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Die Bürger*innen können ihre Anregung zur Beteiligung sowohl formlos als auch formell einbringen:

Formelle Anregung Die Bürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Einwohnerantrag stellen. Dieser ist im Bezirksverwaltungsgesatz (§44) geregelt (siehe Anhang).

Folgende Angaben müssen im Einwohnerantrag enthalten sein:

  • Vorhaben, zu dem Beteiligung stattfinden soll
  • Ziel und Begründung für die Bürgerbeteiligung
  • Vorschlag für die Beteiligungsform (Methodenvorschläge für Verwaltung, BVV)
  • Kontaktdaten der Ansprechpersonen
  • Unterschriftenliste mit Namen, Adresse, Geburtsjahr, Unterschrift als Anlage