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06. Anregung von Beteiligung

Beteiligungsprozesse an der Stadtentwicklung werden üblicherweise von Politik und Verwaltung angeregt. Sie können aber auch von Wirtschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinnen und Bürger angeregt werden.

Für die Anregung von Bürger*innenbeteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger gibt es ein festgelegtes Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger können von der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung bei der Anregung von Beteiligung unterstützt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen so frühzeitig und über verschiedene Informationskanäle informiert werden, dass sie Beteiligung auch anregen können, wenn diese nicht vorgesehen ist.

Beteiligungsprozesse erfolgen auf Beschluss der gewählten Vertretungen des Landes Berlin (Abgeordnetenhaus) und seiner Bezirke (Bezirksverordnetenversammlung) sowie durch die jeweils zuständigen Verwaltungen.

Referenznr.: 2018-03266

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