Zum Inhalt springen

Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]

Eine Bürgerbeteiligung kann bei allen Angelegenheiten des Bezirks durchgeführt werden, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen (siehe Kap.11.3).

Folgende Themen können beispielsweise Gegenstand einer Beteiligungen sein [Anmerkung: In der Leitlinie sollen in der fertigen Fassung konkrete Beispiele genannt werden]:

  • Infrastrukturprojekte und Projekte von öffentlichem Interesse
  • Verkehrsplanung
  • Stadtentwicklung
  • Kultur, Jugend und Soziales
  • Planung / Schließung öffentlicher Einrichtungen
  • Abgabe oder Umwidmung von Grundstücken
  • Grünraum und Umwelt
  • Bürgerhaushalt
  • [möglicherweise zu ergänzen]