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abgeschlossen
Zweite Phase der Beteiligung
Sie sind eingeladen, eigene Vorschläge und Anmerkungen zum Charta -Entwurf einzubringen, indem Sie einzelne oder mehrere Aspekte kommentieren.
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Hinweise zur Charta für das Berliner Stadtgrün – Aufbau und Wirkung

Mit der Charta für das Berliner Stadtgrün wird eine dauerhafte Selbstverpflichtung des Landes Berlin für den Umgang mit dem Berliner Stadtgrün verabschiedet.

Sie gliedert sich in folgende drei Abschnitte:

  1. Stadtgrün sichern und ausweiten
  2. Veränderten Anforderungen Rechnung tragen
  3. Gemeinsam Qualität und Pflege sichern.

In diesen drei Abschnitten werden in Leitlinien die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen an das Berliner Stadtgrün sowie Ziele für eine integrierte Stadtentwicklung dargestellt.

Das Berliner Stadtgrün ist bereits Gegenstand in verschiedenen vorhandenen planerischen und stadtentwicklungspolitischen Strategien, Planwerken und Programmen. Zu nennen sind insbesondere:

  • der Flächennutzungsplan, der Nutzungsarten und die Bebauungsdichte festlegt,
  • das Landschaftsprogramm einschließlich des Artenschutzprogramms, in denen die grüne Flächenkulisse sowie die Ziele und Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft für die gesamte Stadt dargelegt werden,
  • die Strategie Stadtlandschaft.

 

Wirkung

Die Charta greift interdisziplinär die wesentlichen Aspekte der bisherigen Instrumente auf, fokussiert sie in einem integrativen Ansatz und erzielt so im Ergebnis ein neues Selbstverständnis und eine neue Grundlage für den Umgang mit dem Berliner Stadtgrün.

Durch den Beschluss der Charta für das Berliner Stadtgrün durch den Rat der Bürgermeister, den Senat und das Abgeordnetenhaus werden die in ihr formulierten Leitlinien und Ziele als öffentliche Aufgabe und der dafür erforderliche Handlungsbedarf anerkannt.

Somit kann die Charta für das Berliner Stadtgrün künftig Ausstrahlungswirkung entfalten

  • im Rahmen der Fortschreibung und Neufassung von Programmen, Planungen und Strategien,
  • bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts oder
  • bei Entscheidungen über die Veranschlagung und den Einsatz von Haushaltsmitteln.

Soweit es für die Umsetzung der Ziele der Charta erforderlich ist, entsprechende Regelungen zu schaffen, wird auf eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen hingewirkt.

Das Berliner Stadtgrün ist durch Gesetze, Verordnungen und Satzungen bereits vielfältig gesichert zu nennen sind hier: Das Bundeskleingartengesetz, das Landeswaldgesetz, das Grünanlagen­gesetz, das Berliner Friedhofsgesetz, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen sowie zahlreiche Bebauungspläne.

 

Handlungsprogramm

Zusammen mit der Charta wird ein Handlungsprogramm beschlossen, der konkrete Maßnahmen, Instrumente und Projekte vorgibt, die bis 2030 umgesetzt werden. Die Umsetzung der Charta wird regelmäßig evaluiert und das Handlungsprogramm entsprechend fortgeschrieben.

 

Begriff des Stadtgrüns

Stadtgrün wird im Rahmen der Charta in einem umfassenden Sinn verwendet. Er bezeichnet das große Spektrum aller öffentlichen und privaten grünen Freiräume, einschließlich des Grünanteils an Gebäuden.

Definition in Anlehnung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 2017: Weißbuch Stadtgrün

Die Charta für das Berliner Stadtgrün wäre unvollständig, wenn sie sich auf die bereits vorhan­denen grünen Flächen beschränkt. Deshalb werden auch die Potenzialräume in den Blick genommen. Das sind zum Beispiel die oft noch unbegrünten Infrastrukturen wie Straßen, Bahn­trassen, Regenrückhaltebecken und Kanalufer. Diese können zu „grün-blauen Bändern“, Begegnungs­zonen, Biotopverbundräumen und anderen grünen Infrastrukturen weiterentwickelt werden. Auch die Gebäude mit ihren Dächern und Fassaden bieten ein erhebliches Entwicklungs­potenzial für das Stadtgrün.

 

Wie geht es weiter? 

Mit einer Charta für das Berliner Stadtgrün sollen Leitlinien, Strategien und Maßnahmen für eine grüne und nachhaltige Entwicklung Berlins entstehen. Die Charta wurde und wird in den Jahren 2018 und Anfang 2019 in einem breit angelegten Dialog erarbeitet.

Mit der Vorlage dieses Entwurfs werden die Inhalte der Charta weitergeführt und für den politi­schen Beschluss im Abgeordnetenhaus vorbereitet.

In der Zeit vom 14. Mai bis 11. Juni 2019 haben alle Berliner*innen die Möglichkeit, sich mit den Inhalten des Entwurfs der Charta auseinanderzusetzen und sich mit ihren eigenen Ideen und Vorschlägen in den Prozess einzubringen.

Am Ende der Debatte steht eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin für den Umgang mit dem Stadtgrün – die Charta für das Berliner Stadtgrün, beschlossen von Senat, Rat der Bürgermeister und Abgeordnetenhaus.

Ein Handlungsprogramm für das Berliner Stadtgrün wird Bestandteil dieses Beschlusses sein. Es ist eine Roadmap, wie in den nächsten zehn Jahren die ersten Ziele der Charta umgesetzt werden können.

Die Umsetzung der Leilinien der Charta wird im Abstand von zwei Jahren evaluiert und in Form eines Berichtes veröffentlicht. Das Handlungsprogramm wird entsprechend fortgeschrieben.

Unter www.meingruenes.berlin.de finden sich alle Informationen zur Charta für das Berliner Stadt­grün und zum Beteiligungsprozess.

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