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  • Bürger*innen wenden sich direkt an die BVV
    • Über die Einwohnerfragestunde (siehe auch Auszug aus dem Bezirksverwaltungsgesetz §43 im Anhang)
    • Direkt über eine*n Bezirksverordneten

Die BVV berät darüber und gibt eine Empfehlung/Ersuchen an das Bezirksamt, welches darüber enscheidet, ob der Vorschlag aufgenommen wird.

[Mögliche Ergänzung: Die Bürgerinnen erhalten Informationsmaterial, wer die Mitglieder der BVV sind und wie diese zu erreichen sind, um den Kontakt zu erleichtern.]*