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abgeschlossen
Abschließende Kommentierphase
Sie haben hier die Möglichkeit, den finalen Entwurf des Rahmenplans bis zur Veranstaltung am 09. September zu kommentieren. Die Ideen werden gesammelt und fließen soweit möglich in den Rahmenplan ein.

Städtebauliche Gesamtentwicklung des Gebietes

Im Abschnitt Wohnen (Nr. 5.2 Potenzialflächen) wird auf Möglichkeiten der städtebaulichen Weiterentwicklung des Gebietes eingegangen. Hierzu wurden Grundsätze für die städtebauliche Weiterentwicklung des Gebietes entwickelt.

Im Abschnitt 6. Soziale Infrastruktur wurde klargestellt, dass die Sicherung von Flächen für die soziale Infrastruktur Vorrang vor Flächen für ergänzende Wohnbebauung besitzt. Mit dieser Priorisierung soll gesichert werden, dass Flächen für eine funktionierende Gemeinwesenarbeit vorhanden bleiben, um künftige Bedarfe, die sich aus der Bevölkerungsentwicklung ergeben, befriedigen zu können.

Nunmehr wird im Kontext der Gesamtentwicklung des Gebietes folgendes dargestellt:

  • Vorhandene Potenzialflächen (Abb. 18),
  • Potenzialflächen und bereits für soziale Infrastruktur genutzte Flächen (Abb. 19),
  • Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (Abb. 20).

Abbildung 18: Flächen für Schulerweiterungen sowie Potenzialflächen für ergänzendes Bauen

  • Flächenpotenzial für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur und Flächenpotenziale für ergänzende Wohnbebauung veranschaulichen, auf welchen Flächen die funktionale und baulich- räumliche Entwicklung des Gebietes fortgeführt werden kann.
  • Die markierten Flächen sind Potenzialflächen für ergänzendes Bauen (Flächen, die für ergänzendes Bauen näher zu untersuchen sind; für soziale Infrastruktur und für Wohnen). Damit sind nicht unmittelbare einlösbare Baurechte verbunden. Die Flächen veranschaulichen lediglich, dass dort mittel-/langfristig Vorhaben des ergänzenden Bauens (Wohnen) umgesetzt werden könnten, sofern die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen.

Abbildung 19: Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Potenzialflächen für ergänzende Wohnbebauung

  • Deutlich wird, dass die genutzten Flächen der sozialen Infrastruktur sowie die Potenzialflächen bereits eine große Flächenkulisse einnehmen. Flächen der sozialen Infrastruktur sind vorwiegend in den Innenbereichen vorhanden; Flächen für ergänzendes Bauen sind überwiegend an den Randbereichen angeordnet.

Abbildung 20: Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung von Bebauung freizuhalten bzw. für eine Bebauung nicht geeignet sind

  • Im Ergebnis bleiben den Wohngebäuden zugeordneten Innenhofbereiche frei von Bebauung, diese Flächen sind gemäß der städtebaulichen Rahmenplanung für eine Bebauung nicht geeignet.

Abbildung 21: Darstellung der Flächenkulisse für Flächen für soziale Infrastruktur, Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sowie von Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung für eine Bebauung nicht geeignet sind

  • Zusammenfassend wird auf dieser Abbildung die gesamte Flächenkulisse mit ihren aus der städtebaulichen Rahmenplanung resultierenden Entwicklungszielen dargestellt, ausgenommen Verkehrsflächen und öffentlicher Freiraum.

 

Abbildung 18: Flächen für Schulerweiterungen sowie Potenzialflächen für ergänzende Wohnbebauung

 

 

Abbildung 19: Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Potenzialflächen für ergänzende Wohnbebauung

Abbildung 20: Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung von Bebauung freizuhalten sind

 

 

Abbildung 21: Städtebaulicher Rahmenplan: Darstellung der Flächenkulisse für Flächen für soziale Infrastruktur, Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sowie von Flächen, die gemäß städtebaulicher Rahmenplanung für eine Bebauung nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

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