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Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung Mitte

Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Politik und Bürgerschaft entwickelte Leitlinien für gute Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte

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Wer kann wie Beteiligung initiieren?

Ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, entscheidet jeweils das Bezirksamt anhand folgender Kriterien: [Kriterien zur Entscheidungsfindung müssen noch definiert werden, z.B. Bedeutung für den Bezirk Anzahl der Betroffenen Verfügbare Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich) für die Durchführung des Prozesses …]

Politik – Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Fraktionen oder einzelne Mitglieder der BVV können jederzeit ein Beteiligungsverfahren anregen.

Verwaltung Die Verwaltung kann bei Vorhaben, die in ihrer Zuständigkeit liegen, aus eigener Initiative eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen. Bei großen bezirklichen Vorhaben, wegweisenden Zukunftsplanungen sowie bei Vorhaben, die vermutlich für die Einwohner*innen des Bezirks von besonderer Bedeutung sind, soll die Verwaltung von sich aus dem Bezirksamt eine Bürgerbeteiligung vorschlagen und im Budget entsprechend einplanen. In der Vorhabenliste ist einsehbar, für welche Vorhaben die Verwaltung eine Beteiligung einplant.

Bürgerschaft Bürger*innen können eine Bürgerbeteiligung anzuregen:

  • zu Vorhaben, die auf der Vorhabenliste stehen und zu denen bislang keine Beteiligung vorgesehen ist
  • zu Themen/ Anliegen, die über die Vorhabenliste hinaus gehen und die in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen.

Die Bürger*innen können ihre Anregung zur Beteiligung sowohl formlos als auch formell einbringen:

Formelle Anregung Die Bürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Einwohnerantrag stellen. Dieser ist im Bezirksverwaltungsgesatz (§44) geregelt (siehe Anhang).

Folgende Angaben müssen im Einwohnerantrag enthalten sein:

  • Vorhaben, zu dem Beteiligung stattfinden soll
  • Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
  • Vorschlag für die Beteiligungsform (Methodenvorschläge für Verwaltung, BVV)
  • Kontaktdaten der Ansprechpersonen
  • Unterschriftenliste mit Namen, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage

Formlose Anregung

Wollen Bürger*innen eine Beteiligung initiieren, so unterstützt sie das Büro für Bürgerbeteiligung durch Information und Beratung. Auch Stadtteilkoordinatoren, Quartiersmanagements und Bürgergremien informieren – soweit es ihnen möglich ist – über die Abläufe zur Initiierung einer Bürgerbeteiligung und leiten ggf. Anregungen weiter.

  • Bürgerinnen können sich an das Büro für Bürgerbeteiligung und Stadtteilkoordinatorinnen wenden, um Beteiligung anzuregen. Diese Stellen beraten über den Vorschlag. Wird der Beschluss gefasst, eine Empfehlung für eine Beteiligung durch das Gremium auszusprechen, so wird dieser an die Verwaltung weitergeleitet.

  • Bürger*innen wenden sich mit ihrem Anliegen direkt an die zuständige Fachverwaltung. Diese prüft (sofern die Projekte in ihrem Zustädigkeitsbereich liegen), ob sie den Vorschlag aufnimmt.

[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]

Es gibt unterschiedliche Wege, Bürgerbeteiligung zu initiieren. Sowohl Politik, Verwaltung und Bürgerinnen als auch Gremien, wie Beiräte können Initiatorinnen von Beteiligung sein. Grundsätzlich gibt es verpflichtende formelle Beteiligungsverfahren, die per Gesetz vorgeschrieben sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten, Beteiligung zu initiieren, gehen über diese formellen Verfahren hinaus und betreffen insbesondere die Möglichkeiten der informellen, d.h. nicht vorgeschriebenen Beteiligung, wie auchder formelle Weg des Einwohnerantrags. Beteiligungen können sowohl zu Vorhaben, die auf der Vorhabenliste stehen, angeregt werden, als auch über andere Themen.

  • Bürger*innen wenden sich direkt an die BVV
    • Über die Einwohnerfragestunde (siehe auch Auszug aus dem Bezirksverwaltungsgesetz §43 im Anhang)
    • Direkt über eine*n Bezirksverordneten

Die BVV berät darüber und gibt eine Empfehlung/Ersuchen an das Bezirksamt, welches darüber enscheidet, ob der Vorschlag aufgenommen wird.

[Mögliche Ergänzung: Die Bürgerinnen erhalten Informationsmaterial, wer die Mitglieder der BVV sind und wie diese zu erreichen sind, um den Kontakt zu erleichtern.]*

  • [Vorschlag: Eigene „Vorhabenliste“ für Initiativen, Vorschläge und Projektideen aus der Bürgerschaft (z.B. mit einem Steckbrief analog der Vorhabenliste), auf dessen Grundlage ein Verwaltungsprüfverfahren und eine politische Entscheidung erfolgen kann (mit Ampelsystem o.ä., wo der Vorschlag gerade im Verfahren steht]

  • Online-Meldeplattform zur Anregung von Bürgerbeteiligung [existiert bisher nicht].

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