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abgeschlossen
Zweite Phase der Beteiligung
Sie sind eingeladen, eigene Vorschläge und Anmerkungen zum Charta -Entwurf einzubringen, indem Sie einzelne oder mehrere Aspekte kommentieren.

2 - Neue Grün- und Naturräume entwickeln

In der wachsenden Stadt wird auch neues Grün erforderlich. Bei der Planung neuer Siedlungs­gebiete wird entsprechend dem Prinzip der Gleichzeitigkeit das urbane Grün grundsätzlich mit­wachsen. Stadtentwicklung wird so auch zur Grünentwicklung. Dafür bedarf es sowohl in den Quartieren selbst als auch in der Umgebung Flächen für Erholung, Sport, Bewegung, Spiel und Naturerleben sowie für die Biotopentwicklung. Die großen Natur- und Landschaftsräume werden weiterentwickelt und qualifiziert.

 

Wohnungs- und siedlungsnahe Grünanlagen

Bei der Entwicklung von großen, neuen Wohnquartieren im Innen- und Außenbereich gilt der Grundsatz der Gleichzeitigkeit. Bebauung und grüne Infrastruktur werden parallel geschaffen.

  • Im Plangebiet selbst sind öffentliche Spielplätze und Parks unabdingbar. Der Richtwert aus dem Landschaftsprogramm von 6 m²/ Einwohner für wohnungsnahe Grünanlagen (500 Meter Radius) und von 1 m² Spielplatz nach dem Berliner Spielplatzgesetz wird im Wohngebiet umgesetzt.
  • Ebenfalls im Plangebiet sollen siedlungsnahe Parkanlagen (1.000 Meter Radius, 7 m²/ Einwohner) Priorität bekommen. Bei nachgewiesenem Flächenmangel kann siedlungs­nahes Grün durch Aufwertungsstrategien im näheren Umfeld in Verbindung mit grünen Wegesystemen umgesetzt werden.
  • Sowohl in den Bestands- als auch in Neubaugebieten werden ergänzend zu den öffentli­chen Grünflächen die Potenziale auf privaten Grundstücksflächen aktiviert, indem ver­mehrt Pocketparks angelegt werden, die Dächer begrünt und nutzbar werden. Eine Mehrfach­nutzung von Straßen, Sportflächen und Schulhöfen für die Bewohner*innen soll verbessert und zumindest temporär ermöglicht werden.
  • Die Anforderungen an Überflutungs- und Hitzevorsorge werden frühzeitig in die Freiflächen­planung integriert.

 

Spiellandschaften, Naturerlebnis- und -erfahrungsräume

Spielmöglichkeiten im Freien haben eine hohe Bedeutung für die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Kindern. Daher ist es wichtig, Spiellandschaften, Naturerlebnis- und Naturerfahrungs­räume zu schaffen, die Kindern und Jugendlichen auch in einer Großstadt ermöglichen, Natur zu erfahren und sich in ihr zu bewegen.

  • Bei der Entwicklung großer Wohnbauprojekte werden Konzepte für Spiellandschaften und Naturerlebnis- und -erfahrungsräume erarbeitet und umgesetzt. Die neuen Grün- und Frei­flächen sind so zu gestalten, dass mindestens zehn Prozent als Naturerlebnisräume zur Verfügung stehen.

 

Große Natur und Landschaftsräume

Durch die Aufwertung großer Natur- und Landschaftsräume wird dem Grundsatz der Gleichzeitig­keit von Stadt- und Landschaftsentwicklung gefolgt. Ziel ist es, artenreiche und nachhaltige Natur- sowie vielfältig erlebbare Kulturräume zu schaffen.

  • Die Leitprojekte der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption des Landschaftsprogramms werden konkretisiert, Flächen gesichert und mit dem Berliner Ökokonto schrittweise umgesetzt.
  • Für die langfristige Entwicklung der Natur- und Erholungspotenziale der Landschafts­räume an den Rändern der Stadt werden Leitbilder und Konzepte in enger Abstimmung mit den Verflechtungsräumen in Brandenburg entwickelt. Biotopverbünde, Erholungs­landschaften und Wegenetze sollen gemeinsam entwickelt und abstimmt werden.

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