Diskutieren Sie den Entwurf der Grundsätze der Leitlinien Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung!
Beteiligen Sie sich hier an der inhaltlichen Entwicklung des Entwurfs der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung!
Derzeit werden in einem partizipativen Prozess die Berliner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der räumlichen Stadtentwicklung erarbeitet. Hierfür ist ein 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Verwaltung und Bürgerschaft geschaffen worden, das in regelmäßigem Austausch mit der Öffentlichkeit die Berliner Leitlinien entwickelt. Wie viele andere Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bestehen auch die Berliner Leitlinien aus zwei Teilen. Der erste Teil sind die Grundsätze, an denen sich die gesetzlich nicht geregelte (informelle) Beteiligung in Berlin zukünftig orientieren soll. Der zweite Teil beschreibt die zur Umsetzung dieser Grundsätze erforderlichen Instrumente.
Auf der kommenden zweiten Werkstatt am 15.10.2018 wird der Entwurf der Grundsätze der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert. Die Instrumente werden erst noch im weiteren Prozess entwickelt. Es ist geplant, sie in einer weiteren, dritten Werkstatt im ersten Quartal 2019 vorzustellen und zu diskutieren.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Entwurf der Grundsätze näher auseinanderzusetzen und Kommentare einzubringen.
Weitere Informationen und Materialien zum Thema Leitlinien und zum partizipativen Prozess der Entwicklung der Berliner Leitlinien Bürger*innenbeteiligung finden Sie unter https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/material/.
Verantwortliche Stelle
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
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01. Präambel
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5
10. Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung
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5
03. Bürgerinnen und Bürger in Beteiligungsprozessen stärken
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2
04. Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren
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4
02. Umgang miteinander
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2
12. Begleitung, Bewertung und Weiterentwicklung der Leitlinien Bürger*innenbeteiligung
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7
05. Beteiligungskonzept entwickeln
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6
08. Viele Verschiedene beteiligen
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4
09. Information und Transparenz
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3
11. Budget/Ressourcen
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6
06. Anregung von Beteiligung
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2
07. Frühzeitigkeit / Zeit
Ihre Kommentare und Anmerkungen sind in die weitere Ausarbeitung der Grundsätze eingeflossen. Am Ende des Prozesses hat das Arbeitsgremium die Leitlinien dem Berliner Abgeordnetenhaus überreicht.
Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung.