Dokumentation, Ergebnissicherung und Rechenschaft
Umgang mit den Ergebnissen
Sobald das Beteiligungsergebnis vorliegt, sind die BVV, das Bezirksamt sowie die Teilnehmenden des Beteiligungsverfahrens darüber zu unterrichten. Die Ergebnisse fließen in den Abwägungs- und Ent-scheidungsprozess zum Vorhaben ein. Die Ergebnisse werden in der BVV oder ihren Ausschüssen zeitnah vorgestellt. Dafür erhalten Teilnehmende des Beteiligungsverfahrens ein Rederecht.
Rechtlich gesehen sind die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens nicht bindend für die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger*innen. Im Sinne der Verbindlichkeit nehmen sie die Ergebnisse ernst und nutzen sie als zentrale Grundlage für den Entscheidungsprozess.
Rechenschaft
Die Entscheidungsträger*innen legen nachvollziehbar dar, auf welchen Grundlagen die Entscheidung getroffen wurde. Wenn die Entscheidung vom Ergebnis des Beteiligungsprozesses, welches in der Beteiligung sichtbar geworden ist, abweicht, werden die Gründe explizit erklärt.
Verbindlichkeit
Verlässlichkeit und Verbindlichkeit sind zentrale Werte bei der Durchführung eines Beteiligungsverfahrens. Sie sind Grundlage dafür, dass alle Beteiligten, insbesondere die Einwohner*innen, Vertrauen in die Beteiligungsangebote der Stadt fassen und eine gemeinsame Beteiligungskultur entsteht. Durch den Vertrauensaufbau wird die Dialogbereitschaft der Teilnehmenden gestärkt.
Im Sinne der Verbindlichkeit werden folgende Punkte beachtet:
- Die Spielregeln und Grundsätze des Beteiligungsverfahrens werden zuverlässlich eingehalten.
- Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden von den Entscheidungsträger*innen ernst genommen und fließen in den Entscheidungsprozess ein.
Die Verbindlichkeit in einem Beteiligungsverfahren kann gestärkt werden, beispielsweise indem die Entscheidungsträgerinnen bzw. Vertreterinnen der verschiedenen Fraktion aus der BVV von Anfang an in den Beteiligungsprozess einbezogen werden und sie beispielsweise bei Veranstaltungen mit den anderen Teilnehmenden diskutieren.
[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Dokumentation
Wichtig für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens ist die Dokumentation der Ergebnisse. Gerade in Beteiligungsverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, werden auch Zwischenergebnisse öffentlich zugänglich gemacht. Zwischenergebnisse und Endergebnisse sind über die Bezirkswebsite öffentlich einsehbar.