Zum Inhalt springen

01. Präambel

Ziel der Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung [1] an der Stadtentwicklung ist es, Bürger*innenbeteiligung und eine Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft zu fördern.

Die Leitlinien sollen einen Rahmen für Bürger*innenbeteiligung setzen, um damit gute Lösungen für Projekte und Vorhaben der räumlichen Stadtentwicklung, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Leitlinien dienen dazu, verbindliche Standards für die gesetzlich nicht geregelten Formen der Beteiligung ("informelle Beteiligung") zu schaffen, die die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ("formelle Beteiligung") ergänzt. Bei der "informellen Beteiligung" müssen sich die Beteiligungsprozesse an den aufgestellten Grundsätzen der Leitlinien orientieren und deren Berücksichtigung dokumentieren."

Sie berücksichtigen bereits bestehende Leitlinien, wie die der Bezirke und der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Sie gelten für alle Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung auf Bezirksamts- und Senatsebene.

Unter Bürgerinnen und Bürgern verstehen wir in diesen Leitlinien alle Menschen, die in Berlin wohnen oder arbeiten.

Die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung gelten dauerhaft und sind nicht an eine Wahlperiode gebunden. Sie müssen aber regelmäßig geprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

____________

[1] Für die Veröffentlichung werden die weibliche und die männliche Form der Anrede jeweils ausgeschrieben, sofern keine neutrale Form der Anrede gefunden werden kann.

Referenznr.: 2018-03261

Kommentare