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Auf diese Informationswege wird regelmäßig bei Veranstaltungen und Veröffentlichungen in Zusammenhang mit Bürgerbeteiligung hingewiesen. Sie sollen sich als Standardwege etablieren. (Das heißt zum Beispiel, dass bei Veranstaltungen innerhalb eines Beteiligungsverfahrens eine Liste ausliegt, in die man sich für den Newsletterbezug eintragen kann.)

Zuständig für diese Bekanntmachung ist [X] [Anmerkung: Dies ist noch abschließend zu klären. Denkbar wäre es, dass diese Rolle das Büro für Bürgerbeteiligung bzw. die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) übernimmt.]

[Bei jedem Beteiligungsverfahren ist zudem [ggf. an Hand von Checklisten] zu überlegen, welche Informationswege speziell für dieses Verfahren genutzt werden können und wie die, für das Verfahren wichtigen Zielgruppen, von dem konkreten Verfahren erfahren.

Veranstaltungen der Verwaltung oder von Multiplikator*innen im Bezirk, die während des Bekanntmachungszeitraumes stattfinden, werden – wenn möglich – genutzt, um auf das Bürgerbeteiligungsverfahren hinzuweisen.

Die Informationskanäle werden laufend daraufhin evaluiert, ob die Zielgruppen mit den gewählte Informationskanälen erreicht wurden.