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11. Budget/Ressourcen

Für die Planung, Durchführung und Bewertung von Bürger*innenbeteiligung bei Projekten der räumlichen Stadtentwicklung ist im Landeshaushalt frühzeitig ein ausreichendes Budget einzuplanen. Die Mittel müssen im Haushaltsplan des Landes mit eigenem Titel benannt werden. [Hierfür sind das Land und der Berliner Senat verantwortlich.]*

Das Budget wird auf der bezirklichen Ebene durch die Organisationseinheit "Sozialraumorientierte Planung" verwaltet.

Die Ressourcen sollen ohne aufwändige bürokratische Hürden zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem Budget sollen eine Anlaufstelle, Fachberaterinnen und Fachberater und der Beteiligungsprozess mit vielfältigen Beteiligungsmethoden und neutraler Begleitung finanziert werden.

Trägerinnen und Träger von privaten Bauvorhaben sollen von Politik und Verwaltung angehalten werden, auch ein Budget für Bürger*innenbeteiligung einzubringen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.

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* Bei Texten, die in eckigen Klammern stehen, war sich das Arbeitsgremium bislang nicht einig, ob sie so oder ob sie überhaupt in den Grundsätze-Entwurf aufgenommen werden sollen.

Referenznr.: 2018-03271

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