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Städtebauliche Struktur

Es ist eine Bebauung zu entwickeln, die zusammen mit der Bestandsbebauung ein Zentrum mit klarer Adressbildung und hohem Identifikationspotenzial für seine Bewohner*innen und Besucher*innen ausbildet. Das vorzuschlagende städtebauliche Konzept soll Flexibilität hinsichtlich möglicher kommunaler und genossenschaftlicher Bauherren und Entwicklungsetappen sowie der konkreten Ausgestaltung der Gebäude im Einzelnen aufweisen. Gleichzeitig soll die nötige Robustheit im Städtebau nachgewiesen werden, die es ermöglicht, auch unter zukünftigen Entwicklungsstandards die städtebaulichen Setzungen einzuhalten und somit eine nachhaltige Planung zu sichern.

 

 

Potenzielle Baugrundstücke

Als potenzielle Baugrundstücke stehen die z. T. als Stellplatzanlage genutzten Flächen beiderseits der Falkenberger Chaussee zur Verfügung, wobei bei der südlichen Fläche Einschränkungen der Bebaubarkeit durch Leitungsbestand der Berliner Wasserbetriebe und bei der nördlichen durch eine unterirdische Fernwärmeleitung bestehen. Außerdem kommen das Grundstück des wenig genutzten, sanierungsbedürftigen Gewerbebaus Wustrower Straße 18 wie auch die benachbarte „Grünfläche“ für eine potenzielle Neubebauung in Betracht.

Der Brunnenplatz in seiner gegenwärtigen Form bietet keine Aufenthaltsqualitäten, nicht zuletzt, weil er von keinen adäquaten Nutzungen umgeben ist, welche diesen bespielen könnten. Die Fläche soll daher in die städtebauliche Konzeption für eine potenzielle Bebauung einbezogen werden und dafür ein neuer, durch angrenzende Nutzungen belebter Quartiersplatz geschaffen werden.

Mittelfristig, nachdem die vorübergehende Nutzung des Grundstückes Wustrower Straße 24 als Schulausweichstandort beendet ist, kann auch die brachliegende Fläche nordöstlich des Kinos einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Dichte und Höhenentwicklung

In Abhängigkeit des städtebaulichen Konzeptes wird eine Geschossfläche von bis zu 80.000 m² für neue Nutzungen angestrebt. Die bauliche Erweiterung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Schaffung öffentlicher Räume mit hoher Aufenthaltsqualität. Das neue Zentrum soll die vorhandenen städtebaulichen Defizite beheben. Diesem Anspruch wird am Standort eine hohe Priorität eingeräumt, der sich das Nutzungsmaß ggf. unterordnen muss.

Die städtebauliche Voruntersuchung zur Eignung des Standortes für ein potenzielles Hochhaus hat im Ergebnis gezeigt, dass das Wettbewerbsgebiet aufgrund der städtebaulichen Körnung im Umfeld, seiner Funktion als Stadtteilzentrum und der vorhandenen Erschließungssituation die Anforderungen des Hochhausleitbildes Berlin (HHLB) an Hochhausstandorte grundsätzlich erfüllt, einen solchen aber nicht zwingend braucht. Die ergänzende Bebauung des Zentrums soll die Strukturen der bestehenden Siedlung stärken, ohne sie in den Schatten zu stellen oder zu zerstören, eine zukünftige Entwicklung anstoßen und höhere Aufenthaltsqualität herstellen. Das Quartier braucht qualitätsvolle urbane Blöcke, feinmaschige Straßenräume, Blickbeziehungen und eine stärkere Maßstäblichkeit für Fußgänger und Radfahrer.

Ein abwechselndes Spiel von niedrigeren und höheren Baukörpern mit einer maximalen Höhe von 90 m erscheint möglich. Grundsätzlich sind Hochpunkte vorstellbar, um einzelne Orientierungspunkte zu bilden und auch durch Querfinanzierung eine aufwändige Verbesserung der Infrastruktur und der schwierigen Topografie zu ermöglichen. Diese sollten nicht als Scheiben, sondern eher als Punkthäuser ausgebildet werden. Die Zentrumstypologie soll sich von der restlichen Siedlung unterscheiden und der Wohnfunktion eine urbane Funktion gegenüberstellen und diese ergänzen bzw. vervollständigen.

Lärmrobuste Strukturen

Bei der Planung schutzbedürftiger Nutzungen an lärmbelasteten Standorten sind lärmrobuste städtebauliche Strukturen zu realisieren, d. h. im Wesentlichen eine geschlossene und ausreichend hohe Bebauung entlang der Lärmquelle, ggf. auch durch Baulückenschließungen. Ziel ist die Schaffung von lärmabgewandten Seiten für jeden Bebauungsteil/jede Wohnung und von ruhigen Außenwohnbereichen. Bei der Planung lärmrobuster städtebaulicher Strukturen ist gleichzeitig darauf zu achten, dass unerwünschte Reflexionen (vor allem an Fassaden), die zu Pegelerhöhungen an vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen führen, vermieden werden. Bei der lärmoptimierten Grundrissbildung sollte möglichst in jeder Wohnung zumindest eine Mindestanzahl der Aufenthaltsräume der Wohnungen (z. B. mindestens die Hälfte, mindestens zwei) zu einer lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein.

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