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11.4 Ressourcen (finanziell/ personell/ zeitlich)

Zur Umsetzung der Leitlinien werden innerhalb der Verwaltung personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen benötigt im Besonderen für:

  • die Erstellung der Vorhabenliste
  • das Büro für Bürgerbeteiligung
  • die Erstellung von Beteiligungskonzepten (in Kooperation mit dem [Büro für Bürgerbeteiligung])
  • die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Beteiligungsprozessen
  • Fortbildungen bzw. Qualifizierung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung
  • Aufsuchende Partizipation

Das Budget bzw. die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind bei der Haushalts- und Finanzplanung entsprechend zu berücksichtigen.

Für jedes Beteiligungsverfahren, das durch die Verwaltung durchgeführt wird, muss eine verantwortliche Projektleitung aus der zuständigen Fachabteilung benannt werden. Diese Person muss mit ausreichenden zeitlichen Kapazitäten ausgestattet werden und besitzt idealerweise neben der fachlichen Kenntnis Methodenkenntnis zu Bürgerbeteiligung. Die Projektleiter*innen können ihre Fach- und Methodenkenntnis durch Weiterbildungen und Wissenstransfer untereinander weiter ausbauen. Wenn möglich wird eine externe Moderation hinzugezogen.