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Benutzungspflicht der Radstreifen regelwidrig

Verkehrsversuch

Ich gehe davon aus, dass das Ziel der alternativlosen Anlage von geschützten Radfahrstreifen im Rahmen des Verkehrsversuch Tempelhofer Damm ist die Schaffung eines für Fahrradfahrende geschützten Raumes, um damit das Fahrradfahren für bisher benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie Kinder und Jugendliche, generell Fahrradfahrende, die sich nicht sicher fühlen, auf dem Tempelhofer Damm sicher zu ermöglichen. Die Verkehrswende ist nur mit der Schaffung geeigneter, attraktiver und sicherer Verkehrsinfrastruktur möglich. Eine für die Gesellschaft billige Methode die Klimaerwärmung zu dämpfen ist deutlich mehr Menschen jeglichen Alters auf das Rad zu bringen und den motorisierten Individualverkehr zurückzufahren. Hierzu hat das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK-2030) eindeutige Ziele gesetzt. Aus Klimagründen und dem im Mobilitätsgesetz formulierten Vorrang des Umweltverbundes kann es nicht Ziel sein grundsätzlich Fahrradfahrende von den, auch von KFZ genutzten Fahrbahnen zu verbannen. Ein Entfernen von Radfahrenden von den gemischt genutzten Fahrbahnen stellt eine Steigerung der Attraktivität für den KFZ-Verkehr dar. Die Nutzung des KFZ wird begünstigt. Die für sichere Überholvorgänge unter Fahrradfahrenden (möglicherweise konzeptbedingt) zu schmal geplanten geschützten Radfahrstreifen bringen Fahrradfahrende der unterschiedlichsten Geschwindigkeiten potentiell konfliktträchtig zusammen: Geschwindigkeitsverteilung TU Dresden, Erhebung in den Monaten April - Mai 2016 Geschwindigkeitsbereich West / Ost >= 16 km/h               86 % / 90 % >= 21 km/h               45 % / 56 % >= 26 km/h               15 % / 20 % Da die zu wählenden Geschwindigkeiten auf dem geschützten Radfahrstreifen zu Recht von den schützenswerten Bevölkerungsgruppen im geringeren Geschwindigkeitsbereich fahrend abhängen, wird sich die Durchschnittsgeschwindigkeit über alle Radfahrenden senken. Die Konkurrenzfähigkeit des Fahrrades sinkt durch den größeren resultierenden Zeitaufwand. Demgegenüber steht die Tendenz der steigenden Geschwindigkeiten im Radverkehr, die letztendlich die Konkurrenzfähigkeit des Fahrrades gegenüber anderen Verkehrsarten wachsen lässt. (Aus eigener Erfahrung: Der Streckenzeitaufwand bei Endgeschwindigkeiten ! (keine Durchschnittsgeschwindigkeiten) um die 30 km/h, die z.B. ein Mitschwimmen im Verkehr auf dem Tempelhofer Damm ermöglichen, liegen unter der Berücksichtigung des zeitlichen Parkaufwandes von PKW gleichauf mit dem PKW ) Auf dem betrachteten Abschnitts des Tempelhofer Damm ist zurecht fast umfänglich 30 km/h angeordnet. Dieser Abschnitt der B96 stellt keine überdurchschnittliche Gefahr im Vergleich zu anderen Abschnitten der B96 mit Tempo 50 auf Basis der STVO dar. Eine geplante anzuordnende Benutzungspflicht der geschützten Radfahrstreifen hat keine Grundlage und wird auch vor Gericht keinen Bestand haben. Die mündige Bürgerin sollte die Wahl haben, ob sie das Angebot des geschützten Raumes einer sicheren Fahrradinfrastruktur nutz oder ihre persönlichen Prioritäten anders setzend im gemischten Straßenverkehr ihren Weg findet.

RaMü erstellt am
Referenznr.: 2020-08010

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