4.5 Die Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist für die Entscheidung von formellen Einwohneranträgen (§ 44 BezVG) nach Stellungnahme der Fachämter zuständig.
BVV-Ausschüssen steht eine in ihren Zuständigkeitsbereichen beratende Funktion zu.