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4.2.1. Regelmäßige partizipative Fortentwicklung des Pflegekonzepts

In Umsetzung der Schutzziele des § 3 Abs. 1 und 2 ThFG, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes Berlin (NatSchG Bln) sind die Ziele und Maßnahmen für den Schutz von Natur, Landschaft und Stadtklima auf Basis eines regelmäßigen naturschutzfachlichen Monitorings in einem Pflegekonzept fortzuschreiben. Die Abstimmung des Pflegekonzeptes erfolgt unter Einbindung der Naturschutzverbände und der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen eines mindestens einmal pro Jahr stattfindenden Informations- und Arbeitstreffens. Die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Monitorings zum Tempelhofer Feld inkl. der Alten Gärtnerei und das jeweilig abgeleitete Pflegekonzept werden online bereitgestellt. Die Ergebnisse des Monitorings sind zudem Grundlage, um – falls erforderlich – Eingriffe für andere Nutzungen insbesondere im Bereich des Äußeren Wiesenrings naturschutzfachlich zu bewerten. Für das Gelände der „Alten Gärtnerei“ ist auf Grundlage des Monitorings 2015 ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das dann unter anderem die Grundlage für die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung darstellt.