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Welche Projekte und Vorhaben werden auf die Vorhabenliste gesetzt?

Auf die Vorhabenliste werden alle Vorhaben und Projekte des Bezirks gesetzt, bei denen mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Das Vorhaben ist in der Investitionsplanung des Bezirks vorgesehen.
  • Für das Vorhaben ist von Seiten der Verwaltung aus Beteiligung vorgesehen.
  • Das Vorhaben betrifft die Öffnung oder Schließung von öffentlichen Einrichtungen bzw. Umwidmung und Abgabe von Grundstücken.

Vorhaben der Senatsverwaltung oder der Bundesebene erscheinen nicht auf dieser Vorhabenliste, da sie nicht in der Zuständigkeit des Bezirks liegen und nicht über sie beschlossen werden kann.