Zum Inhalt springen

4.2 Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung

Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung (kurz Koordinierungsstelle) übernimmt eine Querschnittsaufgabe für das gesamte Bezirksamt, wird direkt bei der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK) eingerichtet und wird personell so ausgestattet, dass eine Fachkompetenz in Themen, Methoden und Herausforderungen in der Bürger:innenbeteiligung gewährleistet ist. Sie wird sowohl intern als auch extern besetzt, d.h. ein externer Dienstleister oder Träger wird die Koordinierungsstelle bei ihren Aufgaben unterstützen.

Die Koordinierungsstelle hat eine doppelte, sowohl in die Verwaltung hinein gerichtete als auch eine aus der Verwaltung heraus gerichtete, Funktion in der Steuerung und Kommunikation von Beteiligungsprozessen:

  1. Verwaltungsintern ist sie Serviceeinheit, Kompetenzzentrum und operative Instanz für Bürger:innenbeteiligung. Sie unterstützt die Fachämter, setzt in Absprache mit den Fachämtern gegebenenfalls Beteiligung um, beauftragt externe Dienstleister:innen und sorgt für die Einhaltung der Qualitätsstandards.
  2. Verwaltungsextern bildet sie die Schnittstelle zwischen Bürger:innen und Verwaltung. Wie ihr Name verrät, ist sie die erste Anlaufstelle für die Belange aus der Bürgerschaft – von einzelnen Bürger:innen oder von Organisationen der Zivilgesellschaft. Sie pflegt den Kontakt zu den dezentralen Stellen in den Stadtteilen, sorgt für den reibungslosen Informationsfluss und berät Bürger:innen über Beteiligungsmöglichkeiten.

Die Koordinierungsstelle wird in ihrer verwaltungsexternen Tätigkeit durch einen externen Träger unterstützt. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Koordinierungsstelle.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind tabellarisch aufgelistet.

Tabelle 1: Zuständigkeiten der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung