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Fragen und Ergänzungen zum Beteiligungskonzept
Welche Themen sind im Beteiligungskonzept Ihrer Meinung nach noch nicht oder nicht ausführlich genug berücksichtigt worden? Bis zum 15. August können Sie uns über die Kommentarfunktion oder unter der E-Mail-Adresse kalandides@inpolis-urbanism.de Ergänzungen vorschlagen und Fragen stellen.

4. Wer ist verantwortlich für Bürger:innenbeteiligung in Spandau?

4.1 Akteur:innen

Zuständig für Prozesse der Bürger:innenbeteiligung in Spandau ist zunächst die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung. Als interne Serviceeinheit unterstützt sie operativ die Fachämter, die bisher für Bürger:innenbeteiligung in ihren Ressorts gesorgt haben und weiterhin Beteiligung inhaltlich begleiten.  Verwaltungsextern bildet sie die Schnittstelle zwischen Bürger:innen, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Dezentrale Stellen in den Stadtteilen unterstützen sie bei Bedarf für eine niederschwellige Erreichbarkeit von Bürger:innen. Die Zuständigkeit für Beauftragung und Umsetzung der Bürger:innenbeteiligung wird zu Beginn des jeweiligen Verfahrens festgelegt.

4.2 Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung

Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung (kurz Koordinierungsstelle) übernimmt eine Querschnittsaufgabe für das gesamte Bezirksamt, wird direkt bei der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK) eingerichtet und wird personell so ausgestattet, dass eine Fachkompetenz in Themen, Methoden und Herausforderungen in der Bürger:innenbeteiligung gewährleistet ist. Sie wird sowohl intern als auch extern besetzt, d.h. ein externer Dienstleister oder Träger wird die Koordinierungsstelle bei ihren Aufgaben unterstützen.

Die Koordinierungsstelle hat eine doppelte, sowohl in die Verwaltung hinein gerichtete als auch eine aus der Verwaltung heraus gerichtete, Funktion in der Steuerung und Kommunikation von Beteiligungsprozessen:

  1. Verwaltungsintern ist sie Serviceeinheit, Kompetenzzentrum und operative Instanz für Bürger:innenbeteiligung. Sie unterstützt die Fachämter, setzt in Absprache mit den Fachämtern gegebenenfalls Beteiligung um, beauftragt externe Dienstleister:innen und sorgt für die Einhaltung der Qualitätsstandards.
  2. Verwaltungsextern bildet sie die Schnittstelle zwischen Bürger:innen und Verwaltung. Wie ihr Name verrät, ist sie die erste Anlaufstelle für die Belange aus der Bürgerschaft – von einzelnen Bürger:innen oder von Organisationen der Zivilgesellschaft. Sie pflegt den Kontakt zu den dezentralen Stellen in den Stadtteilen, sorgt für den reibungslosen Informationsfluss und berät Bürger:innen über Beteiligungsmöglichkeiten.

Die Koordinierungsstelle wird in ihrer verwaltungsexternen Tätigkeit durch einen externen Träger unterstützt. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Koordinierungsstelle.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind tabellarisch aufgelistet.

Tabelle 1: Zuständigkeiten der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung

4.3 Kooperation mit Fachämtern sowie mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts sowie mit weiterer Öffentlichkeitsarbeit betraute Stellen unterstützen die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung bei der Bekanntmachung und der Informationsverbreitung über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk, z.B. bei der Erstellung von Informationsmaterialien.

Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung arbeitet eng mit allen Fachämtern in Fragen der Bürger:innenbeteiligung zusammen. In jedem Ressort gibt es, unter dem Vorbehalt der verfügbaren Ressourcen, Ansprechpartner:innen für das Thema Bürger:innenbeteiligung. Die Fachämter bereiten die Vorhabenlisten in Form von Steckbriefen vor, behalten die Federführung der Beteiligungsprozesse und verbleiben die fachlichen Ansprechpartner:innen für den gesamten Prozess.

4.4 Dezentrale Bürger:innenbeteiligung

Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung steht in besonders engem Kontakt mit den lokalen Stadtteilkoordinationen sowie mit anderen institutionellen Stadtteilakteur:innen (z.B. Quartiersmanagement, Stadtteilkonferenzen). Diese Stellen sind wichtige Ansprechpartner:innen für Bürger:innenbeteiligung in den Stadtteilen. Sie können Informationen der Koordinierungsstelle an die Bürgerschaft weiterleiten sowie an Beteiligung interessierte Bürger:innen auf die Koordinierungsstelle verweisen.

Die genaue Kooperationsweise zwischen Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung und dezentralen Stellen wird im Handbuch definiert.

4.5 Die Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist für die Entscheidung von formellen Einwohneranträgen (§ 44 BezVG) nach Stellungnahme der Fachämter zuständig.

BVV-Ausschüssen steht eine in ihren Zuständigkeitsbereichen beratende Funktion zu.

4.6 Übersicht Akteur:innen

Tabellarische Übersicht der Akteur:innen in der Bürger:innenbeteiligung im Bezirk Spandau

Tabelle 2: Übersicht der Akteur:innen in der Bürger:innenbeteiligung im Bezirk Spandau

4.7 Ressourcen

Breit angelegte Beteiligungsverfahren brauchen entsprechende Ressourcen. Daher hängt der Umfang der Bürger:innenbeteiligung, vor allem im Falle der informellen Verfahren (s. 6.1), von den vorhandenen personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen ab.

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