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Themen für eine Beteiligung können im Vorfeld durch Verwaltung, Politik oder Bürgerschaft identifiziert und angeregt werden (siehe Kap.5).

Die Grundlage für einen ergebnisoffenen Prozess ist, dass die Beteiligung zu einem Zeitpunkt startet, an dem es noch einen wesentlichen Entscheidungsspielraum gibt.

Der Zeitplan und vorgesehene Ablauf des Beteiligungsverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben (siehe Kap.4.2).