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Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhof

Der endgültige Entwurf wurde online und offline kommentiert. Die Ergebnisse wurden am 18.04.2016 diskutiert und stehen online ab dem 25.04.2016 zur Verfügung.

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Feldmanagement und Benutzungsordnung

8.1. Aufgaben des Feldmanagements

Das Tempelhofer Feld bedarf eines Managements, das die Entwicklungs-, Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen auf Grundlage des ThFG und des Entwicklungs- und Pflegeplans durchführt. Die Bewirtschaftung des Tempelhofer Feldes hat der Berliner Senat der landeseigenen Grün Berlin GmbH übertragen . Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung und unter Beachtung des im Kapitel IX dargestellten Modells der Zusammenarbeit.

Die Aufgabenbereiche des Feldmanagements durch die Grün Berlin GmbH umfassen derzeit insbesondere:

  • Bewirtschaftung, Unterhaltung, Instandsetzung (Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Grünpflege und ggf. Beweidung auf Basis des naturschutzfachlichen Pflegekonzepts, Pflege der Wege und versiegelten Sportflächen und Spieleinrichtungen, Unterhaltung der Gebäude und Bauwerke, Infrastruktureinrichtungen und Medien)
  • Besucherservice (Sicherheit, Erste Hilfe, Sauberkeit, Besucherinformation, Qualitätsmanagement etc.)
  • Vermietung, Verpachtung (Bestandsmieter aus der Zeit vor 2010, Projekte, Gastronomie, Veranstaltungen)
  • Organisation und Haushalt (Haushaltsplanung, Auftragsmanagement, Controlling, Genehmigungsverfahren)
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Bewirtschaftung sind unterschiedliche Dienstleistende durch die Grün Berlin GmbH gebunden. Die Auswahl erfolgt jeweils im Ergebnis von Ausschreibungen gemäß Landeshaushaltsordnung.

8.2. Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Feldmanagements

8.2.1. Jahresbericht und Veröffentlichung der Maßnahmenpläne

Die Grün Berlin GmbH legt jährlich einen Sachstandsbericht über die umgesetzten Maßnahmen und laufenden Aufgaben des Feldmanagements vor. Darin enthalten ist die Aufstellung der zentralen Ausgaben- und Einnahmepositionen (Finanzplan und tatsächliche Mittelverwendung) sowie eine Übersicht über laufende Pacht- und Dienstleistungsverträge. Die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungs- und Pflegeplans werden beim Feldforum vorgelegt und diskutiert.

8.2.2. Unterstützung von Projekten bürgerschaftlichen Engagements

Bürgerschaftliches Engagement wird durch das Feldmanagement aktiv unterstützt. Hierzu zählen neben administrativen Tätigkeiten (z.B. Vertragswesen), weitere beratende Leistungen und Unterstützungsangebote (z.B. bei Genehmigungsverfahren), die Organisation regelmäßiger Projekt- und Vernetzungstreffen, Qualifizierungs- und Netzwerkarbeit, die Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort sowie die Koordination und Einbindung in die vorhandenen Feldmanagement-Strukturen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit zum Tempelhofer Feld und Veranstaltungsmanagement).

Die Einbindung weiteren bürgerschaftlichen Engagements in die Maßnahmen des Feldmanagements (z.B. Pflege) ist zu prüfen. Die Erstellung und Kommunikation einer „Positiv-Liste“ möglicher Tätigkeitsbereiche soll Interessierte bei der Suche nach geeigneten Engagementbereichen unterstützen. Eine bedarfsgerechte Koordination wie sinnvolle Einbindung des bürgerschaftlichen Engagements in das Feldmanagement ist zu gewährleisten.

8.2.3. Information

Die Informationsangebote für Besuchende und Nutzende im Internet und auf dem Feld werden durch die Grün Berlin GmbH kontinuierlich weiterentwickelt. Diese umfassen auch Informationen zu Veranstaltungen sowie zu Projekten und zum bürgerschaftlichen Engagement auf dem Feld. Vorhandene Daten werden im Sinne der Open-Data-Strategie des Landes Berlin zur Verfügung gestellt.

8.2.4. Besucher- und Naturschutzmonitoring

Die Monitorings sollen in regelmäßigen Abständen fortgeführt werden. Unter Beachtung der Regeln zur Zusammenarbeit sind aktuelle Fragestellungen zur Evaluation und Weiterentwicklung des Entwicklungs- und Pflegeplans aufzunehmen und eine gemeinsame Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

8.2.5. Qualitätsmanagement

Zur Stärkung des Qualitätsmanagements sollten – neben dem Hinweis auf digitale Angebote – z.B. an Infoboxen und Eingängen Briefkästen für Anregungen und Beschwerden, Lob und Feedback angebracht werden. Das Feedback durch die Besucherinnen und Besucher ist systematisch im Sinne eines Qualitätsmanagements auszuwerten und zu veröffentlichen. Häufiger auftauchende Fragestellungen sollten im Rahmen von FAQs im Internet beantwortet werden.

8.2.6. Aufsicht

Als Kontakt für Besuchende, zur Durchsetzung der Nutzungsordnung und zur und Herstellung eines objektiven und subjektiven Sicherheitsgefühls bedarf es weiterhin eines Sicherheits- und Servicedienstes auf dem Tempelhofer Feld. Die Aufgaben und Kompetenzen der Aufsicht werden durch die Grün Berlin GmbH veröffentlicht. Das Personal der Aufsicht sollte durch eine geeignete Kennzeichnung identifiziert werden können.

Perspektivisch sollte die Aufsicht stärker in Richtung „Feldranger“ entwickelt werden, die Servicefunktionen einschließlich Besucherinformation gegenüber der Aufsichtsfunktion gestärkt werden. Die erhöhten Anforderungen sind bei externen Vergaben durch ein entsprechendes Leistungsbild zu sichern. In Ausschreibungen wird zudem nach Möglichkeit die Nutzung von Elektro-Fahrzeugen durch die Aufsicht aufgenommen. Eine Kameraüberwachung auf dem Feld und ein automatisches Zählwerk werden auch in Zukunft nicht gewünscht.

8.3. Benutzungsordnung (AGB)

Die derzeitige Benutzungsordnung wird regelmäßig auf Aktualität überprüft und angepasst. Grundsätzlich setzt die Benutzungsordnung auf gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitigen Respekt der Nutzenden. Soweit erforderlich sind konkrete Nutzungsbeschränkungen in der Benutzungsordnung enthalten. Ergänzende Ma Maßnahmen wie z.B. einen Tag der Rücksichtnahme auf dem Tempelhofer Feld können für den guten Umgang miteinander sensibilisieren.

Damit das Tempelhofer Feld in seiner Einzigartigkeit und hohen Qualität gewahrt bleibt, soll aus Gründen des Naturschutzes, der Sicherheit sowie Vermeidung von Vandalismus und Vermüllung etc. die grundsätzliche nächtliche Schließung beibehalten werden. Jedoch ist eine Flexibilisierung wie Ausweitung der Öffnungszeiten im Winterhalbjahr und bei besonderen Anlässen wie z.B. einer „langen Nacht des Tempelhofer Felds“ oder an besonders schönen Sommertagen zu prüfen. Der grundsätzliche Leinenzwang für Hunde außerhalb der Hundeauslaufflächen bleibt bestehen.

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