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Erschließung und Mobilität Kapitel

Straßenräume

Durch die Gestaltung der Straßenräume sollen Aufenthaltsqualitäten mit unterschiedlichem Charakter ausgebildet werden. Straßenquerschnitte sind so auszulegen, dass Konflikte zwischen Radfahrer*innen, KFZ-Fahrer*innen und Fußgänger*innen vermieden werden. Der für den Fußverkehr effektiv nutzbare und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Raum soll einen für die Belange des Fußverkehrs und des Aufenthalts im öffentlichen Raum angemessenen Anteil am Straßenraum erreichen. Dies ist insbesondere bei der Neuanlage und Umgestaltung von Straßen und Plätzen zu berücksichtigen.

Falkenberger Chaussee

In der Falkenberger Chaussee ist zwischen S-Bahnhof Hohenschönhausen und Zingster Straße insbesondere der nördliche Gehwegbereich für das Fußverkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend, auch die Radfahrstreifen im nördlichen Fahrbahnbereich entsprechen nicht den geltenden Regelwerten. Hier sind Erweiterungsmöglichkeiten im Straßenraum zu prüfen. Notwendig wäre eine Gehwegbreite von 5 m einschließlich Baumstreifen, die Radfahrstreifen bzw. die Radwege sollen ebenfalls auf Regelwerte von 2,00 m im Gehwegbereich oder Protektion im Fahrbahnbereich von 3,00 m Breite erweitert werden. Die Fahrstreifenzahl von je zwei Fahrstreifen pro Richtung muss wegen des Buslinienverkehrs und des hohen Kfz-Aufkommens neben dem besonderen Bahnkörper verbleiben. Breitenreduzierungen sind bereits mit der Herstellung von Radfahrstreifen erfolgt, so dass hier keine Reserven bestehen.

Im Nordosten, wo die Falkenberger Chaussee in eine Brückenlage übergeht, sind geeignete Lösungen zu finden, wie der Höhenversprung zu den angrenzenden Quartiersflächen zu überwinden ist. Im Bereich des Brückenwiderlagers darf beidseitig ein 5 m breiter Böschungsstreifen ab Außenkante Brückenwiderlager und den angrenzenden Flügelwänden nicht überplant werden. Neue Stützwände im öffentlichen Straßenland sollten möglichst vermieden werden, im Falle des Bedarfes eine Höhe von 1,50 nicht erreichen, um nicht den Anforderungen der DIN 1076 zu unterliegen. Sollten durch den Rückbau von Böschungen neue Stützwände unabwendbar erforderlich werden, so ist auch hier ab Außenkante der neuen Stützwände ein 5 m breiter Streifen frei zu halten. Diese 5 m breiten Streifen beidseitig der Falkenberger Chaussee müssen weiterhin im Eigentum des Landes Berlin bleiben und ihre rechtliche Bedeutung als öffentlich gewidmete Flächen beibehalten. Nur so ist der erforderliche uneingeschränkter Zugang zu den vorhandenen und eventuellen neuen Bauwerken für Bauwerksprüfung oder Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sichergestellt.

Wartenberger Straße

Die Wartenberger Straße gehört zum Ergänzungsnetz. Separate Radverkehrsanlagen werden aufgrund der Flächenverfügbarkeit nicht unbedingt gefordert. Der Radverkehr kann die Fahrbahn mitnutzen. In der Wartenberger Straße ist zur Wahrung der Verkehrssicherheit und der Konfliktminimierung auch eine Neugestaltung mit komfortableren Gehwegen, Gestaltungselementen zur besseren Erkennbarkeit von Querungsstellen auch im Sinne einer Verkehrsberuhigung (Lärmschutz, Erhöhung der Sicherheit etc.) einzubeziehen.

Für den Schulstandort an der Wustrower Straße 24 sind in der Wartenberger Straße Bereiche für das Absetzen von Schülern durch Schul-/Shuttlebusse und „Elterntaxis“ zu berücksichtigen. Für die Elterntaxis sollten rund 15 Kurzzeitstellplätze in möglichst weiter Entfernung zum Schuleingang (mindestens 250 m) angeordnet werden, um die Gefährdung der Kinder durch Ein- und Ausparkmanöver zu vermindern.

Als Bushaltestellen kommen alternativ ein Standort zwischen dem Kino CineMotion oder unter der Falkenberger Brücke infrage. An letzterem befindet sich bereits heute ein temporärer Haltestellenbereich für Schienenersatzverkehr.

Anliegerstraße Falkenberger Chaussee

Für die Anliegerstraße südlich der Falkenberger Chaussee soll ein Vorschlag für die Neugestaltung des nördlichen Straßen- und Gehwegbereichs unterbreitet werden, der auch eine (bauliche) Neuordnung der bisher als Stellplätze genutzten Fläche vorsehen soll. Der Zugang zum geplanten Schulstandort Am Breiten Luch ist zwingend zu beachten. Aufgrund des großen Einzugsbereichs werden viele Schüler auch mit dem ÖPNV kommen und müssen dann von der Brücke zur Schule gelangen.

Mobilitätskonzept

Für die Erschließung ist die integrative Betrachtung der unterschiedlichen Verkehrsarten und der Randbedingungen von besonderer Bedeutung. Dabei spielt die Verknüpfung im Sinne einer intermodalen Verkehrsnutzung eine große Rolle. Grundsätzlich gilt die Prämisse der autoarmen Erschließung. Attraktive Angebote für die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad tragen zur Reduzierung des MIV bei. Es ist ein klimafreundliches, integriertes Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das die öffentliche und private Parkierung mit entsprechenden gegebenenfalls unterschiedlichen Parkierungssystemen, Carsharingsystemen, Umstieg KFZ, Bus, Rad, S- und Regionalbahn etc. beinhaltet, damit nachhaltige Verkehrsmittel und ein multimodales Nutzerverhalten in die Standortplanung einfließen können.

Die Verknüpfung des ÖPNV mit dem Rad- und Fußverkehr ist zu fördern. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind an geeigneten Stellen sicherzustellen, idealerweise wettergeschützt. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Anreize und Alternativen wie Carsharingangebote sowie die Nutzung von Elektromobilität durch die Installation von Ladeinfrastruktur. Standorte für Carsharing-Angebote und die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sind mit ausreichenden Flächen wohnungsnah (in einer Quartiersgarage) auszuweisen. Eine gute Sichtbarkeit an strategisch günstigen Punkten bestimmt nicht nur die Nutzung und den Erfolg dieser Angebote, sondern auch das Image des Stadtteilzentrums.

Dabei sollen verkehrsentlastende Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Mittelpunkt stehen. Gesucht werden standortspezifische klimaschonende Mobilitätslösungen, die das Mobilitätsverhalten der potenziellen Nutzer*innen des Stadtteilzentrums aus den angrenzenden Wohnquartieren entsprechend beeinflussen. In diesem Zusammenhang ist der Bahnhof Hohenschönhausen in seiner multimodalen Rolle generell aufzuwerten und ihm eine verbindende Funktion innerhalb der bedeutsamen Wegebeziehungen im Quartier zu geben.

Ruhender Verkehr

PKW-Stellplätze

Der ruhende PKW-Verkehr nimmt derzeit im Quartier einen großen Teil des Stadtraums ein. Ziel des Wettbewerbs ist es, die visuelle Dominanz der PKW-Stellplätze im Stadtraum zu verringern. Im Sinne eines auch im Hinblick auf Mobilität zukunftsorientierten Stadtquartiers sollen intelligente Parkplatzlösungen mit möglichst geringem Flächenbedarf gefunden werden. Auf großflächige, ebenerdige Anlagen ist zu verzichten. Zur Organisation des ruhenden Verkehrs werden daher zentralisierte, gebündelte Parkstationen gefordert, die den Fokus auf Bewegungs-, Begegnungs- und Freiraum im Stadtraum ermöglichen.

Für den Wohnungsbau ist von einem Stellplatzschlüssel von 0,35 Stellplätzen je Wohnung auszugehen. Außerdem sind 50 kostenlose öffentliche Stellplätze für Besucher des Stadtteilzentrums und Pendler sowie weitere 100 Stellplätze für das Kino CineMotion vorzusehen. Die Stellplätze sollen in einer oberirdischen Quartiersgarage, die baulich auch in Kombination mit anderen Nutzungen errichtet werden kann, nachgewiesen werden. In der Quartiersgarage sollen im Sinne eines Mobility-Hubs auch Flächen für Fahrradstellplätze, Car- und Bike-Sharing sowie Ladestationen für E-Mobility bereitgestellt und so die verschiedenen Verkehrsarten effizient und attraktiv miteinander verzahnt werden. Die Quartiersgarage soll flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren können. Es sind Möglichkeiten für Anpassungen an Bedarfsänderungen vorzusehen.

Im öffentlichen Straßenraum sollen lediglich Flächen für allgemein notwendige Stellplätze für Menschen mit Behinderung und Kurzzeitstellplätze vorgesehen werden.

Fahrradstellplätze

Neben Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr gilt es auch Stellplätze für Fahrräder auszuweisen. Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr in der Stadt stetig steigt und gerade auch ältere Menschen vermehrt das Fahrrad nutzen, werden gute und konzeptionell integrierte Lösungen für die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erwartet. Dabei sind Abstellplätze für Lastenfahrräder wie auch sichere Abstellmöglichkeiten und Ladestationen für Pedelecs zu berücksichtigen.

Für die Wohnnutzung ist von einem Schlüssel von 2 Fahrradabstellplätzen je Wohneinheit auszugehen. Diese sind vollständig innerhalb des Wohngebäudes unterzubringen. Neben den ausreichend zur Verfügung zu stellenden privaten Fahrradstellplätzen sind Besucherfahrradstellplätze vorzusehen. Diese sollen oberirdisch und in der Nähe der Hauseingänge geplant werden.

Für gewerbliche und sonstige Nutzungen ist 1 Fahrradabstellplatz je 75 m² BGF vorzusehen. Diese Fahrradstellplätze sollen nach Möglichkeit an einem zentralen Standort gebündelt, leicht zugänglich sowie witterungs- und vandalismusgeschützt errichtet werden. Die durch die Planung entstehenden Freiraumverluste sind durch die Qualifizierung verbleibender Freiräume zu kompensieren.

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