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Fragen und Ergänzungen zum Beteiligungskonzept
Welche Themen sind im Beteiligungskonzept Ihrer Meinung nach noch nicht oder nicht ausführlich genug berücksichtigt worden? Bis zum 15. August können Sie uns über die Kommentarfunktion oder unter der E-Mail-Adresse kalandides@inpolis-urbanism.de Ergänzungen vorschlagen und Fragen stellen.

5. Wie erfahren Bürger:innen von den Beteiligungsmöglichkeiten?

5.1 Die Vorhabenliste

Grundlage für die Information der Bürgerschaft über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk Spandau ist die bezirkliche Vorhabenliste. Sie ist ein Informationsangebot an Bürger:innen, sich frühzeitig über Planungen von Politik und Verwaltung im Bezirk zu informieren. Darin werden darum laufende oder geplante Vorhaben des Bezirks Berlin-Spandau veröffentlicht. Das zuständige Fachamt entscheidet abschließend, welche Vorhaben aufgenommen werden. Vorhaben der Senatsverwaltung oder der Bundesebene erscheinen nicht auf dieser Vorhabenliste. Eine detaillierte Darstellung des Prozesses zur Erstellung der Vorhabenliste wird im Handbuch beschrieben.

Die Fachämter können folgende Kriterien für die Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste berücksichtigen (s. oben 2.5, § 41, Abs. 2 BezVG sowie das Umsetzungskonzept zu den Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung der Berliner Senatsverwaltung, Kapitel 3.2):

  1. Bürger:innenbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Erarbeitung gesamtbezirklicher Ziele
  3. Öffentliche Bauvorhaben
  4. Symbolcharakter des Projekts für den gesamten Bezirk
  5. Hoher öffentlicher Finanzaufwand
  6. Wesentlicher Eingriff in die Umwelt, die soziale, grüne, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur und die Wohnsituation von Menschen.

Die Vorhabenliste wird durch die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung vorbereitet. Vorhaben, bei denen die Beteiligung von Bürger:innen gesetzlich geregelt ist oder bei denen das Fachamt ein Beteiligungsverfahren empfiehlt, werden zwingend in die Vorhabenliste aufgenommen. Weitere Vorhaben können durch die verabschiedeten Haushaltspläne identifiziert werden. Insbesondere Vorhaben, bei denen die Umsetzung feststeht bzw. die konkret vor der Umsetzung stehen, sollten auf die Liste. Es liegt im Ermessen der Fachämter, weitere Verfahren, bei denen keine Beteiligung vorgesehen ist, auf die Vorhabenliste zu setzen. Die Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung ist auch für die Pflege und Aktualisierung der Vorhabenliste zuständig.

5.2 Vorhabensteckbriefe

Tabelle 3: Inhalt eines Vorhabensteckbriefes in der Vorhabenliste

5.3 Kommunikation der Vorhabenliste

Die Vorhabenliste wird der Öffentlichkeit über digitale Kanäle kommuniziert:

  1. Digital wird die Vorhabenliste auf der berlinweiten Plattform www.mein.berlin.de veröffentlicht
  2. Bezirkliche Webseite

Eine gedruckte Fassung der Vorhabenliste liegt in der bezirklichen Koordinierungsstelle und in den dezentralen Stellen der Stadtteilkoordinationen bzw. weiteren Partnern der Stadtteilarbeit aus.

5.4 Die Plattform meinBerlin: Nutzung und Funktionsweise

„Zentrale Plattform für alle Vorhaben auf Landesebene bildet die Plattform www.mein.berlin.de. meinBerlin ist ein Angebot zur Bürger:innenbeteiligung des Landes Berlin. Es bündelt Informationen über Projekte der Berliner Verwaltung, damit Bürger:innen sich informieren sowie eigene Ideen und Anregungen einbringen können. Herausgeberin von meinBerlin ist die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters. Die einzelnen Projekte werden von den Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltungen, der Bezirksämter sowie der Quartiersmanagements eingestellt. Alle Beiträge werden von den jeweiligen Projektverantwortlichen ausgewertet. In den Projekten sind unter "Ergebnisse" Hinweise darauf, was nach Ablauf der Beteiligung mit den eingereichten Inhalten passiert und wann und wo Ergebnisse veröffentlicht werden.“[1]

Genaue Anleitungen über die Nutzung der Plattform www.mein.berlin.de sind im Handbuch zum Spandauer Rahmenkonzept für die Beteiligung von Bürger:innen beschrieben.

 

[1] https://mein.berlin.de/ueber-meinberlin/

5.5 Dezentrale, bürgernahe und niederschwellige Information

Akteur:innen in den Stadtteilen sind wichtige Partner:innen im Beteiligungsprozess. Sie können bei der Verbreitung von Information unter den Bürger:innen unterstützen und umgekehrt die Koordinierungsstelle über Belange der lokalen Zivilgesellschaft informieren. Daher sind offene Kommunikationskanäle zwischen lokalen Akteur:innen und der Koordinierungsstelle wichtig.

5.6 Kommunikation

Erfolgreiche Informationspolitik für Bürger:innen braucht eine gute und ständige Öffentlichkeitsarbeit. Hier ist die Klarheit, Einfachheit und Niederschwelligkeit der Sprache von zentraler Bedeutung. Die Informationen sollen grundsätzlich in allgemein verständlicher Sprache und darüber hinaus auch in leicht verständlich aufbereiteter Sprache (sogenannte “Leichte Sprache”) und gegebenenfalls auch in Fremdsprachen verfügbar sein. Fachjargon soll möglichst vermieden und die Sicht der Bürger:innen (der Adressat:innen) mitgedacht werden. Je nach Ausstattung kann sich die Öffentlichkeitsarbeit unterschiedlicher Instrumente bedienen: Broschüren, Infostände auf Veranstaltungen, Online-Medien, usw.

Ein Faltblatt für Bürger:innen mit den wichtigsten Grundsatzinformationen über Beteiligung wird auf der Basis dieses Rahmenkonzepts erarbeitet.

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