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Freiraumstruktur

Öffentliche Freiräume

Besonders die öffentlichen Räume – sowohl Grün- und Freiräume als auch Straßenräume – unterstützen in ihrer Funktion als städtebauliche Gliederungselemente entscheidend die Identifikation mit dem Quartier. Die Ausbildung eindeutiger Hierarchien von privaten, gemeinschaftlichen und öffentlichen Freiräumen mit differenziert ausformulierten Übergängen trägt zur Orientierung bei. Es werden Lösungsvorschläge erwartet, wie die unterschiedlichen Teilbereiche im Realisierungs- und Ideenteil durch attraktive Wegeverbindungen und eine klare freiräumliche Orientierung und Zonierung in Beziehung zueinander gebracht werden können. Eine besondere Bedeutung hat dabei auch die Ein- und Anbindung der beiden Schulstandorte sowie der Quartiersgarage (s. Erschließung und Mobilität), deren Akzeptanz mit der Attraktivität der Erreichbarkeit eng verbunden ist. Auch die Wegebeziehungen in den angrenzenden Landschaftsraum sind zu ergänzen und zu qualifizieren.

Insbesondere im Ideenteil werden Vorschläge für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum und die Herstellung attraktiver Wegebeziehungen erwartet. Hierfür stehen auch die Flächen der raumgreifenden Stellplatzanlagen südöstlich der Falkenberger Chaussee zur Verfügung. Durch eine Neuordnung der Stellplätze, zum Beispiel durch Stapelung, flächenreduzierte Anordnung oder gegebenenfalls auch allgemeine Reduzierung der Stellplätze, können neue Aufenthaltsräume und -qualitäten geschaffen und die städtebauliche Situation aufgewertet werden.

Platz- und Grünflächen

Innerhalb der Verdichtungsräume übernehmen die öffentlichen Grün- und Freiflächen als Orte für Regeneration und körperlich-seelischen Ausgleich eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Sie sollen Bewohner*innen wie Besucher*innen des Stadtteilzentrums eine hohe Aufenthaltsqualität, Erholungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung bieten.

Der dem unmittelbaren Wohnumfeld zugeordnete wohnungsnahe Freiraum mit einem Einzugsbereich von 500 m kann in kurzer Zeit (5-10 Gehminuten) und mit geringem Aufwand erreicht werden und dient überwiegend der Kurzzeit- und Feierabenderholung. Hierfür genügen in der Regel schon Anlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha). Die Freiflächen sind barrierefrei, multifunktional, generationenübergreifend nutzbar und im Hinblick auf sich ändernde Nutzungsansprüche im Sinne einer flexiblen Aneignungsmöglichkeit zu gestalten.

Kinderspielplätze

Innerhalb des Wettbewerbsgebietes sind je neuem Bewohner 1,5 m² (brutto) Spielplatzflächen zu errichten sind. Multifunktionsflächen wie angegliederte Rasenflächen können dabei als Spielplatzfläche angerechnet werden. Spielplätze sollen in angemessener Entfernung zur Wohnnutzung liegen und sind von schädlichen Emissionen und Gefahrenquellen abgelegen und geschützt anzuordnen.

Materialität und Ausstattung

Die Ausstattung des öffentlichen Raums hat den Klimawandel zu berücksichtigen und klimaangepasst zu erfolgen (beispielsweise Unterstützung von Luftströmungen, Albedoeffekte, Abkühlungseffekte durch Verdunstung, Verschattung, Versickerung).

Private Freiräume

Bestehen Defizite in der Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen können private oder halböffentliche Freiflächen einen Teil des Bedarfs an öffentlichen Flächen kompensieren. Die Baustruktur gilt als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum bzw. dem Bedarf an öffentlichem Freiraum. Jede Wohnung sollte über einen privaten geschützten Freiraum in Form von Loggien, Balkonen, (Dach)terrassen oder Gärten verfügen. Darüber hinaus sind zugeordnet zu den Wohngebäuden gemeinschaftlich nutzbare private Freiräume vorzusehen. Dies können Gemeinschaftsgärten (auch Nutzgärten), Wohnhöfe oder Dachgärten sein. Gemäß Bauordnung Berlin müssen zudem Kinderspielplätze mit einer Größe von 4 m² je Wohnung, mindestens jedoch 50 m², auf den privaten Freiflächen angeordnet werden.

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