Aktuelles zum Radverkehrsversuch Tempelhofer Damm
Video der Informationsveranstaltung vom 04.11.2020 und Möglichkeit für Rückfragen
Alle Inhalte zum Projekt sowie die relevanten Dokumentationen und Download-Dokumente finden Sie hier: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/
Über mein.Berlin erhalten Sie die Möglichkeit die coronabedingt digital umgesetzte Informationsveranstaltung vom 04.11.2020 als Video anzuschauen und bis zum 15.11.2020 Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen werden gesammelt beantwortet und eine FAQ-Übersicht erstellt. Diese finden Sie zeitnah nach Abschluss der Rückfragezeit hier und auf oben genannter Internetseite.
Die Präsentationsfolien finden Sie hier .
Kontakt für Rückfragen
Prozesssteuerung Tempelhofer Damm
(Sabine Slapa, Jana Degenkolb, Thora Haubold)
slapa & die raumplaner gmbh
Kaiser-Friedrich-Straße 90, 10585 Berlin
E-Mail: tempelhoferdamm@die-raumplaner.de
www.die-raumplaner.de
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen
E-Mail: tempelhoferdamm-stra@ba-ts.berlin.de
John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Liste mit Ideen
-
Keine ARAS in Sicht
0 KommentareVerkehrsversucherstellt am -
Benutzungspflicht der Radstreifen regelwidrig
0 KommentareVerkehrsversucherstellt am -
3 m vorgezogene Haltelinien für Radfahrende
0 KommentareVerkehrsversucherstellt am -
Mindestbreite von Radwegen
3 KommentareVerkehrsversuchbearbeitet am -
Nachtbushaltestellen
1 KommentareVerkehrsversucherstellt am -
Verkehrsversuchbearbeitet am
-
Radweg teilweise auf den Gehweg ziehen
1 KommentareVerkehrsversucherstellt am -
vorgezogene Haltelinien für Fahrräder
3 KommentareVerkehrsversucherstellt am
Hier finden Sie die im Nachgang an die digitale Informationsveranstaltung am 04.11.2020 eingegangenen Fragen und die entsprechenden Antworten des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.
1. Warum enthalten die bisherigen Planungen vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, die sich weniger als 3 m vor den Haltelinien des Kraftfahrzeugverkehrs befinden und damit nicht ERA-konform sind?
Antwort:
Die Detailplanung erfolgt erst in der Ausführungsplanung der Lichtsignalanlagen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung VI B bzw. den durch diese beauftragten Generalübernehmer.
2. Wieso zieht man nicht die Fahrradspur zwischen Albrechtstraße und Parkstraße bzw. Luise-Henriette-Straße auf den sehr breiten und wenig frequentierten Gehweg und erhält zumindest in diesem Bereich ca. 20 Parkplätze?
Antwort:
Ein Verschwenk der Radspur auf den Gehweg wäre aus Gründen der Barrierefreiheit und der Anliegen der Fußgänger_innen nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass sich unter dem Gehweg unterirdische Bauwerke und Leitungen befinden, deren Umverlegung die Planung und Umsetzung erheblich verzögern würden.
3. Warum wird nicht z.B. den unterschiedlichen Aspekten der Mobilitätsangebote für ältere Menschen mehr Gewicht eingeräumt wie etwa Buslinien, Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum, Gehwegsanierung, Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten oder verstärkte Beleuchtung im öffentlichen Raum?
Antwort:
Die Umgestaltung des Tempelhofer Damms soll in mehreren Stufen erfolgen. In der ersten Stufe, soll als vorgezogene Maßnahmen für den Verkehrsversuch zunächst die geschützte Radverkehrsanlage errichtet werden. Weitere Umgestaltungen sollen ggf. in späteren Ausbaustufen erfolgen.
4. Warum wird an den Nachtbushaltestellen kein vom Radverkehr überfahrbares Haltestellenkap eingebaut, um Falschparken an den Nachbushaltestellen zu verhindern? Wurde dies nicht ursprünglich in der Planung berücksichtigt?
Antwort:
Vom Radverkehr überfahrbare Haltestellenkaps werden im Bezirksamt und von den Interessenverbänden der Blinden, Sehbehinderten und des Fußverkehrs, insbesondere unter dem Aspekt der Barrierefreiheit, kritisch gesehen, und stellen deshalb keine Vorzugslösung dar. Weiterhin, sind in der ersten Ausbaustufe Maßnahmen zur Umgestaltung von Haltestellen noch nicht vorgesehen. Deren Planung soll späteren Ausbaustufen vorbehalten bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 3.
5. Wieso wird nach Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes bei Neubau kein generell ausreichend breiter Radwege zum sicheren überholen, insbesondere von Lastenrädern, realisiert, sondern nur ein 2 m breiter Radweg angelegt?
Antwort:
Beim Verkehrsversuch handelt es sich in der ersten Ausbaustufe nicht um einen „Neubau“ des öffentlichen Straßenlandes, sondern um die Errichtung einer geschützten Radverkehrsanlage im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Bordsteinkanten. Größere Umbauten bzw. Umgestaltungen sollen späteren Ausbaustufen vorbehalten bleiben.
6. Wie soll die nicht verpflichtende Nutzung des geschützten Radfahrstreifens statt der Tempo30-Kfz-Spur kontrolliert bzw. sichergestellt werden?
Antwort:
Eine geschützte Radverkehrsanlage ist für Radfahrende ein deutlich attraktiveres Angebot, als die Fahrbahnen für den MIV. Insofern wird eine Nutzung der KfZ-Spuren durch Radfahrende kaum zu Problemen führen. Ob eine Benutzungspflicht für den Radverkehr angeordnet wird, ist noch mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu klären.
7. Könnte das Linksabbiegen durch aufgeweitete Radaufstellstreifen im Kreuzungsbereich Kaiserin-Augusta sicherer gestaltet werden?
Antwort:
Die Anregung wird in der Ausführungsplanung der Lichtsignalanlage geprüft und ggf. berücksichtigt.
8. Ab welchem Zeitpunkt kann das Anwohnerparken beantragt werden?
Antwort:
Die Parkraumbewirtschaftung wird rechtzeitig vor Inkrafttreten angekündigt und eine Möglichkeit zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung für Anwohnerparken eröffnet. Dies ist in der Regel ca. 3 Monate vor Einführung der Fall.