1. Das Wichtigste in Kürze
Im Bezirk Spandau findet bereits regelmäßig und in vielfältiger Art und Weise Bürger:innenbeteiligung statt. Das Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen (kurz Rahmenkonzept) setzt verständliche Regeln, schafft klare Zuständigkeiten und sorgt für Transparenz sowie Vergleichbarkeit der einzelnen Beteiligungsverfahren. Die Grenzen von Bürger:innenbeteiligung unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.
Das Rahmenkonzept setzt den institutionellen Rahmen für die Beteiligung der Bürgerschaft in Berlin-Spandau. Zusammen mit dem Handbuch zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen beschreibt es Abläufe und formuliert Qualitätsanforderungen für eine gute Praxis.
Das Rahmenkonzept wurde in einem mehrmonatigen partizipativen Prozess unter Beteiligung von Fachämtern des Bezirksamts, der Politik, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Bürgerschaft entwickelt.
Zuständig für Bürger:innenbeteiligung in Spandau ist die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung. Als interne Serviceeinheit unterstützt sie operativ die Fachämter, die in der Vergangenheit bereits Bürger:innenbeteiligung in ihren Ressorts durchgeführt haben und solche, die zukünftig Bürger:innenbeteiligung durchführen werden. Verwaltungsextern bildet sie die Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Verwaltung. Fachkompetenz und Federführung für die einzelnen Beteiligungsverfahren liegen beim jeweiligen Fachamt.
Grundlage für die Information der Bürgerschaft über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk Spandau ist die bezirkliche Vorhabenliste. Sie ist ein Informationsangebot an Bürger:innen, sich frühzeitig über Vorhaben und Planungen von Politik und Verwaltung im Bezirk zu informieren. Darin werden laufende und geplante Vorhaben des Bezirks Berlin-Spandau veröffentlicht – sowohl solche, die Bürger:innenbeteiligung vorsehen als auch solche, bei denen keine Beteiligung geplant ist.
Bürger:innenbeteiligung findet im gesetzlich vorgesehenen Rahmen und abhängig von vorhandenen Ressourcen statt. Zu ausgewählten Vorhaben werden von den Fachämtern und der Koordinierungsstelle Steckbriefe erstellt. Auf Basis der Steckbriefe erstellt die Koordinierungsstelle die Vorhabenliste des Bezirks. Bürger:innen haben verschiedene Möglichkeiten, Beteiligung anzuregen. Für jedes Vorhaben mit vorgesehener oder erfolgreich angeregter Bürger:innenbeteiligung wird ein Beteiligungsverfahren entwickelt. Federführend verantwortlich für die einzelnen Beteiligungsverfahren sind die Fachämter in Kooperation mit der Koordinierungsstelle.
Sowohl das Rahmenkonzept an sich als auch die einzelnen Beteiligungsverfahren werden ausgewertet und die Ergebnisse der Evaluation fließen in einen „Lernprozess“ ein, sodass sichergestellt wird, dass das Rahmenkonzept und einzelne Verfahren stets weiter verbessert werden.