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1.3. Ziele, Aufgaben und Inhalte des Entwicklungs- und Pflegeplan

In Anlage 3 legt das ThFG 3 fest, dass für das Tempelhofer Feldes partizipativ ein Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) aufzustellen ist,

„der die Belange der im Gesetz definierten Schutz-, Erhaltungs-, Bewahrungs- und Pflegezwecke und Entwicklungsziele beinhaltet, die naturschutzfachlichen Belange regelt und organisiert und als Basis für die Umsetzung der Freizeitaktivitäten und Nutzungsansprüche der Bevölkerung dienen kann.“

Inhaltliche_Schwerpunkte_des_Entwicklungs-und_Pflegeplans

Grafik: Inhaltliche Schwerpunkte des Entwicklungs- und Pflegeplans

Ziel und Aufgabe des Entwicklungs- und Pflegeplans ist die inhaltliche Konkretisierung des ThFG in seinem Geltungsbereich. Er legt die Leitlinien, Inhalte und Maßnahmen für die Entwicklung, Pflege und Nutzung des Tempelhofer Feldes fest. Diese wurden in einem kooperativen und konsensorientierten Beteiligungsprozess entwickelt, dessen Ablauf kurz in Kapitel II dargestellt ist.

Auf Basis der Zielstellungen des ThFG und der Ergebnisse aus dem partizipativen Verfahren folgt in Kapitel III die Definition von Leitlinien für das Tempelhofer Feld.

Entsprechend der Schutzziele des ThFG sind Maßnahmen definiert für - den Erhalt und die Entwicklung des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und des Stadtklimas (Kapitel IV), - das Erleben und Erinnern an die vielfältige und wechselvolle Geschichte (Kapitel V), - die sensible Weiterentwicklung der Erholungs-, Freizeit- und Sportnutzung insbesondere an den Rändern des Tempelhofer Feldes unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller, auch potenzieller Nutzerinnen und Nutzer (Kapitel VI).

Die Maßnahmen sind in den beiliegenden Karten und Maßnahmentexten dargestellt und bilden die Grundlage für die vertiefte partizipative Planung der einzelnen Teilbereiche des Tempelhofer Feldes.

Als Rahmen für die Organisation der Nutzung sowie des Managements und Betriebes des Tempelhofer Feldes wurden zudem Regeln entwickelt für - die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, für saisonale und dauerhafte Projekte, Serviceangebote, Gastronomie, Veranstaltungen und die Nutzung von Gebäuden (Kapitel VII) - das Feldmanagement und die Weiterentwicklung der Benutzungsordnung (Kapitel VIII).

Die partizipative Umsetzung, Konkretisierung und Weiterentwicklung des Entwicklungs- und Pflegeplanes erfolgt auf Basis des in Kapitel IX definierten Modells für die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik.

Folgende Anlagen sind integraler Bestandteil des Entwicklungs- und Pflegeplans und werden abschließend aufgeführt: - Anlage 1: Charta der Beteiligung in der Zusammenarbeit - Anlage 2: Zusammenstellung der Gebäude auf dem Tempelhofer Feld - Anlage 3: Maßnahmen auf Detailebene für die Teilbereiche des Tempelhofer Feldes - Anlage 4: Prioritäre Maßnahmen 2016 / 2017 - Anlage 5: Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der aufsuchenden Beteiligung

In der Dokumentation liegen zu den behandelten Themenbereichen zahlreiche weiterführende und bereits diskutierte Vorschläge vor. Diese sind aufgrund ihres Detailgrades nicht in den Entwicklungs- und Pflegeplan aufgenommen worden. Sie sind bei den weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse als Grundlage zu berücksichtigen.

Der Entwicklungs- und Pflegeplan selbst ist in regelmäßigen Abständen zu bewerten und partizipativ fortzuschreiben.

Die durch Art. 1 Flüchtlingsunterbringungsgesetz Tempelhofer Feld vom 4. 2. 2016 (GVBl. S. 31) ermöglichte befristete Nutzung der versiegelten Flächen beidseits des Vorfeldes des ehemaligen Flughafens Tempelhofs für mobile Anlagen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (Karte) ist im Entwicklungs- und Pflegeplan nicht berücksichtigt, da dieser die Leitlinien und Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege des Tempelhofer Feldes mittel- und langfristig festlegt. Sofern die in § 9 (neu) definierten Flächen temporär zu diesem Zweck genutzt werden, sollten dabei nach Möglichkeit die Festlegungen des Entwicklungs- und Pflegeplans sowie die in den Nachbarbereichen vorhandenen Nutzungen berücksichtigt werden.