7. Wie wird die Qualität der Bürger:innenbeteiligung gewährleistet?
7.1 Evaluation: Prozess und Frequenz
Das Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen formuliert Qualitätsanforderungen in Partizipationsprozessen. Sowohl das Rahmenkonzept an sich als auch die einzelnen Beteiligungsverfahren sollen entsprechend ausgewertet werden und die Ergebnisse der Auswertung in einen „Lernprozess“ einfließen. D.h. es muss sichergestellt werden, dass Qualität gewährleistet wird, und auch, dass in einem Prozess der Selbstreflexion Rahmenkonzept und einzelne Verfahren stets verbessert werden. Jedes abgeschlossene Beteiligungsverfahren ist eine Möglichkeit, den Gesamtprozess nachhaltig zu verbessern. Voraussetzung dafür ist eine gute Dokumentation und Auswertung der einzelnen Beteiligungsverfahren sowie eine zusammenfassende Evaluation des Gesamtprozesses. Verantwortlich für die Dokumentation und Auswertung sind die jeweiligen durchführenden Instanzen in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung.
Grundsätzlich soll zwischen Selbst- und Fremdevaluation und zwischen vorhabenbegleitender und periodischer Evaluation unterschieden werden. Die Art der Evaluation hängt von der Komplexität, dem Umfang und den Ressourcen der einzelnen Vorhaben ab und wird bereits in der Planung der Beteiligungsverfahren festgehalten:
Tabelle 5: Unterschiede Kurzauswertung/Prozessevaluation bzw. Selbst- und Fremdevaluation.
7.2 Vorhabenbezogene Kurzauswertung
Jedes Beteiligungsverfahren wird bereits heute durch die ausführenden Instanzen (z.B. Fachämter, externe Dienstleister:innen) ausgewertet. Im vorliegenden Rahmenkonzept werden Strukturierung und Standardisierung der Auswertung festgehalten.
Folgende Auswertungsindikatoren sollen vorhabenbezogen vorab festgelegt werden und sind in der Planung der Beteiligungsverfahren unter „Evaluation“ zu finden:
Tabelle 6: Indikatoren für die Kurzauswertung der jeweiligen Beteiligungsverfahren
Am Ende der jeweiligen Beteiligungsverfahren soll eine kurze Auswertung unter Berücksichtigung der in der Tabelle genannten Indikatoren durchgeführt werden.
7.3 Qualitätsstandards und -indikatoren für die Prozessevaluation
Die Qualitätsstandards werden direkt von den Qualitätsanforderungen der Bürger:innenbeteiligung in Berlin-Spandau (s. Kapitel) abgeleitet. Qualitätsstandards werden Qualitätskriterien zugeordnet und nach Qualitätsindikatoren gemessen. Qualitätskriterien werden im jeweiligen Beteiligungsplan genauer formuliert. Die Qualität des Gesamtprozesses kann nur anhand von vorab gesteckten Zielen evaluiert werden, denn nicht immer treffen alle Kriterien zu. Bereits bei der Planung der Beteiligungsverfahren sollen die hier festgelegten Qualitätskriterien berücksichtigt werden.
Tabelle 7: Qualitätsstandards und -Kriterien für die Prozessevaluation
Anhand der gleichen Qualitätsstandards und -kriterien soll auch das begleitende Handbuch zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen evaluiert und fortgeschrieben werden.
Qualitätsstandards, -kriterien und -indikatoren des Evaluationsprozesses werden im Handbuch näher definiert.