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Umgang mit den Ergebnissen

Sobald das Beteiligungsergebnis vorliegt, sind die BVV, das Bezirksamt sowie die Teilnehmenden des Beteiligungsverfahrens darüber zu unterrichten. Die Ergebnisse fließen in den Abwägungs- und Ent-scheidungsprozess zum Vorhaben ein. Die Ergebnisse werden in der BVV oder ihren Ausschüssen zeitnah vorgestellt. Dafür erhalten Teilnehmende des Beteiligungsverfahrens ein Rederecht.

Rechtlich gesehen sind die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens nicht bindend für die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger*innen. Im Sinne der Verbindlichkeit nehmen sie die Ergebnisse ernst und nutzen sie als zentrale Grundlage für den Entscheidungsprozess.