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Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung Mitte

Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Politik und Bürgerschaft entwickelte Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte

abgeschlossen
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In welchen Fällen bzw. zu welchen Themen findet Beteiligung statt?

Themen für eine Beteiligung können im Vorfeld durch Verwaltung, Politik oder Bürgerschaft identifiziert und angeregt werden (siehe Kap.5).

Die Grundlage für einen ergebnisoffenen Prozess ist, dass die Beteiligung zu einem Zeitpunkt startet, an dem es noch einen wesentlichen Entscheidungsspielraum gibt.

Der Zeitplan und vorgesehene Ablauf des Beteiligungsverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben (siehe Kap.4.2).

Zu beachten ist, dass sich inhaltliche Zuständigkeiten ändern können: So ist es beispielsweise möglich, dass die Senatsverwaltung ein bestimmtes Verfahren mit dem Argument der stadtweiten Bedeutung eines Vorhabens die Zuständigkeit an sich zieht. [Anmerkung: Angeregt wurde die Kriterien für eine „stadtweite Bedeutung“ zu definieren,] Dies ist bei der Entscheidung für oder gegen ein Beteiligungsverfahren bzw. bei der Entscheidung für die Art des Verfahrens zu berücksichtigen und möglichst transparent zu kommunizieren (sowohl die Möglichkeit der Zuständigkeitsänderung als auch die tatsächliche Änderung, die möglicherweise bereits erzielte Ergebnisse von Bürgerbeteiligung in Frage stellt) (vgl. hierzu auch 11.3).

Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]

Eine Bürgerbeteiligung kann bei allen Angelegenheiten des Bezirks durchgeführt werden, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen (siehe Kap.11.3).

Folgende Themen können beispielsweise Gegenstand einer Beteiligungen sein [Anmerkung: In der Leitlinie sollen in der fertigen Fassung konkrete Beispiele genannt werden]:

  • Infrastrukturprojekte und Projekte von öffentlichem Interesse
  • Verkehrsplanung
  • Stadtentwicklung
  • Kultur, Jugend und Soziales
  • Planung / Schließung öffentlicher Einrichtungen
  • Abgabe oder Umwidmung von Grundstücken
  • Grünraum und Umwelt
  • Bürgerhaushalt
  • [möglicherweise zu ergänzen]

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