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Konsultation für zivilgesellschaftliche Akteure zur Weiterentwicklung der Berliner Europastrategie!

Im Rahmen dieses Prozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihre Perspektive zu den strategischen Zielen und den dazugehörigen Handlungsfeldern der Berliner Europastrategie einzubringen und diese konstruktiv zu kommentieren.

Sie sind ein zivilgesellschaftlicher Akteur in Berlin?

Dann sind Sie herzlich eingeladen, sich an der Konsultation zur Weiterentwicklung der Berliner Europastrategie zu beteiligen! Sie können die Berliner Europastrategie absatzweise oder als Ganzes kommentieren.

abgeschlossen

Strategisches Ziel 1: Berlin spricht mit!

Strategisches Ziel 1: Berlin spricht mit!

Das Land Berlin bringt sich in europäische Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozesse ein.

Entscheidungen, die auf EU-Ebene getroffen werden, betreffen das Land Berlin und seine Bürgerinnen und Bürger direkt in ihrem Alltag. Ein konkretes Beispiel für die unmittelbare Auswirkung europäischer Gesetzgebung auf die Bürgerinnen und Bürger, die Berliner Verwaltung und die Unternehmen im Land ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese EU-weite Regelung, die 2018 in Kraft trat, schützt die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger und ist im Alltag allgegenwärtig. Es ist daher von großer Bedeutung, dass sich das Land Berlin aktiv mit eigenen Positionen in den europäischen Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozess einbringt und Debatten und Diskussionen auf EU-Ebene initiiert, die eine besondere Relevanz für und Auswirkung auf das Land Berlin haben. 

Als moderne, innovative und vielfältige Metropole und als Stadtstaat entwickelt Berlin zahlreiche bewährte Lösungsansätze, die u. a. auf europäische Partnerinnen und Partner übertragbar sind. Im Rahmen der Gremien- und Netzwerkarbeit auf EU-Ebene werden diese Praktiken im Austausch mit europäischen Partnerinnen und Partnern präsentiert, um positive Veränderungen auch dort anzustoßen und um neue Impulse für Berlin aufzunehmen.

Handlungsfeld: Die europäische Dimension bei Landesvorhaben mitdenken

Damit das Land Berlin aktiv am Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene teilnehmen kann, ist ein frühzeitiger Informationsaustausch von entscheidender Bedeutung. Dieser Austausch kann nur durch einen gut funktionierenden, internen Kommunikationskanal zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und Ebenen der Berliner Verwaltung erfolgen. Das Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel übernimmt dabei eine Schlüsselrolle. Als Früherkennungsmechanismus unterrichtet es die Senatskanzlei, die Senatsverwaltungen, die Bezirke und das Berliner Abgeordnetenhaus frühzeitig über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben der EU mit Berliner Relevanz. Gleichzeitig wird das Büro des Landes Berlin bei der EU bei der Planung von Landesvorhaben einbezogen, um deren europäische Dimension abschätzen und mögliche Schnittstellen identifizieren zu können. Dies ermöglicht eine strategische Verknüpfung von Landesvorhaben mit EU-Strategien, -Programmen und -Vorhaben, beispielweise der Berliner Pflegeinitiative mit der Europäischen Pflegestrategie oder der Berliner Wohnungslosenhilfe mit der EU-Plattform für Obdachlose. 

Neben diesem Früherkennungsmechanismus ist ein regelmäßiger Austausch zwischen der Senatskanzlei und den EU-Bereichen der Senatsverwaltungen und der Bezirke entscheidend für die aktive Beteiligung des Landes Berlin am Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene. Dieser Austausch erfolgt zum Beispiel durch allgemeine Informationsrunden, fachspezifische Besprechungen sowie informelle Austauschformate. 

Handlungsfeld: Berliner Positionen zu europäischen Vorhaben entwickeln

Damit das Land Berlin sich systematisch mit einer abgestimmten Berliner Position auf EU-Ebene einbringen kann, ist eine frühzeitige inhaltliche Auseinandersetzung mit den geplanten EU-Vorhaben und die Entwicklung einer Berliner Position von wesentlicher Bedeutung. Grundlage dafür ist die Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission durch das Büro des Landes Berlin bei der EU. Es bewertet die Vorhaben der Europäischen Kommission und gleicht sie gemeinsam mit den zuständigen Senatsverwaltungen mit den politischen Schwerpunkten des Berliner Senats ab. Auf Grundlage der Auswertung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission identifizieren die Senatsverwaltungen Themen von Berliner Relevanz und erarbeiten eigene europapolitische Arbeitsprogramme.

Im Anschluss werden im Rahmen der Staatssekretärskonferenz das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie die jeweiligen europapolitischen Arbeitsprogramme der Senatsverwaltungen im Hinblick auf die politische Relevanz für Berlin gemeinsam priorisiert. Darüber hinaus werden unabhängig vom Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission anlassbezogen ressortübergreifende Themen und einzelner Vorhaben diskutiert und Positionierungen gemeinsam festgelegt. Dies dient als Grundlage für die Arbeit der inhaltlich betroffenen Senatsressorts u. a. für Ausschussberatungen im Abgeordnetenhaus von Berlin, im Bundesrat, den Fachministerkonferenzen, die internationale Zusammenarbeit und im Rahmen von EU-Gremien und europäischen Netzwerken. Darüber hinaus ermöglicht dies eine gezielte Beteiligung an Konsultationen, die die Europäische Kommission vor der Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen durchführt.

Handlungsfeld: Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit anwenden

Wie in der Verfassung von Berlin verankert, bekennt sich Berlin zu einem geeinten Europa, das insbesondere auch dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. In Bezug auf die Gesetzgebung der EU folgt aus dem Subsidiaritätsprinzip, dass Entscheidungen nur dann auf EU-Ebene getroffen werden sollen, wenn die damit verfolgten Ziele auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene nicht ausreichend und auf EU-Ebene zugleich besser erreicht werden können. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen die Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Damit dient das Prinzip auf EU-Ebene der Wahrung der nationalen sowie regionalen Interessen und der Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten.

Über den Bundesrat prüfen die Länder die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Mit der Subsidiaritätsrüge steht den nationalen Parlamenten und damit dem Bundesrat ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess der EU zu nehmen. 

Insgesamt stärken diese Grundsätze die Rolle der Länder im europäischen Kontext, indem sie eine ausgewogene Verteilung von Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen und möglichst bürgernahe Entscheidungen fördern. Dadurch wird die Vielfalt der Regionen in den Meinungsbildungs- und Rechtsetzungsprozessen berücksichtigt und dazu beigetragen, dass die gemeinsamen europäischen Ziele bestmöglich erreicht werden. Dies stärkt die demokratische Akzeptanz und Legitimation des Handelns der EU.

In diesem Sinn obliegt dem Land Berlin und dabei insbesondere dem Senat eine sorgfältige und möglichst frühzeitige Prüfung der Einhaltung der genannten Grundsätze. Besonders bei Gesetzgebungsvorschlägen der EU mit großer Relevanz für Berlin schließt dies auch die Prüfung der Erhebung einer Subsidiaritätsrüge ein. Die Subsidiaritätsrüge sollte jedoch auf die notwendigen und besonders relevanten Fälle begrenzt bleiben, um den Appellcharakter der Rüge und deren Bedeutung zu erhalten. Das Land Berlin nutzt das Instrument daher verantwortungsvoll. 

Handlungsfeld: Interessen des Landes Berlin auf europäischer Ebene vertreten

Der Ausschuss der Regionen (AdR) vertritt die Interessen und Anliegen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Der AdR fungiert als Sprachrohr für die Belange der Länder auf der EU-Ebene und ermöglicht es ihnen, ihre spezifischen Anliegen in den Entscheidungsprozess einzubringen sowie regionale Perspektiven und Best-Practices vorzustellen. Er setzt sich aus lokal und regional gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Länder benennen für Deutschland 24 Mitglieder; davon ist ein Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landes Berlin. 

Das Land Berlin nutzt den AdR aktiv und strategisch, um eigene Anliegen und Forderungen auf EU-Ebene zu platzieren und spezifische Debatten zu initiieren. Wichtige Instrumente für eine stärkere Interessenvertretung des Landes Berlin im AdR sind neben der Themensetzung auch die Berichterstattung durch das Berliner Mitglied sowie Redebeiträge zu zentralen Berliner Themen in den Fachkommissionen und in den Plenarsitzungen des AdR.

Daneben hat der regelmäßige und aktive Austausch mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und insbesondere den Berliner Mitgliedern wichtige Bedeutung für die Berliner Interessenvertretung. Durch regelmäßige Kontakte und Gesprächsrunden wird gegenseitig über aktuelle Diskussionen im Europäischen Parlament und geplante Landesvorhaben mit europäischer Dimension informiert und auf besondere Berliner Belange hingewiesen. Dieser Austausch erfolgt parteiübergreifend. 

Eine enge Abstimmung der deutschen Interessen erfolgt in Brüssel auch über die Arbeitskreise der Länderbüros, Austauschformate mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU und mit dem Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages.

Auf Grundlage des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) sind die Länder in Gremien des Rates der EU und der Europäischen Kommission vertreten. Die ca. 300 Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltungen in über 300 Beratungsgremien werden vom Bundesrat für jeweils drei Jahre benannt. Bundesratsbeauftragte sind für das Land Berlin von großem Interesse, da sie in der Regel einen fortwährenden Informationsfluss zu aktuellen Entscheidungen auf EU-Ebene sicherstellen. Zudem kann dadurch Einfluss auf die Wiederaufnahme von Bundesratsberatungen genommen werden. Die Bewerbung um Bundesratsmandate erfolgt unter Berücksichtigung hausinterner bzw. landesweiter thematischer Schwerpunktsetzungen. Die Anzahl der Berliner Bundesratsbeauftragten wird perspektivisch erhöht.

Handlungsfeld: Interessen des Landes Berlin auf nationaler Ebene vertreten

Auf nationaler Ebene erfolgt die formelle Vertretung der Berliner Interessen vorrangig über das Bundesratsverfahren, das den Ländern weitreichende Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten gewährt. Zu allen wesentlichen EU-Vorlagen können im Bundesratsverfahren Stellungnahmen abgegeben oder auch eigene Länderinitiativen vorbereitet werden. Darüber hinaus erfolgt eine enge Koordinierung der Europaarbeit der Länder in der Europaministerkonferenz (EMK). Im Rahmen der EMK vertreten die Länder ihre Interessen gegenüber dem Bund und der EU und stimmen ihre europapolitischen Aktivitäten eng miteinander ab. Wesentliche Themen werden zusätzlich in den anderen Fachministerkonferenzen sowie auf der Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost (MPK-Ost), der Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder, beraten. 

Die Abstimmung unter den Ländern zu bestimmten Themen stärkt die Verhandlungsposition des Landes Berlin und fördert eine gemeinsame Herangehensweise mit den anderen Ländern in bestimmten Politikbereichen. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Land Berlin, gemeinsame Interessen und Anliegen gegenüber der Bundesregierung und anderen Akteurinnen und Akteuren wirksam zu vertreten. 

Die aktive Interessenvertretung auf nationaler Ebene erfolgt unter anderem durch strategische Themensetzung sowie durch fachliche Anträge zu Themenbereichen mit besonderer Relevanz für das Land Berlin in den entsprechenden nationalen Gremien. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert daher frühzeitige und umfassende Informationen über Landesinteressen durch die entsprechenden Fachverwaltungen und durch die Einbeziehung des Büros des Landes Berlin bei der EU.

Auch im Rahmen des Deutschen Städtetags, einer Interessenvertretung und Austauschplattform für deutsche Städte, bringt sich das Land Berlin ein und trägt dazu bei, die gemeinsamen Anliegen der Städte auf politischer Ebene anzubringen. 


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