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Verwaltung Die Verwaltung kann bei Vorhaben, die in ihrer Zuständigkeit liegen, aus eigener Initiative eine Bürgerbeteiligung zu einem Projekt vorsehen. Bei großen bezirklichen Vorhaben, wegweisenden Zukunftsplanungen sowie bei Vorhaben, die vermutlich für die Einwohner*innen des Bezirks von besonderer Bedeutung sind, soll die Verwaltung von sich aus dem Bezirksamt eine Bürgerbeteiligung vorschlagen und im Budget entsprechend einplanen. In der Vorhabenliste ist einsehbar, für welche Vorhaben die Verwaltung eine Beteiligung einplant.