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Folgende Zuständigkeiten besitzt das Büro für Bürgerbeteiligung:

  • Das Büro für Bürgerbeteiligung erstellt eine Übersicht über Beteiligungsverfahren, die im Bezirk durchgeführt werden bzw. die geplant sind. Das Büro für Bürgerbeteiligung ist Ansprechpartner für die Fachämter, die keinen Dienstleister für die Konzipierung und Umsetzung der Beteiligungsverfahren haben.

  • Das Büro für Bürgerbeteiligung ist Ansprechpartner für Bürger*innen, wenn diese eine Beteiligung initiieren wollen.

  • Das Büro für Bürgerbeteiligung ist federführend verantwortlich für die Informationsvermittlung zur Vorhabenliste. Darüber hinaus unterstützt das Büro für Bürgerbeteiligung bei der Informationsvermittlung zu laufenden Beteiligungsverfahren.

  • Das Büro für Bürgerbeteiligung organisiert Fortbildungen im Bereich Bürgerbeteiligung für Fachämter, Multiplikatorinnen und Bürgerinnen.

  • Das Fachwissen über die Förderkulissen sowie die Methodenkenntnis zur Bürgerbeteiligung bringt das Büro für Bürgerbeteiligung auf Anfrage in die Beteiligungsprozesse ein.

  • Das Büro für Bürgerbeteiligung zeichnet verantwortlich für die regelmäßige Evaluation der Leitlinien.

[Die Zuständigkeiten sind noch nicht abschließend geklärt.]