Zum Inhalt springen

Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung Mitte

Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Politik und Bürgerschaft entwickelte Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte

abgeschlossen
Kommentierphase
Collect comments for the text.

Wie erfahren Bürger*innen von aktuellen Vorhaben im Bezirk und von Bürgerbeteiligung?

Informationen sind eine wichtige Grundlage für die Beteiligung. Um sich einbringen zu können, benötigen Bürger*innen zum einen Informationen über Planungen von Politik und Verwaltung, und zum anderen Informationen über konkrete Beteiligungsmöglichkeiten.

Bei einem Bezirk wie Berlin Mitte, der mit über 368.000 Einwohner*innen (Stand Juni 2016) sehr groß ist, ist die Informationsvermittlung aufwendig. Hinzu kommt die Vielfältigkeit des Bezirks, die verschiedene Arten der Informationsvermittlung erforderlich macht. Unterschiedliche soziale Gruppen werden nur über zielgruppengerechte Informationswege erreicht.

4.1 Eine Vorhabenliste schafft einen transparenten Überblick über aktuelle politische Pläne

Was ist eine Vorhabenliste?

Eine gesamtbezirkliche Vorhabenliste ist eine öffentlich einsehbare Liste aller laufenden oder geplanten Projekte und Vorhaben des Bezirks Berlin-Mitte – unabhängig davon, ob eine Bürgerbeteiligung für das jeweilige Vorhaben vorgesehen ist oder nicht. Zweck der Vorhabenliste ist es, über die Aktivitäten des Bezirks zu informieren: Sie ermöglicht es Bürger*innen, frühzeitig über Planungen von Politik und Verwaltung im Bezirk Kenntnis und grundlegende Informationen zu erhalten.

In der Vorhabenliste stehen sowohl Projekte, die bereits umgesetzt werden als auch Projekte, die noch in der Planungsphase sind. Jedes Projekt ist in der Vorhabenliste kurz (max. eine Din A4-Seite) und leicht verständlich beschrieben. In dieser Kurzbeschreibung enthalten sind auch Informationen zum Zeit- und Budgetplan. Für jedes Vorhaben ist in der Vorhabenliste dargestellt, ob eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist oder nicht. Die Vorhabenliste wird von der Verwaltung erstellt. *[Wer genau verantwortlich dafür ist, ist nach Abschluss der Leitlinien zu klären.]

Im Detail sind in jeder Vorhabenbeschreibung folgende Punkte benannt:

  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Räumliche Lage / Erstreckung
  • Erklärung, ob Bürgerbeteiligung von Seiten der Verwaltung vorgesehen ist.
    • Wenn ja: in welcher Weise beteiligt werden soll bzw. ob Beteiligung bereits stattfindet.
    • Wenn nein: Warum keine Beteiligung geplant ist.
  • Kurzbeschreibung inkl.
    • der Zielsetzung des Vorhabens,
    • der zu erwartenden Bearbeitungsdauer sowie
    • der zu erwartenden Kosten (soweit bekannt).
  • Informationen über voraussichtlich betroffene Teile der Bürgerschaft
  • Aktueller Bearbeitungsstand im Bezirksamt
  • Thematische Zuordnung (um online schnell themenspezifische Projekte zu filtern)

Bei der Fortschreibung der Vorhabenliste werden alle Verfahren aktualisiert. Insbesondere werden wesentliche Änderungen (z.B. zeitliche Verzögerung, Mehrkosten,…) dargelegt.

[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]

Im Sinne einer guten Bürgerbeteiligung wird im Rahmen der Vorhabenliste frühzeitig über geplante Vorhaben und damit verbundene Entscheidungsprozesse innerhalb des Bezirks informiert.

Welche Projekte und Vorhaben werden auf die Vorhabenliste gesetzt?

Auf die Vorhabenliste werden alle Vorhaben und Projekte des Bezirks gesetzt, bei denen mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Das Vorhaben ist in der Investitionsplanung des Bezirks vorgesehen.
  • Für das Vorhaben ist von Seiten der Verwaltung aus Beteiligung vorgesehen.
  • Das Vorhaben betrifft die Öffnung oder Schließung von öffentlichen Einrichtungen bzw. Umwidmung und Abgabe von Grundstücken.

Vorhaben der Senatsverwaltung oder der Bundesebene erscheinen nicht auf dieser Vorhabenliste, da sie nicht in der Zuständigkeit des Bezirks liegen und nicht über sie beschlossen werden kann.

Wie wird die Vorhabenliste bekannt gemacht?

Das Bezirksamt veröffentlicht halbjährig die Vorhabenliste. Die Liste kann online auf einer leicht auffindbaren Webseite des Bezirksamts abgerufen werden. Darüber hinaus wird die Vorhabenliste vom Büro für Bürgerbeteiligung auch in Papierform an geeigneten Orten, wie Rathaus-Standorten und Bürgerämtern, zur Mitnahme zur Verfügung gestellt, bzw. hier öffentlich ausgehängt.

Zur Informationsvermittlung über die Vorhabenliste werden darüber hinaus vielfältige Informationswege genutzt, wie:

  • Multiplikator*innen
  • Pressemitteilung
  • (Lokalen) Zeitungen
  • Newsletter
  • Internetverteiler
  • Flyer
  • Online-Plattform Mein.Berlin.de

Bei welchen Vorhaben auf der Vorhabenliste wird Bürgerbeteiligung durchgeführt?

Die Vorhabenliste ist ein reines Informationsangebot. Prinzipiell können Bürger*innen zu jedem der Vorhaben eine Beteiligung anregen. Wie man eine Beteiligung initiieren kann ist in Kap.5 dargestellt.

4.2 Einheitliche Informationswege schaffen Klarheit

Es ist klar geregelt, auf welchem Wege Beteiligungsverfahren bekannt gemacht werden bzw. über welche Informationswege im weiteren Verfahren über sie berichtet wird. Auf diese Weise können Bürgerinnen sicher sein, zu erfahren, wenn ein für sie interessantes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Organisatorinnen von Bürgerbeteiligung wissen, welche Wege sie für die Bekanntmachung des Verfahrens nutzen können. Dies gilt sowohl für Beteiligungsverfahren, die durch die Verwaltung initiiert wurden als auch für solche, die von Seiten der Bürgerschaft eingebracht werden.

Für die Informationsvermittlung zu Beteiligungsverfahren im Bezirk erhält das Büro für Bürgerbeteiligung als zentrale Informations- und Steuerungsstelle eine große Bedeutung.

Folgende Informationswege werden zur Bekanntmachung von Beteiligungsmöglichkeiten standardmäßig genutzt:

  • Nach dem Beschluss des Bezirksamt über die Vorhabenliste, wird diese öffentlich bekannt gegeben. Die aktuell laufenden oder anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten werden auf der Bezirksamts-Webseite aufgelistet und ggf. zu weiteren Informationen verlinkt.
  • Es gibt einen – in der Regel alle 6 Wochen erscheinenden – Newsletter, der diese Verfahren ankündigt bzw. über diese berichtet.
  • Kostenlose Verteilblätter und Infobroschüren, (lokale) Zeitungen
  • Pressemitteilung

Auf diese Informationswege wird regelmäßig bei Veranstaltungen und Veröffentlichungen in Zusammenhang mit Bürgerbeteiligung hingewiesen. Sie sollen sich als Standardwege etablieren. (Das heißt zum Beispiel, dass bei Veranstaltungen innerhalb eines Beteiligungsverfahrens eine Liste ausliegt, in die man sich für den Newsletterbezug eintragen kann.)

Zuständig für diese Bekanntmachung ist [X] [Anmerkung: Dies ist noch abschließend zu klären. Denkbar wäre es, dass diese Rolle das Büro für Bürgerbeteiligung bzw. die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) übernimmt.]

[Bei jedem Beteiligungsverfahren ist zudem [ggf. an Hand von Checklisten] zu überlegen, welche Informationswege speziell für dieses Verfahren genutzt werden können und wie die, für das Verfahren wichtigen Zielgruppen, von dem konkreten Verfahren erfahren.

Veranstaltungen der Verwaltung oder von Multiplikator*innen im Bezirk, die während des Bekanntmachungszeitraumes stattfinden, werden – wenn möglich – genutzt, um auf das Bürgerbeteiligungsverfahren hinzuweisen.

Die Informationskanäle werden laufend daraufhin evaluiert, ob die Zielgruppen mit den gewählte Informationskanälen erreicht wurden.

Kommentare