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Nutzungsstruktur

Grundlage für die Entwicklung des „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ bildet das 2020 vom Bezirk in Abstimmung mit Anwohner*innen, Gewerbetreibenden sowie der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft abgestimmte Nutzungsleitbild, dem folgende Prämissen zugrunde liegen:

Bedarfsorientierung: Alle Angebote müssen sich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung orientieren.

Behutsame Entwicklung: Neue Nutzungen müssen auf den Bestand reagieren und dürfen diesen lediglich ergänzen und nicht verdrängen (Vorhandenes schützen).

Belebung: Ein Stadtteilzentrum lebt von seinen Anwohner*innen/Besucher*innen. Ein vielfältiges Angebot soll vor allem im öffentlichen Raum zu einer stärkeren Belebung des Ortes beitragen.

Nachbarschaft: Das Stadtteilzentrum soll das Quartier stärken und qualifizieren. Eine bauliche wie auch thematische Entwicklung kann nur im Kontext des Bestandes passieren.

Verknüpfungen: Bestehende Angebote des ÖPNV, aber auch des Einzelhandels sowie Kunst- und Kulturangebote müssen räumlich sichtbar verknüpft werden (Stichwort: Wegeverbindungen, Sichtachsen etc.).

Inklusion: Das Stadtteilzentrum sowie seine Angebote sollen allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Die Förderung von Inklusion und die Herstellung von Barrierefreiheit müssen daher in allen Bereichen der Entwicklung maßgebend sein.

Die bis zu 80.000 m² Geschossfläche für neue Nutzungen sollen sich wie folgt verteilen:

  • 40-60 % Wohnen
  • 10-20 % Einzelhandel/Gastronomie/Gewerbe/Dienstleistung/Tourismus
  • 10-15 % Kultur/Bildung/Verwaltung
  • 10-15 % Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit

Vorgaben zur Nutzungsmischung für ein Hochhaus

Bei der Planung von Hochhäusern sind außerdem die Vorgaben des HHLB bezüglich der Nutzungsmischung zu berücksichtigen. Danach sind Hochhäuser über 60 m multifunktional zu nutzen. Die Nutzungen werden standardisiert in zwei Kategorien unterteilt:

Kategorie 1: Büro, Handel, Hotel, Verwaltung (öffentlich/privat), Gastronomie, Praxen/Räume für freie Berufe, sonstiges Gewerbe

Kategorie 2: Wohnen, kulturelle Einrichtungen, soziale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, sonstige nicht gewerbliche oder nicht kommerzielle Nutzungen

Die Erdgeschosszonen von Hochhäusern über 60 m sind grundsätzlich durchlässig und mit öffentlich zugänglichen Funktionen im Sinne einer Verbindung zum Quartier zu gestalten. Der sie umgebende Außenraum ist so anzulegen, dass Zugänglichkeit und Vernetzung mit dem Umfeld gewährleistet sind. Erforderlich ist insbesondere eine ausreichende Geschosshöhe von standardmäßig mindestens 5 m. Bei öffentlich zugänglichen Nutzungen kann es sich sowohl um gewerbliche (z. B. Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleister mit Kundenverkehr) wie nicht-kommerzielle Nutzungen (z. B. Kindertagesstätte, Nachbarschaftsladen, Seniorentreffpunkt) oder kulturelle und Bildungseinrichtungen handeln. Ziel ist es, die Nachbarschaft zu beleben und zu bereichern und damit wesentliche Mehrwerte für die Allgemeinheit zu erzielen.

Darüber hinaus sind in Hochhäusern über 60 m vorzugsweise auch im obersten Geschoss bzw. auf dem Dach öffentlich zugängliche Nutzungsangebote bereitzustellen (z. B. Aussichtsplattform, Gastronomie). Damit werden der Allgemeinheit neue Erlebnismöglichkeiten und Perspektiven eröffnet, welche die Akzeptanz, den Nutzen und die Integration des Hochhauses in seine Nachbarschaft fördern und Mehrwerte schaffen.

Vorgaben zur Nutzung Wohnen

Mit der in den letzten Jahren eingetretenen positiven Bevölkerungsentwicklung sind Wohnungen auch in der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen wieder stark nachgefragt. Bedingt durch die Änderungen in der Bevölkerungsstruktur werden zunehmend Angebote für ältere Bürger erforderlich. Am Standort sollen vorrangig Wohnungen geschaffen werden, von denen es in Neu-Hohenschönhausen bisher zu wenige Angebote gibt. Es soll Wohnraum geschaffen werden, der die zahlreich vorhandenen, nicht barrierefreien Wohnungen ergänzt. Die Wohnformen sollen dabei ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen und somit auf einen sich verändernde Bedarf reagieren können. Wohnformen für betreutes Wohnen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Lebensphasen sollen berücksichtigt werden. Generationenübergreifendes bzw. gemeinschaftliches Wohnen kann insgesamt zu einer Stärkung der sozialen Mischung in der Nachbarschaft beitragen.

Nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung liegt die Quote für die Herstellung förderfähigen und mietpreisgebundenen Wohnungsbaus bei mindestens 30 %. Die Herstellung der sozialen Mischung an diesem Standort hat einen hohen Stellenwert, somit ist auch auf eine Mischung bei der Herstellung des geförderten Wohnraums auch schon innerhalb eines Wohnhauses zu achten.

Vorgaben zur Nutzung Gewerbe/Dienstleistung

Die gewerblichen Flächen sollen vielfältige und moderne Arbeits- und Unternehmensmodelle wie Co-Working-Spaces oder Räume für eine offene gemeinschaftliche Nutzung (z.B. Maker’s Space, für kleine Feiern etc.) ermöglichen. Für die Ansiedelung von Unternehmen/Arbeitgebern und Fachärzten sollen auch moderne Büro- und Praxisräume angeboten werden. Kreative Angebote wie Kunsträume sind in Ergänzung zum Kultur- und Bildungszentrum (s. u.) ebenfalls denkbar.

Vorgaben zur Nutzung Einzelhandel/Gastronomie

Das Linden-Center soll durch ergänzende Angebote im Einzelhandel und in der Gastronomie in Wert gesetzt werden. Einzelhandel und Gastronomie sollen als publikumswirksame Nutzungen in den EG-Zonen zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen.

Vorgaben zur Nutzung Kultur, Bildung, Verwaltung

Der Bezirk plant innerhalb des Wettbewerbsgebietes die Errichtung eines kommunalen Kultur-, Bildungs- und Verwaltungszentrums (KuBiZ). Mit dem modernen, multifunktional nutzbaren KuBiZ soll ein soziokultureller Ort entstehen, an dem Kunst und Kultur erlebbar sind, sich die Menschen kreativ betätigen und begegnen können, Wissen erwerben und austauschen können. Hier sollen verschiedene Kultur- und Bildungsangebote unter einem Dach zusammengeführt werden. Im Zentrum soll die Anna-Seghers-Bibliothek stehen, die aus dem Linden-Center hierhin umziehen wird. Ergänzende Nutzungsangebote wie das Bürgeramt sowie ein neues repräsentatives Trauungszimmer sollen neben einer Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes entstehen.

Das KuBiZ soll als eigenständige Einheit mit eigenem Freiraum auf einem eigenen Grundstück errichtet werden. Die Lage des KuBiZ sollte so gewählt werden, dass es eine gute Sichtbarkeit im Stadtraum aufweist und gute Wegebeziehungen insbesondere zu den ÖPNV-Haltepunkten geschaffen werden können. Eine barrierefreie Zugänglichkeit des Erdgeschosses mit Bibliotheksnutzung, eine einladende Außengestaltung mit Schaufenstern zum Straßenraum, die auf die Einrichtung aufmerksam machen sind von besonderer Wichtigkeit. Auch Außenflächen für Veranstaltungen und beispielsweise urban gardening werden benötigt. Um auch hier eine gesicherte Mediennutzung zu ermöglichen, sollte diese vorzugsweise eine Innenhoflage aufweisen.

Vorgaben zur Nutzung Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit

Neben zu schaffenden Flächenangeboten für Arbeitsstätten und Praxen entsteht durch den neu geplanten Wohnraum auch ein Bedarf an Kindertagesstättenplätzen. Die Anzahl der zu errichtenden Kindertagesstätten-Plätze errechnet sich nach folgender Formel:

Anzahl der neu geplanten Wohneinheiten (WE) x 2 x 0,07 x 0,7

Dies entspricht dem durchschnittlichen Anteil der unter Sechsjährigen an der Gesamtbevölkerung bei einem Versorgungsgrad von 70 %. Pro Kindertagesstättenplatz entsteht ein Flächenbedarf von 12 m² BGF im Gebäude und 8 m² Außenspielfläche. Die Kindertagesstätte ist in sinnvoller Zuordnung zu den Wohnquartieren (Einzugsradius 300 m) vorzusehen. Sie kann als eigenständiger, freistehender Gebäudekörper konzipiert werden oder integriert in ein (Wohn)gebäude, sofern die Freiflächen so angeordnet werden, dass nachbarschaftliche Konflikte vermieden werden. Auf dem Grundstück sind insgesamt 4 Fahrradstellplätze und 1 Stellplatz für Menschen mit Behinderung vorzusehen. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Hol- und Bringverkehr und der Anlieferverkehr nicht zu einer Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs im öffentlichen Straßenland führen.

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