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abgeschlossen
Zweite Phase der Beteiligung
Sie sind eingeladen, eigene Vorschläge und Anmerkungen zum Charta -Entwurf einzubringen, indem Sie einzelne oder mehrere Aspekte kommentieren.
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Präambel

Wir wissen: Das Stadtgrün ist wichtig für Berlin.

Für eine hochdynamische Stadtgesellschaft bieten grüne Oasen wichtige Erholungs-, Freizeit- und Ruheorte. Für viele ist der Park um die Ecke das „grüne Wohnzimmer“. Als Begegnungsort für alle fördert das Stadtgrün den sozialen Zusammenhalt der Menschen und bietet Raum für das Miteinan­der in unserer bunten und vielfältigen Stadtgesellschaft – vom gemeinsamen Picknicken, Sportmachen, Gärtnern, Musizieren, Diskutieren bis hin zum erholsamen Verweilen. Das Naturerleben wirkt beruhigend, stressabbauend und entspannend.

Das Stadtgrün ist von unschätzbarem Wert als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ebenso wichtig für Klima, Luft und Boden. Vögel erfreuen uns mit ihrem Gesang, Stadtbäume spenden Schatten, Grün- und Wasserflächen kühlen, unversiegelte Böden nehmen Wasser auf. Es verfügt über vielfältige Möglichkeiten, die Folgen des Klimawandels und extreme Wetterereignisse zu lindern.

Wir erkennen an: Die Leistungen und Funktionen des Stadtgrüns tragen maß­geblich zur Qualität und Attraktivität von Berlin als Lebens-, Wohn-, Arbeits-, Freizeit- und Wirtschaftsstandort sowie als Reiseziel bei.

Umweltgerechtigkeit zu fördern ist in hochverdichteten Stadtquartieren von besonderer Bedeutung. Wenn sich Umweltbelastungen (vor allem Lärm, Hitze, Luftschadstoffe, geringe Frei­flächen) und soziale Problemlagen überlagern, übernimmt der öffentlich nutzbare Freiraum besonders hohe gesundheitliche und soziale Funktionen. Er bietet den notwendigen Raum und Angebote zum Aufenthalt, Erholung, Gemeinschaft, Spiel und Bewegung.

Wir betonen: Bürger*innen brauchen einen wohnungsnahen Zugang zum Stadtgrün. Dies ist auch ein Beitrag zur Umweltgerechtigkeit.

Berlin verändert sich, Berlin wächst. Menschen, die in unsere Stadt kommen, tragen zum wirtschaft­lichen, kulturellen und sozialen Reichtum und zur Vielfalt in der Stadt bei. Mit ihnen steigt der Bedarf an Wohnraum, sozialer Infrastruktur wie Schulen, Kitas, aber auch an Büro- und Gewerbeflächen. Das hat Auswirkung auf die städtischen Infrastrukturen, und damit auch auf den Bedarf und die Nachfrage nach Grün- und Freiflächen. Auch die Ansprüche an das Stadtgrün und die Nutzungsformen der Berliner*innen, die schon lange hier sind, verändern und diversifizieren sich, es entstehen neue Bedürfnisse und Konflikte.

In einer wachsenden Stadt mit zunehmendem Nutzungsdruck auf vielen Flächen, konkurrierenden Perspektiven sowie Interessens- und Zielkonflikten ist die Verteilung und Weiterentwicklung von Siedlungs- und Freiräumen eine fordernde Aufgabe, die nur fach- bzw. ressortübergreifend und interdisziplinär gelöst werden kann. Damit das Stadtgrün seine wichtigen und vielfältigen Funktio­nen erfüllen kann, soll die Sicherung, Instandhaltung und Pflege sowie die Qualifizierung, Entwick­lung und der weitere Ausbau einer hochwertigen grünen Infrastruktur in allen Projekten der Stadtentwicklung konsequent, nachhaltig und integriert betrachtet, geplant und umgesetzt werden.

Wir bekräftigen den Grundsatz der Gleichzeitigkeit von grüner und baulicher Entwicklung in der Stadt.

Wir sehen das Stadtgrün als ein schützenswertes Erbe.

Berlin ist eine grüne Stadt. Sowohl die Berliner*innen als auch die Besucher*innen unserer Stadt schätzen die zahlreichen und vielfältigen Natur-, Grün- und Wasserflächen im Stadtgebiet. Von den großen und kleinen Wäldern und Parks, den begrünten Plätzen und Straßenräumen über die vielen Seen, Flüsse und Kanäle bis zu den Sportflächen und vielen privaten und öffentlichen Garten­anlagen – sie alle prägen das Stadtbild und das Lebensgefühl Berlins. Dieses „grüne Vermögen“ haben wir zum Teil geerbt und über Jahrzehnte weiterentwickelt.

Das eiszeitlich geprägte Naturerbe macht die Berliner Stadtlandschaft unverwechselbar. Müggelsee, Spree und Havel zeichnen das Berliner Urstromtal als blaues Band in die Stadt. Die kiefernbestanden Dünen des Grunewalds, die Müggelberge oder das Tegeler Fließ, sie alle sind Zeugen der Naturgeschichte und beliebte Ausflugsziele. Diese vielfältige Landschaft bietet heute unterschiedliche Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere – mitten in der Stadt. Der Ballungsraum Berlin gehört zu den artenreichsten Regionen in Deutschland.

Das grüne Kulturerbe erzählt von der bewegten Geschichte Berlins: Das Stadtbild ist geprägt von den königlichen Parkanlagen wie dem Schlosspark Charlottenburg, dem Großen Tiergarten oder dem Glienicker Park, den Volksparks der 20er- und 30er-Jahre, den ehemaligen Rieselfeldern in Gatow oder Hobrechtsfelde, den Trümmerbergen der Nachkriegszeit oder jüngeren Grünanlagen der Nach­wendezeit wie dem Mauerpark, dem Park am Gleisdreieck, dem Landschaftspark Johannisthal oder dem Tempelhofer Feld. Berliner*innen nutzen diese grünen Oasen selbstverständlich – und eignen sie sich dabei an.

Wir erklären: Es ist unsere Verantwortung und Verpflichtung, das Stadtgrün für zukünftige Generationen zu sichern, zu stärken und weiter zu entwickeln.

Wir, der Regierende Bürgermeister, die Senator*innen, die Bezirksbürger­meister*innen und die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses beschließen deshalb gemeinsam diese „Charta für das Berliner Stadtgrün“ als eine politische Selbstverpflichtung, die Entwicklung des Stadtgrüns konsequent und nachhaltig als integralen Bestandteil der Stadtentwicklung zu berücksichtigen, zu verstetigen und weiterzuentwickeln.

Zusammen mit der Charta beschließen wir ein Handlungsprogramm, das Maßnahmen, Instrumente und Projekte benennt, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung der Charta wird regelmäßig evaluiert und das Handlungsprogramm entsprechend fortgeschrieben.

Mit einem Handlungsprogramm wollen wir die Ziele der Charta umsetzen.

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