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  • Die Beteiligungsverfahren sind ergebnisoffen. Die Beteiligung startet zu einem Zeitpunkt, an dem ein wesentlicher Entscheidungsspielraum für den Gegenstand der Beteiligung besteht.

  • Die Zielsetzung und der Gestaltungsspielraum werden zu Beginn des Beteiligungsverfahrens deutlich kommuniziert. Ebenfalls werden die Grenzen des Beteiligungsverfahrens klar benannt.

  • Alle Bevölkerungsgruppen haben die Möglichkeit sich aktiv in Beteiligungsverfahren einzubringen. Schwer erreichbare Zielgruppen werden durch geeignete Beteiligungsformen einbezogen.