Erarbeiten Sie gemeinsam mit uns eine Charta für das Berliner Stadtgrün
Warum wir Berlin als grüne Stadt erhalten wollen und wie das gelingen kann.
Mit einer Charta für das Berliner Stadtgrün sollen Leitlinien, Strategien und Maßnahmen für eine grüne und nachhaltige Entwicklung Berlins entstehen. Die Charta wird in den Jahren 2018 und 2019 in einem breit angelegten Dialog erarbeitet. Mit der Vorlage dieses Impulspapiers eröffnet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Diskussion um die Inhalte der Charta, zu der alle eingeladen sind.
In der Zeit vom 12. Oktober 2018 bis zum 23. November 2018 haben alle Berliner*innen die Möglichkeit, sich mit den Inhalten des Impulspapiers auseinanderzusetzen und sich mit ihren eigenen Ideen und Vorschlägen in den Prozess einzubringen. Zu diesem Zweck wird ein erster großer Online-Bürgerdialog durchgeführt.
Weil die Zukunft des Berliner Stadtgrüns in vielen Bereichen langfristige Gestaltungsprozesse erfordert, muss sie in ihren Grundsätzen von der Stadtgesellschaft in ihrer ganzen Breite und Vielschichtigkeit getragen werden. Gezielt angesprochen werden deshalb Institutionen oder Initiativen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder der Fachöffentlichkeit.
Im weiteren Arbeitsprozess sollen die im Impulspapier formulierten Leitsätze und Leitlinien anhand der in den Dialog eingebrachten Anregungen überprüft, priorisiert und in einem Aktionsplan mit Umsetzungsstrategien und konkreten Maßnahmen untersetzt werden.
Am Ende der Debatte nächstes Jahr soll nicht weniger stehen als eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin für den Umgang mit dem Stadtgrün – die Charta für das Berliner Stadtgrün, beschlossen von Senat, Rat der Bürgermeister und Abgeordnetenhaus.
Unter www.meingruenes.berlin.de finden sich alle Informationen zur Charta für das Berliner Stadtgrün und zum Beteiligungsprozess.
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9
C 8.1 Klimaanpassung
II. Stadtgrün wertschätzen und gemeinsam nutzen -
13
C 8.2 Biodiversität in der Stadt
II. Stadtgrün wertschätzen und gemeinsam nutzen -
7
C 8.3 Produktive Stadt
II. Stadtgrün wertschätzen und gemeinsam nutzen -
10
C 9.0 Sicherung, Pflege und Entwicklung des Stadtgrüns konsequent wahrnehmen
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
8
C 9.1 Stärkung der Grünflächenpflege in den Bezirken
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
10
C 9.2 Sicherung der Schutzgebiete vorantreiben
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
6
C 9.3 Möglichkeitsräume schaffen
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
7
C 9.4 Siedlungsgrün als Aufgabenfeld
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
4
C x10.0 Kooperationen und Instrumente weiterentwickeln und anwenden
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
2
C x10.1 Kooperationen mit Flächenbesitzer*innen initiieren
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
4
C x10.2 Freiraumqualitätsstrategien für Bestandsgebiete und neue Projekte
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
4
C x10.3 Qualitätssicherung in der Planung – Bau- und Verfahrenskultur
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
4
C x10.4 Bodenfonds für das Stadtgrün nutzen
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln -
8
C x10.5 Weiterentwicklung von Instrumenten der Landschafts- und Freiraumplanung
III. Stadtgrün gemeinsam pflegen und entwickeln
Der Arbeits- und Diskussionsprozess für die Charta wird sich über die Jahre 2018 und 2019 erstrecken. Die breite Öffentlichkeit wird eingeladen sich am Charta-Prozess zu beteiligen.
Eine erste Online-Beteiligung wird vom 12.10. 2018 bis zum 23.11.2018 laufen, eine zweite Online-Beteiligung ist für das Frühjahr 2019 geplant. Unter www.meingruenes.berlin.de finden sich alle Informationen zur Charta für das Berliner Stadtgrün und zum Beteiligungsprozess.
Alle Einwendungen und Kommentare werden dokumentiert. Zum Ende des Beteiligungsprozesses wird ein repräsentativ zusammengestelltes Bürgerpanel alle Eingaben diskutieren, gruppieren, zusammenfassen und eine Empfehlung aussprechen, welche Einwendungen an welcher Stelle (Charta-Text, Aktionsplan, Diskussionsveranstaltungen, Fachkolloquien usw.) in den weiteren Umsetzungsprozess eingehen sollen.
In der gesamten Zeit werden zusätzlich Fachkolloquien und thematische Workshops mit der Fachöffentlichkeit und mit verschiedenen Akteuren der Stadtgesellschaft durchgeführt.
Geplant ist der Beschluss der Charta durch Senat, Rat der Bürgermeister und Berliner Abgeordnetenhaus in der zweiten Jahreshälfte 2019.