Wie sichern wir die Qualität der Beteiligung?
Reflexion und Weiterentwicklung der Leitlinien
Die Leitlinien lassen sich als ein „lernendes Instrument“ verstehen. Sie werden von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingeübt und erprobt. Erfahrungen, die mit den hier festgeschriebenen Leitlinien gesammelt wurden, werden jedes Jahr in einem Gremium aus der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK), dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung / dem [Büro für Bürgerbeteiligung] und den Stadtteilkoordinator*innen reflektiert. Wenn notwendig, wird ein Änderungsvorschlag verfasst und der BVV zum Beschluss vorgelegt.
[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Reflexion und Verbesserung der Beteiligungsformate
Nach der Durchführung der verschiedenen Beteiligungsangebote geben die Teilnehmenden eine Rückmeldung. Sie werden durch die Organisator*innen dazu aufgefordert. Die Rückmeldung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, beispielsweise durch Fragebögen, Rückmeldungen nach Veran-staltungen, o.ä.
Die Rückmeldung wird von der Projektleitung [oder einer anderen Stelle] ausgewertet und genutzt, um gemeinsam mit weiteren Akteuren des Prozesses, diesen zu reflektieren. Reflexionsfragen können dabei u.a. sein:
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Was war gut? Was müssen wir nächstes Mal besser machen? Was hat gefehlt?
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Inwieweit haben wir das gesetzte Ziel erreicht?
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Wer war beteiligt? Wen haben wir nicht erreicht? Wie erreichen wir diese Personen in Zukunft?
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Welche Methoden haben sich bewährt / nicht bewährt?