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02. Umgang miteinander

Die Beteiligung soll neutral begleitet und moderiert werden, um den Positionen einzelner Personen oder Gruppen keinen Vorrang im Beteiligungsprozess zu geben.

Grundsätzlich ist auf die Verwendung einer leichten und verständlichen Sprache zu achten.

Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist der Umgang miteinander so zu regeln, dass sich alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend begegnen. Das bedeutet konkret:

  • Transparenz über Interessen und Rollen herstellen
  • Rahmenbedingungen für Beteiligung benennen
  • Ehrlichkeit
  • Für unterschiedliche Meinungen Raum lassen und sie dokumentieren
  • Machtverhältnisse transparent darstellen und hinterfragen
  • Einwände sind wichtiger Bestandteil von Bürger*innenbeteiligungsprozessen. Sie können sich auf Inhalte von Planungen, aber auch auf die Beteiligung bei der Planung beziehen. Einwände sollen dokumentiert werden und es soll eine Stellungnahme dazu geben. Für alle Beteiligten soll klar werden, wann und in welcher Form im Beteiligungsprozess diese Stellungnahme erfolgt und welche Instanz letztlich über die Annahme oder Ablehnung der Einwände entscheiden kann
Referenznr.: 2018-03262

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