Präambel
Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung sind ein gemeinsames Projekt der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung im Bezirk Mitte von Berlin. Sie verfolgen das übergeordnete Ziel, die Durchführung von Bürgerbeteiligung zu vertiefen, zu verbessern und zu stärken. Das gemeinsame Ziel ist es darüber hinaus, für alle Beteiligten (Bürgerschaft, Verwaltung und Politik) eine verlässliche und verbindliche Grundlage sowie klare Regelungen für Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene zu schaffen.
Durch die Leitlinien wird eine Erwartungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt: Alle Beteiligten können sich über die gemeinsam verfassten Regeln informieren und sich auf diese berufen.
[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Im Bezirk Mitte von Berlin gelten folgende zehn Qualitätskriterien für gute Bürgerbeteiligung:
- Im Sinne einer guten Bürgerbeteiligung wird frühzeitig über geplante Vorhaben damit verbundene Entscheidungsprozesse innerhalb des Bezirks informiert (siehe Vorhabenliste).
Der Leitlinienprozess ist ein herausforderndes Projekt für die kommenden Monate und Jahre, in denen es darum gehen wird, die hier erarbeiten Strukturen und Regeln umzusetzen und zu leben. Die Umsetzung setzt einen großen politischen Willen voraus, auch im Hinblick auf die benötigten Ressourcen, welche die Umsetzung entscheidend beeinflussen. [Anmerkung: Nicht alle hier im Textentwurf dargestellten Strukturen existieren schon, wie etwa die Vorhabenliste oder das Büro für Bürgerbeteiligung.]
Für eine lebendige und gelingende Beteiligungskultur im Bezirk müssen die hier festgelegten Leitlinien von allen Beteiligten gemeinsam gelebt werden. Dabei tragen Verwaltung und Politik die vorrangige Verantwortung, eine nachhaltige Kultur der Bürgerbeteiligung im Bezirk aufzubauen. Darüber hinaus trägt jeder und jede Einzelne der Beteiligten innerhalb eines Beteiligungsprozesses die Verantwortung dafür, durch das aktives Mitwirken konstruktiv Planungs- und Entscheidungsprozesse auf Bezirkseben mitzugestalten.
Durch gute Bürgerbeteiligung können Bürgerinnen bei Angelegenheiten des Bezirks aktiv mitwirken. Die Einwohnerinnen haben die Möglichkeit, sich in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen und das gesellschaftliche Leben auf Bezirksebene mitzugestalten.
-
Die Beteiligungsverfahren sind ergebnisoffen. Die Beteiligung startet zu einem Zeitpunkt, an dem ein wesentlicher Entscheidungsspielraum für den Gegenstand der Beteiligung besteht.
-
Die Zielsetzung und der Gestaltungsspielraum werden zu Beginn des Beteiligungsverfahrens deutlich kommuniziert. Ebenfalls werden die Grenzen des Beteiligungsverfahrens klar benannt.
-
Alle Bevölkerungsgruppen haben die Möglichkeit sich aktiv in Beteiligungsverfahren einzubringen. Schwer erreichbare Zielgruppen werden durch geeignete Beteiligungsformen einbezogen.