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abgeschlossen
Zweite Phase der Beteiligung
Sie sind eingeladen, eigene Vorschläge und Anmerkungen zum Charta -Entwurf einzubringen, indem Sie einzelne oder mehrere Aspekte kommentieren.

9 - Kooperationen und Instrumente weiterentwickeln und anwenden

Die Bewahrung des Stadtgrüns ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe, die vielfältige Formen der Kooperation und Unterstützung erfordert. Viele bereits ehrenamtlich tätige Berliner*innen zeigen durch ihr Engagement Wertschätzung für das Stadtgrün. Weitere private Akteure sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten. Die Schnittstellen zwischen ihnen und der öffentli­chen Hand sollen optimiert werden.

 

Möglichkeitsräume schaffen

Immer mehr Berliner*innen wollen gärtnern. Das „Selbermachen“ des Stadtgrüns durch die Bürger*innen schafft Wertschätzung. Mit dem Aufbau der Vernetzungsplattform „Urban Gardening – gemeinschaftliches Gärtnern in Berlin“ wird ein wesentlicher Schritt zur Schaffung von neuen Kooperationsformen vorbereitet.

  • Die Rahmenbedingungen für das Selbermachen von Grün werden verbessert. Sie sollen dabei helfen, Bürger*innen zu ermutigen, sich für das Stadtgrün einzusetzen. Die Aktivi­täten reichen vom gemeinsamen Gärtnern bis zur Übernahme von Patenschaften für die Pflege einer Baumscheibe oder Obstwiese und beziehen auch Sport- und Bewegungs­angebote sowie die Umweltbildung mit ein.
  • Für das Selbermachen werden neue Kooperationsmodelle für Partnerschaften in Form von Vereinen, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbH erforderlich und entwickelt.

 

Kooperationen mit Flächenbesitzer*innen initiieren

Institutionen und Akteure wie die Grün Berlin GmbH , die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg, die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner Stadtreinigung, das Berliner Immobilienmanagement, zahlreiche Bundesbehörden, die Deutsche Bahn oder auch größere private Unternehmen und städtische Wohnungsunternehmen verfügen und bewirtschaften große Areale, die im Sinne der Mehrfachnutzung mit zur Flächenkulisse des Berliner Stadtgrüns gehören.

  • Neue Kooperationen werden initiiert, bestehende werden weiter ausgebaut. Ziel ist dabei, die Flächen der Kooperationspartner*innen verstärkt in die Gesamtkonzeption für das Stadt­grün einzubeziehen z. B. durch die Anlage von Mieter*innengärten, Strategien zur Erhöhung der Biodiversität und Umwandlung von Stellplätzen in Grünräume.

 

Berlin-Brandenburg als Verbund von Natur-, Landschafts- und Erholungsräumen gemeinsam gestalten

Berlin und Brandenburg liegen in einem Naturraum: Biotopverbünde, Gewässer, die blau-grünen Infrastrukturen und Wegenetze stehen in einem gemeinsamen Wirkungszusammenhang. Im Sinne einer nachhaltigen, regionalen Entwicklung werden diese Zusammenhänge in Berlin und Branden­burg stärker herausgearbeitet und entwickelt.

  • Das Instrument des Regionalparks wird gestärkt. Die Basis sind länderübergreifende Konzepte, eine gute Koordination und eine umfassende Abstimmung der benachbarten Partner in Berlin und Brandenburg.

 

Qualitätsoffensive für Bestandsgebiete vorbereiten und umsetzen

Für die Stadtquartiere mit besonderen Freiraumdefiziten, die einer starken Nachverdichtung unter­liegen oder stark hitzebelastet sind, werden mit einer besonderen Priorität Qualitäts­offensiven für das Stadtgrün aufgestellt. Dafür sind vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um zielgerichtet Maßnahmen und Strategien abzuleiten.

  • Für die Bestandsgebiete mit einem besonderen Handlungsbedarf für das Stadtgrün werden mit einer besonderen Priorität strategische Konzepte für die Qualitätsverbesserung erforderlich. Diese Konzepte sind dann die Grundlage, um mit weiteren Instrumenten die Umsetzung vorzubereiten.
  • Die Städtebauförderung wird genutzt, um die Freiraumqualitäten zu stärken.
  • Mit Freiraumfonds können Initiativen unterstützt werden, die Nutzbarkeit und Gestalt­qualität von Freiflächen erhöht sowie die Biodiversität und Klimaanpassung auf öffent­lichen und privaten Grundstücken verbessert werden. Mit Mitteln des Fonds sollen Hinter­höfe begrünt, Stellplätze zu Grünflächen umgewandelt, Mieter*innengärten eingerichtet und die Freiflächen der Gewerbegebiete vielfältiger gestaltet werden. Dafür müssen neue Formen der Finanzierung entwickelt und eingesetzt werden.

 

Instrumente der Landschafts- und Freiraumplanung weiterentwickeln                                                      

In einer sich verändernden Stadt sind Instrumente und Verfahren zur Sicherung und Weiterent­wicklung des Stadtgrüns von besonderer Bedeutung. Das Prinzip der Gleichzeitigkeit von Stadt- und Grünentwicklung wird so mit Leben gefüllt.

  • Der Biotopflächenfaktor wird im Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen weiterentwickelt. Seine rechtliche Verankerung wird geprüft.
  • Das Berliner Ökokonto wird eingeführt, die Aufwertungspotenziale der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption weiter untersucht und schrittweise aktiviert.
  • Das Stadtgrün wird durch teilräumliche Freiraum- und Landschaftsentwicklungskonzepte planerisch und strategisch vorbereitet. Mit diesen Konzepten werden Defizite, Qualitäten und Handlungsbedarfe identifiziert und entsprechende Leitbilder und Maßnahmen­konzepte entwickelt. So kann die bezirkliche Landschafts- und Freiraumentwicklung gestärkt werden.

 

Bodenfonds für das Stadtgrün nutzen

Für die zukünftige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns ist die Verfügbarkeit von erforderlichen und geeigneten Flächen eine wichtige Voraussetzung, die strategisch angegangen werden muss.

  • Um die Ziele und Leitlinien der Charta für das Berliner Stadtgrün umzusetzen, ist es erforder­lich z. B. durch Nutzung von SIWANA-Mitteln Flächen anzukaufen und zu sichern.
  • Das Berliner Ökokonto ist im Landeshaushalt zu verankern, um Kompensations­maßnahmen durchzuführen oder um einen Flächenerwerb für das zukünftige Stadtgrün zu ermöglichen.

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