Welche Strukturen und Zuständigkeiten sind im Bezirk Mitte zu beachten?
11.2 Zuständigkeiten des Büros für Bürgerbeteiligung
Zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung wird im Bezirk Mitte von Berlin ein Büro für Bürgerbeteiligung eingerichtet.
Das Büro für Bürgerbeteiligung ist in der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK) im Bezirksamt angesiedelt und steht in engem Kontakt mit der Pressestelle, welche insbesondere bei der Vorhabenliste und Informationsvermittlung unterstützt. [Anmerkung: Die Struktur muss noch abschließend geklärt werden. Hintergrund ist, dass mit dem Büro keine neuen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden sollen, sondern die bisherigen (z.B. Sozialraum-orientierte Planungskoordination (SPK), Stadtteilkoordinatoren o.a.) aufgebaut werden sollen. Zu klären ist ferner der Vorschlag, ob die Koordinierungsstellen der Beteiligung für Kinder und Jugendliche in das Büro für Beteiligung integriert werden sollte. Damit wären Aufgaben gebündelt und die Ansprache von Kindern und Jugendlichen als Zielgruppe koordiniert.]
Folgende Zuständigkeiten besitzt das Büro für Bürgerbeteiligung:
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Das Büro für Bürgerbeteiligung erstellt eine Übersicht über Beteiligungsverfahren, die im Bezirk durchgeführt werden bzw. die geplant sind. Das Büro für Bürgerbeteiligung ist Ansprechpartner für die Fachämter, die keinen Dienstleister für die Konzipierung und Umsetzung der Beteiligungsverfahren haben.
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Das Büro für Bürgerbeteiligung ist Ansprechpartner für Bürger*innen, wenn diese eine Beteiligung initiieren wollen.
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Das Büro für Bürgerbeteiligung ist federführend verantwortlich für die Informationsvermittlung zur Vorhabenliste. Darüber hinaus unterstützt das Büro für Bürgerbeteiligung bei der Informationsvermittlung zu laufenden Beteiligungsverfahren.
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Das Büro für Bürgerbeteiligung organisiert Fortbildungen im Bereich Bürgerbeteiligung für Fachämter, Multiplikatorinnen und Bürgerinnen.
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Das Fachwissen über die Förderkulissen sowie die Methodenkenntnis zur Bürgerbeteiligung bringt das Büro für Bürgerbeteiligung auf Anfrage in die Beteiligungsprozesse ein.
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Das Büro für Bürgerbeteiligung zeichnet verantwortlich für die regelmäßige Evaluation der Leitlinien.
[Die Zuständigkeiten sind noch nicht abschließend geklärt.]
[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
11.1 Organisationsstruktur
Bürgerschaft, Bezirksamt und BVV sind wichtige Akteure, wenn es um Beteiligung im Bezirk Mitte geht. Als übergreifendes und unabhängiges Gremium wird das Büro für Bürgerbeteiligung in Berlin Mitte eingerichtet.
Abbildung 1: Mögliche Organisationsstruktur für Bürgerbeteilgung in Berlin Mitte
11.3 Zuständigkeiten zwischen Bezirk und Senatsverwaltung
Vorhaben, die in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung liegen, müssen über diese abgewickelt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Verfahren aus gesamtstädtischem Interesse an sich zieht. Damit es in diesem Fall keine Irritation und enttäuschte Erwartungen von Seiten der Bürgerschaft gibt, muss diese Möglichkeit transparent dargelegt und öffentlich wiederholt kommuniziert werden. Läuft ein Beteiligungsverfahren bereits und der Senat interveniert, dann wird das Verfahren dennoch zu Ende geführt und das Ergebnis dem Senat übergeben.
11.4 Ressourcen (finanziell/ personell/ zeitlich)
Zur Umsetzung der Leitlinien werden innerhalb der Verwaltung personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen benötigt im Besonderen für:
- die Erstellung der Vorhabenliste
- das Büro für Bürgerbeteiligung
- die Erstellung von Beteiligungskonzepten (in Kooperation mit dem [Büro für Bürgerbeteiligung])
- die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsprozessen
- Fortbildungen bzw. Qualifizierung
- Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung
- Aufsuchende Partizipation
Das Budget bzw. die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind bei der Haushalts- und Finanzplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Für jedes Beteiligungsverfahren, das durch die Verwaltung durchgeführt wird, muss eine verantwortliche Projektleitung aus der zuständigen Fachabteilung benannt werden. Diese Person muss mit ausreichenden zeitlichen Kapazitäten ausgestattet werden und besitzt idealerweise neben der fachlichen Kenntnis Methodenkenntnis zu Bürgerbeteiligung. Die Projektleiter*innen können ihre Fach- und Methodenkenntnis durch Weiterbildungen und Wissenstransfer untereinander weiter ausbauen. Wenn möglich wird eine externe Moderation hinzugezogen.