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abgeschlossen
Abschließende Kommentierphase
Sie haben hier die Möglichkeit, den finalen Entwurf des Rahmenplans bis zur Veranstaltung am 09. September zu kommentieren. Die Ideen werden gesammelt und fließen soweit möglich in den Rahmenplan ein.

Soziale Infrastruktur

6.1 Kindertagesstätten

Bestand

Im Planungsgebiet befinden sich derzeit 17 Kindertagesstätten (vgl. Abb. 11), die insgesamt über ein Angebot von 1.936 Plätzen verfügen. Einem Angebot von 1.936 Plätzen stehen 1.927 belegte Plätze gegenüber, was einer nahezu 100 %-en Auslastung entspricht (Stand: 30.06.2018).

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einrichtungen des Gebietes aufgelistet. Die räumliche Verteilung ist in der Abbildung 11 (Seite 44) dargestellt.

Tab. 17: Kindertagesstätten im Plangebiet[35]

Folgendes wird deutlich:

Gegenwärtig werden 95% der gemäß Betriebserlaubnis der Kitas möglichen Plätze zur Betreuung angeboten. Von diesen Plätzen wiederum werden 99,5% belegt.

81% der in den Kitas des Gebietes Fennpfuhl betreuten Kinder kommen aus dem Bezirk Lichtenberg. 367 Kinder der im Gebiet Fennpfuhl betreuten Kinder kommen aus anderen Berliner Bezirken. Das kann folgende Gründe haben:

  • Die Kitas im Gebiet Fennpfuhl scheinen für „Einpendler“ aus anderen Stadtgebieten interessant zu sein, denn die Kitas sind gut erreichbar, besitzen möglicherweise eine gute Ausstattung sowie überzeugende Betreuungskonzepte oder/und die Angebote anderer Bezirke sind unzureichend.

Ein Großteil der im Gebiet Fennpfuhl betreuten Kinder (493 belegte Kita-Plätze) kommt zudem aus angrenzenden Lichtenberger Stadtteilen (u.a. Hohenschönhausen-Süd und Alt-Lichtenberg)[36].

Die nahezu vollständige Auslastung der Kitas im Gebiet Fennpfuhl sowie die Zahl der Kinder, die nicht aus dem Gebiet kommen, jedoch dort betreut werden (insgesamt 860 Kinder), zeigen, dass die Kitas im Gebiet an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten und Platzreserven bei einem möglichen Zuwachs an Kindern im Betreuungsalter, auch aus dem Gebiet selber, nicht vorhanden sind.

Räumliche Verteilung

Die Kindertagesstätten im Plangebiet liegen überwiegend in geschützten Innenhöfen, so dass die Einrichtungen ohne Querung der großen Verkehrstrassen erreichbar sind. Zusätzlich gibt es jedoch Einrichtungen, die sich beispielsweise in einem Einkaufszentrum (Storkower Bogen 14, Möllendorff-Passage 6) befinden oder Standorte mit angrenzendem öffentlichem Freiraum sind (vgl. Tab. 17. Nr. 3, Nr. 11, Nr. 12). Besonders den Einrichtungen in Innenhöfen stehen große eingezäunte Freiflächen zur Verfügung. Bei der Verteilung der Einrichtungen nach den drei „Lebensweltlich orientieren Planungsräumen“ (LOR) zeigt sich folgende Differenzierung:

Es zeigt sich eine deutliche Konzentration hinsichtlich der Anzahl von Kindertagesstätten sowie den angebotenen Plätzen im Planungsraum 19 (Landsberger Allee / Weißenseer Weg – Möllendorffstraße / Vulkanstraße / Josef-Orlopp-Straße; vgl. Abb. 11 S. 52).

Künftiger Bedarf

Aus dem Bestand an Kita-Plätzen wurde folgendes deutlich:

  • Die Bereitstellung von Kita-Plätzen erfolgt an der Kapazitätsgrenze.
  • Es besteht eine Konzentration im LOR 18, woraus sich schließen lässt, dass in den beiden anderen LOR durchaus Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten bestehen kann.

In Folge des positiven Trends der Bevölkerungsentwicklung für das Plangebiet Fennpfuhl sind laut SIKo und Kita-Entwicklungsplan (KEP) Kapazitätserweiterung geplant bzw. in Realisierung, um weitere Plätze zur Verfügung zu stellen, denn die Anzahl der Kinder unter 6 Jahren kann/wird aus folgenden Gründen weiter zunehmen (vgl. Tab. 10/ 1 und 2):

  • Zuwachs durch Zuzug der Altersgruppe der Kinder im betreuungsfähigen Alter im Zuge des Bevölkerungsaustausches sowie durch Zuzug aufgrund von Wohnungsneubau (auch im Umfeld des Gebietes Fennpfuhl),
  • Zuwachs möglicherweise auch durch Anstieg der Geburtenrate im Gebiet und damit größerer Nachfrage nach Betreuungsmöglichkeiten.

In den folgenden Tabellen wird gezeigt, mit welchen aktuellen Projekten (Erweiterung vorhandener Kitas und Vorhaltestandorte) der mögliche künftige Mehrbedarf an Plätzen in Kindertagesstätten gedeckt werden kann.

Tab. 19: Kindertagesstätten in Planung/ Realisierung/ Vorhalteobjekte und -flächen[37]

 Bei Umsetzung der hier aufgezeigten geplanten Kitabauten können mittelfristig 255 zusätzliche Plätze im Gebiet geschaffen werden. Damit wären 2.285 Plätze im Gebiet vorhanden[1]. Insbesondere die geplanten 100 Plätze in der Kita Karl-Vesper-Straße können zu einer Entlastung des Sozialraums 18 beitragen. Eine bisher nicht quantifizierbare Reserve an Kitaplätzen ist im Gebiet des Bebauungsplanes 11-38 Weißenseer Weg 76 vorgesehen.

Die in der Tabelle 19 aufgeführten Standorte beziehen sich auf die drei Sozialräume, was im Falle einer Realisierung zu einer Entlastung der Nachfragesituation beitragen würde.

Annahmen zur möglichen Bedarfsentwicklung

Nachfolgend wird im Sinne eines Gedankenspiels untersucht, wie sich der Bedarf an Kita-Plätzen im Gebiet entwickeln würde, wenn sich die Betreuungsquote erhöht. Zugrunde gelegt wird hier als Annahme die Entwicklung der Zahl der Kinder von 0 bis 6 Jahren, wie sie in der Entwicklung der Altersstruktur (Tabelle 10/1 und 10/2 Seite 32) dargestellt sind.

Tab. 20: Annahme: Bedarfe und Angebote an Plätzen in Kindertagesstätten für 2025 und 2030

Folgendes wird deutlich:

  • Tritt im hier angezeigten Zeitraum (bis 2030) der Zuwachs an Kindern der Altersgruppe der bis 6-Jährigen ein, steigt zwangsläufig der Betreuungsbedarf.
  • Bei einer Betreuungsquote zwischen 75 % und 86 % wäre eine Bedarfsdeckung im Gebiet Fennpfuhl möglich, wenn ein Zuwachs an Kita-Plätzen im Gebiet erfolgt (z. B. Kita im B-Plan-Gebiet 11-38).
  • In Anbetracht der 860 Kinder, die gegenwärtig aus dem Umfeld in das Gebiet Fennpfuhl zur Kinderbetreuung kommen, wird deutlich, dass es weiterer Anstrengungen im Bezirk Lichtenberg, aber auch in den Nachbarbezirken bedarf, um dort eine Kinderbetreuung zu gewährleisten, auch um das Gebiet Fennpfuhl wirksam zu entlasten.
  • Die Betreuungsquote von 90 % dient lediglich der Veranschaulichung, in welcher Quantität Kita-Plätze erforderlich wären, wenn sich z.B. mehr Eltern für eine Berufstätigkeit entscheiden und ihren Anspruch auf einen Kitaplatz durchsetzen würden.

Schlussfolgerungen

Die Betreuungssituation bei Kitaplätzen im Gebiet kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Gegenwärtig sind die Kitas im Gebiet vollständig ausgelastet.
  • Eine wohnortnahe räumliche Verteilung ist gegeben. Eine räumliche Konzentration an Kitaplätzen ist im Sozialraum 18 vorhanden.
  • Mit den geplanten Ergänzungen und Erweiterungen um rund 250 Plätzen im Gebiet kann eine Entspannung der Betreuungssituation erreicht werden.

    Folgende Faktoren können jedoch dazu beitragen, dass die Kitas weiterhin an der Kapazitätsgrenze arbeiten:

  • Fortsetzen des Anstieges der Kinderzahl,
  • Weiterhin andauernde Versorgung von Kindern aus dem Umfeld und aus anderen Bezirken Berlins.
  • Daher sollten die Reservestandorte schrittweise aktiviert werden.

  • Der hierfür erforderliche Flächenbedarf ist in der städtebaulichen Entwicklung (auch in den angrenzenden Lichtenberger Stadtteilen) zu berücksichtigen.
  • Bei möglichen Vorhaben des ergänzenden Bauens sollten kleinteilige und veränderbare Möglichkeiten(für mögliche spätere andere gemeinschaftliche Nutzungen) für die Integration von Kitas berücksichtigt werden.

 

[35]     Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: Lichtenberger Kindertagesstättenentwicklungsplan Monitoring 2018, Stand: 30.06.2018.

[36]     Kita-Entwicklungsplan KEP 2018, Seite 38.

[37]     Kitaentwicklungsplan 2018, S. 39

[38]     Kita-Plätze im Gebiet gemäß Betriebserlaubnis zuzüglich Neubau/Erweiterung.

[39]     In der Kita- Entwicklungsplanung verwendete Betreuungsquote

[40]     In der Prognose der Kita- Entwicklungsplanung 2015-2020 (SIKo, S. 49) tatsächlich ermittelte Betreuungsquote

[41]     Eigene Annahme einer Betreuungsquote

     [42]     Summe des Bestandes (30.06.2018) und der Realisierung der Kindertagesstätten in Planung (vgl. Tab. 19)

6.2 Schulen

Bestand und räumliche Verteilung

Das Plangebiet Fennpfuhl verfügt mit insgesamt elf Schulen über ein umfangreiches Angebot an Schulplätzen, die je nach Profil für den Einzugsbereich oder den Bezirk als Ganzes angelegt sind (insbesondere sonderpädagogische Einrichtungen).

Das Plangebiet Fennpfuhl ist in drei verschiedene Schuleinzugsbereiche eingeteilt (vgl. Piktogramm rechts). Für die Grundschulen im Gebiet gilt derselbe Grundsatz wie für die Kindertagesstätten: Sie sind ursprünglich so im Gebiet angeordnet, dass keine Überquerung der Hauptverkehrsstraßen nötig ist. Da im Planungsraum 17 inzwischen keine Grundschule vorhanden ist, dienen die Sonnenuhr-Grundschule sowie die Hans-Rosenthal-Grundschule als nächstgelegene, für deren Erreichbarkeit jedoch die Landsberger Allee und der Weißenseer Weg (für die Hans-Rosenthal-Grundschule) überquert werden müssen.

Das im Gebiet vorhandene Gymnasium (Franz-Jacob-Straße 8) ist mit dem ÖPNV gut zu erreichen (S-Bahn Storkower Straße, Tram Anton-Saefkow-Platz).

In der nachfolgenden Tabelle sind die öffentlichen und privaten Schulen nach Schultypen aufgelistet. Die räumliche Verteilung ist in Abbildung 12 dargestellt.

 

Tab. 21: Schulen im Plangebiet Fennpfuhl[43]

Bewertung

Zur Deckung der sehr angespannten Situation mit Grundschulplätzen wurde die Grundschule am Roederplatz mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet.

Dennoch ist im gesamten Gebiet ein Defizit an Grundschulplätzen vorhanden. Nach Aussage des Schul- und Sportamtes sind die vorhandenen Grundschulen mit ihren gegenwärtigen Kapazitäten nicht in der Lage, den künftig steigenden Bedarf an Grundschulplätzen zu decken. Weitere Anstiege der Zahlen von Kindern im Grundschulbereich tragen zur Verschärfung der gegenwärtigen Situation bei[1].

Die weiterführenden und privaten Schulen, die Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt sowie die Einrichtungen der Erwachsenenbildung decken über den Ortsteil hinaus den Bedarf ab, weil diese keinem Schuleinzugsgebiet zugeordnet sind. Daher ist bei diesen Einrichtungen kein Defizit feststellbar.

Vorhaben und Konzepte

Bevor vorhandene Vorhaben und Konzepte aufgezeigt werden, wird dargestellt, in welchen möglichen Dimensionen sich die Bedarfszahlen für Grundschulen und für den Bereich SEK I entwickeln können (EW von 6 bis unter 15 Jahren, vgl. Tab. 2 sowie Prognose Tab. 10/1,2):

Tab. 22: Mögliche Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15-Jährigen

Mit den Zahlen der Prognose der Entwicklung der Zahl der 6 bis unter 15 Jährigen wird die Größenordnung eines möglichen Wachstums aufgezeigt. Zu beachten ist, dass die hier aufgezeigten Zahlen den möglichen Einwohnerzuwachs durch Wohnungszuwachs nicht enthalten (dieser wurde ab 2026 berücksichtigt, vgl. Tabelle 7 S. 23).

Für das Plangebiet bestehen laut Aussagen des Schul- und Sportamtes in folgender Tabelle aufgelistete Vorhaben.

Tab. 23: geplante Vorhaben (die in Klammern gesetzten Nummern beziehen sich auf die Vorhaben in Abb. 12)

Mit den Vorhaben 1 und 2, die sich in der unmittelbaren Planung befinden, kann kurzfristig das Angebot an Grundschulplätzen ergänzt werden. Die geplanten Erweiterungen decken jedoch lediglich den derzeitigen Bedarf an Grundschulplätzen ab. Der Mehrbedarf, der durch die angezeigte Entwicklung der Einwohnerzahl sowie durch möglichen Wohnungsneubau hinzukommen würde, wird mit diesen aktuellen Planungen jedoch nicht gedeckt. Das Grundschuldefizit im LOR 17 (nördlich Landsberger Allee) wird damit nicht abgebaut.

Innerhalb der städtebaulichen Rahmenplanung ist daher geprüft worden, inwieweit andere Grundstücke zur Bereitstellung von Kapazitäten für Grundschulen herangezogen werden können. Dabei gilt es, folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Grundschulen sollten vorzugsweise (gemäß AV Schulentwicklungsplanung) vorzugsweise 3 –bis 4-zügig geplant werden, um einen ausreichenden Schulbetrieb zu gewährleisten.
  • Das Grundstück hierfür muss neben dem Schulgebäude Platz für eine Turnhalle und Sportflächen bieten.
  • Zur Ausstattung der Schule gehört eine Schulmensa.
  • Mit den dazugehörenden Pausenflächen ist eine Mindestgrundstücksgröße von ca. 10.000 m² erforderlich.
  • Sofern Modulare Ergänzungsbauten errichtet werden können, ist eine angemessene Entfernung einzuhalten. Damit wird gewährleistet, dass der für den Schulbetrieb erforderliche Wechsel des Lehrpersonals möglich ist. Ebenso wird gesichert, dass die Schulkinder die Sportflächen und die Schulmensa des Hauptgebäudes nutzen können.

Hierfür wurden Grundstücke untersucht, die sich sowohl in unmittelbarer Nähe von vorhandenen Grundschulen befinden, bzw. für eine Schulnutzung in Frage kommen. Folgende Grundstücke können demzufolge als Neubau- oder Ergänzungsstandort oder für die Nutzung mit einem Modularen Ergänzungsbau (MEB) ausgestattet bzw. genutzt werden[46]:

Tab. 24: Standorte für neue Grundschulen bzw. Erweiterungen vorhandener Standorte

 

Für die Erweiterung der Nils-Holgersson-Schule wären ca. 2.200 m² verfügbar.

Von großer Bedeutung für die räumliche Verteilung der Grundschulen in den Planungsräumen des Gebietes Fennpfuhl ist die (Wieder-)Errichtung einer Grundschule im Planungsraum 17 (Vorhaben auf dem gegenwärtig als Tempohome genutzten Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A). Eine mögliche Flächenaufteilung mit Berücksichtigung von öffentlichen Sportflächen und Flächen für eine Grundschule sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden.

Die Fläche 2 befindet sich in direkter Nähe der Hans-Rosenthal-Grundschule (Bernhard-
Bästlein-Straße 56) und wird im Plan als potenzielle Schulerweiterungsfläche für das Gebiet Fennpfuhl vorgesehen.

Die Fläche 3 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sonnenuhr-Grundschule und besitzt eine Größe, mit der die ergänzende Ausstattung eines MEB bzw. eine andersartige Erweiterung möglich ist.

Mit der Aktivierung dieser Flächenpotenziale sowie der Sanierung und Aktivierung bisher nicht genutzter Standorte könnte dem steigenden Bedarf an Grundschulplätzen entsprochen werden.

Abb. 12: Schulen im Gebiet

 

Schlussfolgerungen

Entscheidend ist es, dass es gelingt, möglichst kurzfristig das Angebot an Grund- und weiteren Schulplätzen so aufzustocken, dass genügend Plätze in den Schulen vorhanden sind.

Die vorab beschriebene Problematik des Bedarfes an Plätzen in Grundschulen ist auf das Anwachsen der Zahl der schulpflichtigen Kinder zurück zu führen (vgl. Tab. 2 Altersstruktur). Mit den im Bau befindlichen Wohnungsbauvorhaben (552 WE, davon jedoch 375 WE als Unterkünfte für Studierende) sowie mit dem fortschreitenden Austausch der Wohnbevölkerung ist mit einem weiteren Nachfrage nach Grundschulkapazitäten zu rechnen. In den Tabellen 10/1 und 2 wird mit der Entwicklung der Altersstruktur dargelegt, in welcher
Größenordnung hier eine Entwicklung möglich sein kann (Anstieg im Jahr 2020 auf rd. 2.100 Schülerinnen und Schüler; im Jahr 2025 auf rd. 2.400 Schülerinnen und Schüler). In diesen Zuwachs sind Anstiege der Einwohnerzahl durch Vorhaben des ergänzenden Bauens auf Potenzialflächen (Wohnungsneubau) nicht einberechnet, diese kämen dann hinzu.

Um diesem Zuwachs zu begegnen, wird bereits vom Schul- und Sportamt die Sanierung mit der anschließenden Aktivierung von Schulstandorten betrieben (Wiederinbetriebnahme einer Schule Paul-Junius-Straße 69 als Grundschule; korrespondierend Nutzung des Standortes Paul-Junius-Straße 25 als Sekundarschule).

In Bezug auf die räumliche Verteilung von Grundschulstandorten ist es von großer Bedeutung, dass im Sozialraum 17 (nördlich der Landsberger Allee) eine Grundschule einschließlich der dazugehörenden Sportanlagen errichtet wird. Damit würde sich der Schulweg vor allem der Kinder der unteren Klassen wesentlich kürzer und sicherer gestalten, die Landsberger Allee und der Weißenseer Weg müssten nicht mehr gequert werden. Hierfür könnte das Grundstück Hohenschönhauser Straße 75A anteilig genutzt werden.

Die weiteren vorhandenen Schulstandorte sind bezogen auf ihre Flächenpotenziale ausgereizt, so dass es nur mit Modularen Ergänzungsbauten möglich ist, gegenwärtige und künftige Defizite aufzufangen, wofür Flächen in der Karl-Lade-Straße 25-47 genutzt werden können. Ein Reservestandort für eine potenzielle Schulerweiterung besteht in der Bernhard-Bästlein-Straße 56.

5.3 Zusammenfassung

Kitas

Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Gebiet Fennpfuhl gewinnt angesichts bereits jetzt gestiegener Einwohnerzahlen und einer damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach Kita- und Grundschulplätzen erheblich an Bedeutung.

Das Leitbild „Wohnen im Grünen - mitten in der Stadt“ als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes schließt insofern die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen Infrastruktur mit ein, denn Kita- und Schulplätze im Wohnumfeld sind Teil einer integrierten Stadtentwicklung.

Mit der Bereitstellung weiterer Kitaplätze (Zuwachs um rund 250 Plätze) sowie der möglichen Aktivierung von Reservestandorten ist mittelfristig ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita- Plätzen vorhanden. Schwierig kann die Bedarfsdeckung werden, wenn der Zuwachs an Kindern im Betreuungsalter z.B. durch Wohnungsneubau weiter ansteigt. Daher sind Angebote der Kinderbetreuung bei Vorhaben diesbezüglich „mitzudenken“.

 

 

Schulen

Im Schulbereich und besonders in den Grundschulen ist es wichtig, möglichst schnell weitere Kapazitäten anzubieten. Hierfür sind vom Schul- und Sportamt bereits Vorhaben eingeleitet, mit denen ergänzende Plätze für Grund- und Sekundarschulen angeboten werden können. Flächenpotenziale für Schulerweiterungen (Karl-Lade-Straße 25-47, ggf. mit Modularen Ergänzungsbauten sowie Bernhard-Bästlein-Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort im Sozialraum 17 sind aufgezeigt (Hohenschönhauser Straße 75A).

Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

Innerhalb der Bearbeitung des städtebaulichen Rahmenplanes des Gebietes Fennpfuhl liegt der Schwerpunkt auf städtebaulich relevanten Fragestellungen. Daher werden im Abschnitt zur sozialen Infrastruktur vorrangig Kitas und Schulen betrachtet. Hier ist die öffentliche Hand zudem in einer Verpflichtung, die mit dem Rechtsanspruch an einen Kitaplatz (Kinder ab einem Jahr) sowie mit der Schulpflicht verbunden sind.

Im Gebiet Fennpfuhl gibt es über das Angebot an Kitas und Schulen hinaus vielfältige Angebote der offenen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Eine Übersicht über die im Gebiet vorhandenen Einrichtungen diesbezüglich ist im Bezirksregionenprofil dargestellt (Abschnitt Soziale Infrastruktur, S. 32 ff):

https://www.berlin.de/ba.../06_stadtteilprofil_fennpfuhl_2015_teil_1_stand_2806.pdf

Nutzungen flexibel anlegen

Aus heutiger Sicht zeigt sich folgendes: Den Wellen der demografischen Entwicklung wurde in der Vergangenheit (auch aufgrund von Sparzwängen in der öffentlichen Verwaltung) auch mit Abriss von Kitas und Schulen begegnet (innerhalb des Förderprogramms Stadtumbau Ost). Nun erscheint eine neue demografische Welle: Die Zahl der Kinder im Kita- und Grundschulbereich steigt an und es werden für beide mehr Platze als vorhanden benötigt.

Daher wird vorgeschlagen, künftige Standorte der sozialen Infrastruktur eher flexibel nutzbar als einseitig anzulegen. Schulen und Kitas können als „Wohngebietszentren“ begriffen und entwickelt, je nach Bedarf können Flächenanteile für Schule, Kita oder andere Betreuungsangebote „unter einem Dach“ konzipiert werden. Dies hätte folgende Vorteile:

  • Wellen der demografischen Entwicklung können ausgeglichen werden.
  • Das Netz dezentral vorhandener sozialer Einrichtungen wird erweitert.
  • Schulische Angebote können mit sozialpädagogischen Angeboten verknüpft werden.
  • Soziale Einrichtungen werden ganztägig genutzt, und z. B. nicht nur zu „starren“ Betreuungszeiten.
  • Die „Wohngebietszentren“ können von mehreren Altersgruppen genutzt werden.

Grundstücke für öffentliche Nutzungen sichern

Von großer Bedeutung in diesem Kontext ist es, dass vorhandene Grundstücke für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Eigentum des Bezirkes verbleiben, bzw. in das Eigentum des Bezirkes zurück gelangen.

Flächen für die soziale Infrastruktur haben Priorität vor Flächen für den Wohnungsneubau.

Abbildung 13: Schulen und Kitas, sonstige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

 

 

 

Vorschlag einer Teilfläche als Grundschulstandort

 

     [43]   Aussagen Schul- und Sportamt (Gespräch 13.06.2018 sowie November 2018)

     [44]   Aussagen Schul-und Sportamt (Gespräch 16.03.2018)

     [45]   Der Bezug für die Zunahme ist das Jahr 2017.

[46]  Siehe folgende Abbildung 12.

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