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Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhof

Der endgültige Entwurf wurde online und offline kommentiert. Die Ergebnisse wurden am 18.04.2016 diskutiert und stehen online ab dem 25.04.2016 zur Verfügung.

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Grundlage und Aufgabenstellung des Entwicklungs- und Pflegeplans

1.1. Das Tempelhofer Feld

„Kein größerer Gegensatz ist denkbar, als aus Berlin aufs Tempelhofer Feld zu kommen. Da ist Steppe mitten in der Kulturwelt und auf dieser Steppe ein Steppenleben, sobald die Sonne scheint. Nirgends in Deutschland bietet sich ein ähnlicher Anblick. Das Volk der Frauen und Kinder wandert aus den Steinstraßen aus und legt sich auf die Steppe. Kinderwagen, Bettstücken, Puppenwagen, Sonnenschirme, Strickstrümpfe, Lieferungsromane, Feldsessel, Bälle, Spaten, alles wandert mit. Auf der Steppe werden die Stadtkinder frei, sie haben den weiten Himmel über sich und einen weiten Blick um sich. Tausende sind es, die an schönen Tagen zwischen Rixdorf und Schöneberg auf der Erde sitzen.“ (Volkskundler Friedrich Naumann, 1897)

Mit seiner Öffnung am 8. Mai 2010 ist das ehemalige Gelände des innerstädtischen Flughafens Tempelhof wieder das, was es vor seiner Nutzung als Flughafen war: ein vielfältiger und einzigartiger Naherholungsraum für die Berlinerinnen und Berliner. Über drei Millionen Besucherinnen und Besucher pro Jahr nutzen und genießen die zurückgewonnene Freifläche mit ihrem weiten Horizont innerhalb der dicht bebauten Stadt. Die Funktionsstrukturen des ehemaligen Flughafens aus Landebahnen, Taxiway und großen Wiesenflächen prägen die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der 303 Hektar für Erholung, Freizeit, Sport. Inmitten des großstädtischen Umfeldes ist das Tempelhofer Feld schützenswerte Natur und Feld der Ruhe, Raum für Sport und Bewegung sowie Ort der Integration, der Vielfalt, des bürgerschaftlichen Engagements, der Experimente und eines neuen Miteinanders.

Die Wiesenlandschaft mit ihren offenen, trockenwarmen Lebensräumen hat eine für Berlin herausgehobene Stellung für den Erhalt der daran gebundenen Tier- und Pflanzenarten, stadtklimatisch ist sie als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzenden Quartiere bedeutsam.

Als Gesamtensemble mit dem Flughafengebäude ist das Tempelhofer Feld ein identitätsstiftender Ort der wechselvollen Geschichte der Stadt - als Ort der Unterdrückung und monumentalen Machtrepräsentation während des Nationalsozialismus ebenso wie als Ort der Freiheit durch die Luftbrücke und als „Tor zum Westen“.

1.2. Ziele des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes

Beim Volksentscheid am 25. Mai 2014 stimmten 739.124 und damit die Mehrheit der abstimmenden Berlinerinnen und Berliner für das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThFG) und damit für die Bewahrung dieser einzigartigen Freifläche im Eigentum des Landes Berlin. Ziel des Gesetzes ist es, „die wertvollen Eigenschaften des Tempelhofer Feldes und die darauf beruhenden Funktionen dauerhaft zu erhalten und vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, zu schützen“ (§ 1 Abs. 1 ThFG und Anlage 3). Zu den Eigenschaften gehören insbesondere:

  1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalt und seine Funktion für das Stadtklima,
  2. die Eigenart und Schönheit seiner Landschaft,
  3. die kulturhistorische Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Luftfahrt und des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  4. der Nutzen für vielfältige Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten.

Das ThFG schützt eine Gesamtfläche von ca. 303 Hektar, die sich in den „zentralen Wiesenbereich“ und den „äußeren Wiesenring“ aufteilen. Der „zentrale Wiesenbereich“ mit einer Fläche von ca. 200 Hektar dient dem Erhalt der offenen Wiesenlandschaft und der sie prägenden Flora und Fauna. Eine Nutzung für Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen ist im bisher üblichen Maße möglich, insbesondere auf den beiden Landebahnen. Der äußere Wiesenring am Rande des Tempelhofer Feldes bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Begegnung, Erholung, Freizeit, Sport, bürgerschaftliches Engagement und mehr. In diesem Bereich sind zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen für die Qualifizierung der Nutzungsvielfalt und das Erinnern an die Geschichte unter Beachtung der Schutzziele des ThFG möglich.

1.3. Ziele, Aufgaben und Inhalte des Entwicklungs- und Pflegeplan

In Anlage 3 legt das ThFG 3 fest, dass für das Tempelhofer Feldes partizipativ ein Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) aufzustellen ist,

„der die Belange der im Gesetz definierten Schutz-, Erhaltungs-, Bewahrungs- und Pflegezwecke und Entwicklungsziele beinhaltet, die naturschutzfachlichen Belange regelt und organisiert und als Basis für die Umsetzung der Freizeitaktivitäten und Nutzungsansprüche der Bevölkerung dienen kann.“

Inhaltliche_Schwerpunkte_des_Entwicklungs-und_Pflegeplans

Grafik: Inhaltliche Schwerpunkte des Entwicklungs- und Pflegeplans

Ziel und Aufgabe des Entwicklungs- und Pflegeplans ist die inhaltliche Konkretisierung des ThFG in seinem Geltungsbereich. Er legt die Leitlinien, Inhalte und Maßnahmen für die Entwicklung, Pflege und Nutzung des Tempelhofer Feldes fest. Diese wurden in einem kooperativen und konsensorientierten Beteiligungsprozess entwickelt, dessen Ablauf kurz in Kapitel II dargestellt ist.

Auf Basis der Zielstellungen des ThFG und der Ergebnisse aus dem partizipativen Verfahren folgt in Kapitel III die Definition von Leitlinien für das Tempelhofer Feld.

Entsprechend der Schutzziele des ThFG sind Maßnahmen definiert für - den Erhalt und die Entwicklung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und des Stadtklimas (Kapitel IV), - das Erleben und Erinnern an die vielfältige und wechselvolle Geschichte (Kapitel V), - die sensible Weiterentwicklung der Erholungs-, Freizeit- und Sportnutzung insbesondere an den Rändern des Tempelhofer Feldes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller, auch potenzieller Nutzerinnen und Nutzer (Kapitel VI).

Die Maßnahmen sind in den beiliegenden Karten und Maßnahmentexten dargestellt und bilden die Grundlage für die vertiefte partizipative Planung der einzelnen Teilbereiche des Tempelhofer Feldes.

Als Rahmen für die Organisation der Nutzung sowie des Managements und Betriebes des Tempelhofer Feldes wurden zudem Regeln entwickelt für - die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, für saisonale und dauerhafte Projekte, Serviceangebote, Gastronomie, Veranstaltungen und die Nutzung von Gebäuden (Kapitel VII) - das Feldmanagement und die Weiterentwicklung der Benutzungsordnung (Kapitel VIII).

Die partizipative Umsetzung, Konkretisierung und Weiterentwicklung des Entwicklungs- und Pflegeplanes erfolgt auf Basis des in Kapitel IX definierten Modells für die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik.

Folgende Anlagen sind integraler Bestandteil des Entwicklungs- und Pflegeplans und werden abschließend aufgeführt: - Anlage 1: Charta der Beteiligung in der Zusammenarbeit - Anlage 2: Zusammenstellung der Gebäude auf dem Tempelhofer Feld - Anlage 3: Maßnahmen auf Detailebene für die Teilbereiche des Tempelhofer Feldes - Anlage 4: Prioritäre Maßnahmen 2016 / 2017 - Anlage 5: Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung

In der Dokumentation liegen zu den behandelten Themenbereichen zahlreiche weiterführende und bereits diskutierte Vorschläge vor. Diese sind aufgrund ihres Detailgrades nicht in den Entwicklungs- und Pflegeplan aufgenommen worden. Sie sind bei den weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse als Grundlage zu berücksichtigen.

Der Entwicklungs- und Pflegeplan selbst ist in regelmäßigen Abständen zu bewerten und partizipativ fortzuschreiben.

Die durch Art. 1 Flüchtlingsunterbringungsgesetz Tempelhofer Feld vom 4. 2. 2016 (GVBl. S. 31) ermöglichte befristete Nutzung der versiegelten Flächen beidseits des Vorfeldes des ehemaligen Flughafens Tempelhofs für mobile Anlagen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (Karte) ist im Entwicklungs- und Pflegeplan nicht berücksichtigt, da dieser die Leitlinien und Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege des Tempelhofer Feldes mittel- und langfristig festlegt. Sofern die in § 9 (neu) definierten Flächen temporär zu diesem Zweck genutzt werden, sollten dabei nach Möglichkeit die Festlegungen des Entwicklungs- und Pflegeplans sowie die in den Nachbarbereichen vorhandenen Nutzungen berücksichtigt werden.

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