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4.1 Akteur:innen

Zuständig für Prozesse der Bürger:innenbeteiligung in Spandau ist zunächst die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Bürger:innenbeteiligung. Als interne Serviceeinheit unterstützt sie operativ die Fachämter, die bisher für Bürger:innenbeteiligung in ihren Ressorts gesorgt haben und weiterhin Beteiligung inhaltlich begleiten.  Verwaltungsextern bildet sie die Schnittstelle zwischen Bürger:innen, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Dezentrale Stellen in den Stadtteilen unterstützen sie bei Bedarf für eine niederschwellige Erreichbarkeit von Bürger:innen. Die Zuständigkeit für Beauftragung und Umsetzung der Bürger:innenbeteiligung wird zu Beginn des jeweiligen Verfahrens festgelegt.