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Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhof

Der endgültige Entwurf wurde online und offline kommentiert. Die Ergebnisse wurden am 18.04.2016 diskutiert und stehen online ab dem 25.04.2016 zur Verfügung.

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Natur, Landschaft und Stadtklima

4.1. Bedeutung des Tempelhofer Feldes für den Natur- und Artenschutz und das Stadtklima

Das Tempelhofer Feld weist eine hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz und das Stadtklima auf. Vor allem aufgrund seiner Größe sowie des Vorkommens von offenen, trockenwarmen Lebensräumen hat das Feld eine für Berlin herausgehobene Stellung für den Erhalt der daran gebundenen Tier- und Pflanzenarten. Die unversiegelten Flächen sind durch Glatthaferwiesen und Sandtrockenrasen geprägt, die zu den wertvollsten Biotopstrukturen des Tempelhofer Feldes gehören. Insgesamt kommen 329 wildwachsende Pflanzenarten vor, wie z. B. die Gemeine Grasnelke oder die Sand- Strohblume. Bestimmte Biotope und die hier lebenden Tierarten unterliegen dem unmittelbaren Schutz des Bundes- bzw. des Berliner Naturschutzgesetzes. Des Weiteren wurden 2015 u. a. 25 Brutvogelarten auf dem Tempelhofer Feld festgestellt. Vor allem für anspruchsvolle und überregional stark gefährdete Vogelarten der extensiv genutzter Offenlandschaften - wie z.B. Feldlerche, Steinschmätzer, Neuntöter, Grauammer und Stieglitz - ist das einer der wertvollsten Lebensräume in Berlin. Dabei ist insbesondere die Feldlerche hervorzuheben, die in hoher Dichte vorkommt und von der auf dem Tempelhofer Feld rund 40 Prozent des Berliner Bestandes beheimatet sind. Seit Öffnung des Tempelhofer Feldes im Mai 2010 wird das Feld im Rahmen des Parkmanagements auf Basis eines differenzierten und ausgewogenen Pflegekonzeptes gepflegt und durch punktuelle naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen weiterentwickelt. Dadurch konnten nach Auswertung der bisherigen Monitorings die naturschutzfachlichen Qualitäten weitgehend gesichert und z. T. sogar gesteigert werden.

4.2. Maßnahmen zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Schutzziele

4.2.1. Regelmäßige partizipative Fortentwicklung des Pflegekonzepts

In Umsetzung der Schutzziele des § 3 Abs. 1 und 2 ThFG, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes Berlin (NatSchG Bln) sind die Ziele und Maßnahmen für den Schutz von Natur, Landschaft und Stadtklima auf Basis eines regelmäßigen naturschutzfachlichen Monitorings in einem Pflegekonzept fortzuschreiben. Die Abstimmung des Pflegekonzeptes erfolgt unter Einbindung der Naturschutzverbände und der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen eines mindestens einmal pro Jahr stattfindenden Informations- und Arbeitstreffens. Die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Monitorings zum Tempelhofer Feld inkl. der Alten Gärtnerei und das jeweilig abgeleitete Pflegekonzept werden online bereitgestellt. Die Ergebnisse des Monitorings sind zudem Grundlage, um – falls erforderlich – Eingriffe für andere Nutzungen insbesondere im Bereich des Äußeren Wiesenrings naturschutzfachlich zu bewerten. Für das Gelände der „Alten Gärtnerei“ ist auf Grundlage des Monitorings 2015 ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das dann unter anderem die Grundlage für die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung darstellt.

4.2.2. Beweidung und Tiere auf dem Tempelhofer Feld

Eine extensive Beweidung als Landschaftspflege der Wiesenbereiche, ausgerichtet an den naturschutzfachlichen Zielen wird als sinnvoll angesehen. Die Pflege der Biotope durch Beweidung soll als alternatives bzw. ergänzendes dauerhaftes Element des Grünflächenmanagements geprüft und ggf. integriert werden. Die Tierarten sollen im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit dem Futter- und Flächenangebot und mit dem Besucheraufkommen ausgewählt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zusammenstellung der Tierarten hinsichtlich ihres selektiven Fressverhaltens vorgenommen wird, um die bestehenden Biotope der Trockenrasen und Frischwiesen in ihrer Entwicklung zu erhalten und möglichst zu fördern. Die weitere Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Erarbeitung eines Beweidungskonzeptes. Ebenso wird dabei geprüft, ob und wie „Kontaktmöglichkeiten“ zwischen Tier und Mensch sinnvoll und machbar sind bzw. wie Beweidung in die Umweltbildung mit eingebunden werden kann. Im Interesse des Erhalts der Biologischen Vielfalt und hier im Sinne des Vorsorgeprinzips für die vorhandene artenreiche Wildbienenfauna auf dem Tempelhofer Feld ist es notwendig, die Honigbienenvölker auf die zur Zeit vorhandene Anzahl von fünf Völkern zu begrenzen.

4.2.3. Pflanzung von Bäumen und Feldgehölzen

Bei der Pflanzung von Bäumen und Feldgehölzen im Äußeren Wiesenring ist grundsätzlich das Landschaftsbild zu erhalten und der ungehinderte nächtliche Abfluss der Kaltluft (Stadtklima) in die umliegenden Quartiere zu gewährleisten. Die Sichtachsen der Südflanke - von der Autobahn und S-Bahn auf das Tempelhofer Feld - sind zu wahren. Zur Beschattung von Aufenthaltsbereichen sind Pflanzungen von Einzelbäumen und einzelnen Baumgruppen (möglichst gebietseigene Arten, Obstgehölze) sowie Feldgehölze (einheimische Arten) zu prüfen. Die Festlegung von Pflanzungen erfolgt im Rahmen der Detailplanungen (vgl. Kartenwerke). Im Bereich des Alten Flughafens innerhalb des zentralen Wiesenbereichs können Nachpflanzungen von Bäumen und Feldgehölzen als Ersatz für aus Verkehrssicherungs-gründen zu fällenden Bäumen, hier auch der Aufwuchs aus der natürlichen Sukzession, verwendet werden. Konkrete Festlegungen erfolgen im Zuge der Weiterentwicklung des naturschutzfachlichen Pflegekonzepts.

4.2.4. Wasser auf dem Tempelhofer Feld

Die Verwendung von Niederschlagswasser für Bewässerungszwecke und ggf. seine dezentrale Versickerung auf dem Tempelhofer Feld entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 4 ThFG ist im Rahmen eines Konzepts für das Regenwassermanagement für die außerhalb des Geltungsbereich des ThFG liegenden Flächen von Flughafengebäude und Vorfeld zu klären. Die Konzeptentwicklung sollte zügig und muss – sofern sie das Tempelhofer Feld z.B. durch Versickerung von Regenwasser tangiert – partizipativ erfolgen. Optional wurden zu Bewässerungszwecken die Nutzung vorhandener Brunnen und die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Brunnen angeregt. Grundsätzlich sollte auch die Anlage eines Wasserspielplatzes (sofern konform mit dem ThFG) auf dem Tempelhofer Feld geprüft werden.

4.2.5. Umweltbildung und Naturerfahrungsräume

Ausgehend von den heute bereits bestehenden Umweltbildungsangeboten wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Konzept für Umweltbildungsangebote und ggf. Naturerfahrungsräume partizipativ entwickelt.

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