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Tempelhofer Feld: Kommentierung der Geschäftsordnung Feldkoordination
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THF - Geschäftsordnung Feldkoordination

Präambel

Die zukünftige Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ auf Grundlage des ThFG und des Entwicklungs- und Pflegeplans. Bei Umsetzung, Vertiefung und Evaluation werden alle Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, offen und transparent in wesentliche Entscheidungen und Planungsprozesse auf dem Tempelhofer Feld eingebunden.

Als weitere im EPP benannte Säule der Kooperation sichert die Feldkoordination die hohe Qualität und Offenheit in der künftigen Zusammenarbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung zum Tempelhofer Feld entsprechend der „Charta der Beteiligung“.

Die Feldkoordination steht für transparente und offene Verfahrensabläufe, die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen sowie den Einsatz zielführender Beteiligungsformate.

Die Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten der Feldkoordination erfolgt auf Augenhöhe, verantwortungsvoll und in respektvollem Umgang miteinander und ist von einer kooperativen Haltung und einer lösungs- und konsensorientierten Gesprächskultur geprägt.

Die Mitglieder der Feldkoordination haben gemeinsam diese Geschäftsordnung als Grundlage ihrer künftigen Arbeit beschlossen.

1. Grundlage

(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)

Das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes vom 14.Juni 2014 ist die Grundlage, auf der der Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhofer Feld (EPP) erstellt wurde und in dem das Beteiligungsmodell Tempelhofer Feld dargestellt ist. Der EPP wurde im Mai 2016 vom Senat beschlossen und vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen.

Graphik aus dem EPP, Seite 47, Kommunikations- und Wirkungsdiagramm zum Beteiligungsmodell EPP* wird gerade aktualisiert mit Stand Juli 2017 und anschliessend eingestellt.

Die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH wird durch ein 3-säuliges Beteiligungsmodell verwirklicht und besteht aus Feldforum, Feldkoordination und den Informations- und Arbeitstreffen (Werkstätten). Das Zusammenwirken der 3 Säulen des Beteiligungsmodells wird durch eine Geschäftsstelle (siehe Gliederungspunkt 4) gewährleistet.

Im EPP sind die Aufgaben der Feldkoordination und des Feldforums für alle Beteiligten bindend beschrieben.

2. Aufgaben und Arbeitsweise der Feldkoordination (zitiert EPP, S. 48)

Die Feldkoordination besteht aus insgesamt 11 Personen. Sieben Bürger_innen werden vom Feldforum jeweils für drei Jahre gewählt.

Jeweils zwei Vertreter_innen entsenden die für Naturschutz zuständige Senatsverwaltung und die Grün Berlin GmbH. Funktion der Feldkoordination ist die Sicherung einer hohen Qualität und Offenheit der Zusammenarbeit von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung zum Tempelhofer Feld entsprechend der Charta der Beteiligung(siehe Anlage 2). Insofern trifft die Feldkoordination selbst keine inhaltlichen Entscheidungen zu Sachfragen, sondern koordiniert und organisiert die vereinbarten partizipativen Prozesse zu den einzelnen Themen.

Die Feldkoordination hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung transparenter und offener Verfahrensabläufe, die Einbindung aller Bevölkerungsgruppen sowie des Einsatzes zielführender Beteiligungsformate zu einzelnen Themen

  • Vorbereitung und Durchführung des Feldforums und thematischer Informations- und Arbeitstreffen

  • Erarbeitung einer Geschäftsordnung für die Feldkoordination und das Feldforum

  • Abstimmung von Aufgaben und Leistungsbildern für die Vergabe von Planungsaufgaben und Dienstleistungen sowie Sicherstellen einer mit der Landeshaushaltsordnung vereinbaren Beteiligung

  • Vernetzung der einzelnen Akteure auf dem Feld und im Umfeld. (Zitat: siehe EPP, Seite 48) Zitatende

  • Die Feldkoordination bereitet das Feldforum vor und wird Arbeitsvorschläge und Empfehlungen des Feldforums konsensual abarbeiten (Definition: Konsens, siehe EPP, Anlage 6, Glossar).

  • Die Feldkoordination hat bei nicht konsensualen Prozessen und -ergebnissen im Sinne der Charta der Beteiligung (EPP, Anlage 2, Punkt 1) die Aufgabe eine sachliche und faire Aufbereitung der diskutierten Entscheidungsalternativen durch Aufzeigen der Konsens- und Dissenspunkte wahrzunehmen und die Erarbeitung eines Vorschlages für eine geeignete Konfliktbewältigung vorzubereiten.

  • Bei erheblichen Differenzen innerhalb der Feldkoordination wird eine friedliche Beilegung unter Einbeziehung von Dritten und beilegenden Methoden gesucht.

  • Des Weiteren unterstützt die Feldkoordination die Selbstorganisation von bürgerschaftlichen Arbeitsgruppen (Anlage 2, Punkt 9, EPP) zum Tempelhofer Feld z.B. durch das Beschaffen von bereits vorliegenden Arbeitsmaterialien, Studien oder Gutachten. Für Gruppenarbeit sollten nach Möglichkeit feste Tagungsorte zur Verfügung gestellt werden.

  • SenUVK und die Grün Berlin GmbH berichten der Feldkoordination regelmäßig über Unterhaltungs- und Investive Maßnahmen (Feste Tagungsordnungspunkte auf der Agenda: Aktuelles, Mitteilungen der Verwaltung und nächste Schritte).

Die Aufgaben der Feldkoordination und des Feldforums sind im EPP beschrieben und werden in zwei Geschäftsordnungen, die aufeinander verweisen, festgelegt.

Die Feldkoordination wird von einer neutralen Geschäftsstelle unterstützt. Die für die Arbeitsfähigkeit von Feldforum, Feldkoordination und Geschäftsstelle erforderlichen Mittel und Räumlichkeiten sollten im Haushaltsplan des Landes Berlin langfristig gesichert werden.

Alle Sitzungen der Feldkoordination sind bis auf weiteres öffentlich.

 

3. Organisationsstruktur der Feldkoordination

  1. Die Wahl der Feldkoordination erfolgt durch das Feldforum. Die Wahl findet öffentlich, frei und geheim statt. Gewählt werden sieben Bürgervertreter_innen Berlins und drei Nachrückende auf drei Jahre. Gesetzt sind zwei Vertreter_innen der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung und zwei Vertreter_innen der Grün Berlin GmbH.

  2. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines/r Bürger_in kann eine/r der drei Nachrückende/n einspringen, die für Rücktritte und Ausfälle mitgewählt werden. Die Nachrückenden haben Gaststatus.

  3. Sollte seitens der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH eine personenbezogene Änderung erfolgen, wird die Feldkoordination vorab informiert.

  4. Bezirksverwaltungsvertretende von Tempelhof, Kreuzberg und Neukölln genießen Gaststatus.

  5. Ein*e Vertreter*in der zuständigen Fachverwaltung zum Gebäude und Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof erhält einen Gaststatus.

  1. Rederecht haben die Feldkoordinator*innen und die Gäste. Kein Rederecht haben die Besuchenden. Diese können ihre Anliegen durch die Feldkoordination vertreten lassen.

  1. Neben dem hier definierten Personenkreis können nach Bedarf durch die Feldkoordination weitere Gäste zu Sitzungen eingeladen werden. Die Einladung, angeregt durch die Feldkoordination, erfolgt durch die Geschäftsstelle.

  2. Die Feldkoordination kann nach Bedarf Evaluierungen durchführen lassen.

4. Geschäftsstelle

(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)

  1. Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, das Beteiligungsmodell EPP zu organisieren und zu unterstützen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Bürger*innen zu Belangen des Beteiligungsmodells EPP.

  2. Die Geschäftsstelle ist im Sinne der Charta der Beteiligung (EPP, Anlage 2) zur Neutralität und Transparenz zwischen den Agierenden verpflichtet.

  3. Sie arbeitet für die gesamte Feldkoordination und für das Feldforum. Sie übernimmt dabei auch die Organisationsprozesse für die Sitzungen der Feldkoordination und des Feldforums (z.B. Einladungen, Sammlung der inhaltlichen Themen und Vorschläge) sowie die Vorbereitungen für digitale Medien, Printmedien, Protokolle, Moderation und Öffentlichkeitsarbeit im Konsens mit der Feldkoordination bzw. dem Feldforum.

  4. Die Geschäftsstelle benötigt für ihre Arbeit eine Barkasse über die sie frei verfügen kann.

  5. Die Geschäftsstelle verfügt über Mitarbeiter*innen für Protokolle, Öffentlichkeitsarbeit (Graphik) sowie für administrative Zuarbeit für die Geschäftsstelle.

  6. Das Beteiligungsmodell sieht eine Geschäftsstelle vor, die unabhängig arbeitet. Sie ist aus organisatorischen Gründen bei der für den Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt ist.

5. Einbettung in Entscheidungsprozesse und Beteiligungsspielraum

(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)

  1. Die Feldkoordination bereitet mit Unterstützung der Geschäftsstelle die Themen für das Feldforum vor. Die Ergebnisse aller Sitzungen werden durch die Geschäftsstelle protokollarisch als Ergebnisprotokolle/ narrative Protokolle, die auch Außenstehende verstehen, festgehalten. Diese stehen auf der THF-online-Plattform öffentlich zur Verfügung.

  2. Ein jährlicher Maßnahmen- und Kostenplan für das Tempelhofer Feld wird durch die Grün Berlin GmbH und die zuständige Senatsverwaltung erstellt. Alle geplanten sowie getätigten Ausgaben und Einnahmen werden der Feldkoordination vorgestellt und dann ins Netz gestellt:

- des gesamten Beteiligungsverfahrens

- durch die Nutzung des Tempelhofer Feldes (Stand- und Nutzungsgebühren, Mieten, usw.)

- durch Werbung und ähnliches

- Kalkulation des Haushaltsplanes für das jeweils laufende Jahr.

Dies gilt ebenso für Drittmittel, die für Maßnahmen das Tempelhofer Feld betreffend verwendet werden.

6. Sitzungen und Terminplanungen

  1. Es wird von der Feldkoordination ein Sitzungskalender eingerichtet, in dem die regelmäßigen Termine der Sitzungen halbjährlich im Voraus eingetragen sind. Der Sitzungskalender wird veröffentlicht. Die THF-online-Plattform informiert über Termine, Tagesordnungspunkte,Ergebnisse und stellt entsprechende Hintergrundinformation zur Verfügung.

  2. Einladung, Tagesordnungspunkte und Protokoll zu Sitzungen der Feldkoordination werden rechtzeitig 10 bis 14 Tage vor Termin - versandt.

  3. Ein alle Veranstaltungen umfassender Kalender wird fortlaufend aktualisiert und auf der THF-Online Plattform veröffentlicht.

  4. Sitzungsort für alle Beteiligungsformate und Bürgerschaftstreffen zum Tempelhofer Feld ist zurzeit die Zollgarage im ehemaligen Flughafen Tempelhof, soweit sie zur Verfügung steht.

  5. Die gewählten Bürger_innen (7 + 3) sind ehrenamtlich aktiv. Pro Sitzungsteilnahme erhält jedes ehrenamtliche Mitglied eine Aufwandsentschädigung von € 25.-. Diese ist quartalsweise abzurechnen. Die Abrechnung übernimmt die Geschäftsstelle. Die Dokumentation erfolgt über die Teilnehmerlisten. Die Teilnehmerlisten sind Bestandteil der Protokolle.

7. Kommunikation

(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)

  1. Arbeitstreffen, Werkstätten und regelmäßige Sitzungen müssen durch Ergebnisprotokolle dokumentiert werden. Diese bilden die Grundlage der Kommunikation in die Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Feldkoordination sind nicht für alle bzw. das Gremium sprachberechtigt.

  2. Die Webseite tempelhofer-feld.berlin.de auf der Grundlage der Plattform “meinberlin.de” und mit dem Einsatz von Liquid Democracy-Software ist die Kommunikationsplattform des Beteiligungsmodells Tempelhofer Feld.

  • Alle Protokolle, Unterlagen etc. werden digital auf der Website tempelhofer-feld.berlin.de abgelegt und archiviert und soweit es möglich ist, auch analog im Offenen Büro zur Verfügung gestellt.

  • Diskussionen, Kommentierungen und kollaborative Textarbeit finden sowohl auf der Website als auch in der Feldkoordination, auf dem Feldforum und im Offenen Büro statt.

3. Offenes Büro:

  • Das Offene Büro wird von der Geschäftsstelle ermöglicht.

  • Für alle Bürger_innen gibt es hier die Möglichkeit sich zu informieren sowie Kommentare, Ideen oder Eingaben zu hinterlassen.

  • Hier werden, soweit es möglich ist, alle Protokolle, Unterlagen etc. analog abgelegt, archiviert und sind einsehbar.

  • Das Offene Büro bietet Raum für selbstorganisierte Arbeitsgruppen und Treffen engagierter Bürger_innen.

  • Aktuelle Entwicklungen werden diskutiert und Themenvorschläge für das Feldforum und die Feldkoordination erarbeitet und der Geschäftsstelle zur Weiterbearbeitung zur Verfügung gestellt.

  • Der Ablauf der Feldforen wird hier mit interessierten Bürgern vorbereitet.

  • Auf dem Tempelhofer Feld wird an den Eingängen und den Infopoints auf das Offene Büro hingewiesen.

8. Änderungen der Geschäftsordnung

  1. Änderungen der Geschäftsordnung können nur von der Feldkoordination – im Konsens – vorgenommen werden.

9. In-Kraft-Treten

  1. Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Verabschiedung durch die Feldkoordination in Kraft.

10. Anlagen

 

  1. Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes vom 14.06.2014 (GVBl. 2014, 190), gütig ab 25.06.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.02.2016 (GVBl. 2016, 31): Link Gesetzes Text - aktueller Stand

  2. EPP gesamt und besonders das Kapitel IX. Zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung auf den Seiten 47-49, sowie in Anlage 2 Charta der Beteiligung und Anlage 3 Umgang miteinander: Link Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhofer Feld, siehe Downloads

  3. Jeweils aktuelle Zusammensetzung der Feldkoordination

  4. Arbeitsplatzbeschreibung der Geschäftsstelle

Anlage 3, Zusammensetzung der Feldkoordination

Die Feldkoordination setzt sich aus sieben gewählten Bürger_innen - gewählt auf drei Jahre – von 2016 bis 2019 gem. Wahlergebnis vom 14.11.2016 wie folgt zusammen:

  • Victor Aouizerat

  • Christiane Bongartz

  • Paul Decruppe

  • Monika Dierenfeld

  • Dr. Elisabeth Meyer-Renschhausen

  • Beate Storni

  • Talu Tüntas

und den gesetzten Vertreter_innen der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH:

  • Hendrik Brauns (Grün Berlin GmbH)

  • Annette Mangold-Zatti (SenUVK, Abt. III E)

  • Ursula Renker (SenUVK, Abt. III C)

  • Frank Sadina (Grün Berlin GmbH)

Die gewählten Bürger_innen und die gesetzten Verwaltungsträger_innen bilden die Feldkoordination.

Die drei gewählten Nachrückenden der Bürgerschaft verfügen über einen Gaststatus:

  • Wilfried Buettner

  • Christoph Heck

  • Norbert Rheinlaender.

Ebenso wie die Stellvertretenden der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH:

    • Dr. Birgit König (SenUVK, Abt. I E)

    • Dr. Michael Krebs (Grün Berlin GmbH)

    • Verena Schönhart (SenUVK, Abt. I C)

Anlage 4, Arbeitsplatzbeschreibung der Geschäftsstelle

Die Aufgabenfelder einer Geschäftsstelle zur Unterstützung des Beteiligungsmodells EPP Tempelhofer Feld umfassen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  1. Erster Bürgerkontakt, Gesicht zur Bürgerschaft als Kümmer*in für die Bürger*innen, Nutzung von bürgernahen Kommunikations- und Informationsmitteln sowie von Beteiligungsformaten

  2. Schnittstelle und Vernetzung zwischen der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung, der Grün Berlin GmbH und den Bürger*innen

  3. Terminkoordination inkl. Vor- und Nachbereitung der Termine sowie deren Durchführung inkl. Tagesordnungspunkte, Protokolle und Aufbereitung der Unterlagen

  4. Moderation von regelmäßigen Terminen

  5. Organisation des Offenen Büros

  6. Dokumentation des Beteiligungsmodells EPP Tempelhofer Feld und seiner Prozesse

  7. Betreuung der Liquid Democracy-Online-Plattform (https://tempelhofer-feld.berlin.de/)

  8. Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit zum Beteiligungsmodell EPP Tempelhofer Feld (z.B. zu partizipativen Prozessen, Betreuung von aus- und inländischen Delegationen, Beantwortung von Anfragen zum Beteiligungsmodell EPP Tempelhofer Feld etc.)

  9. Abrechnung von Aufwandsentschädigungen und ggf. Budgetierungen zu Prozessen im Rahmen des Beteiligungsmodells

  10. Verwaltung und Buchführung einer Barkasse für Kleinbeträge

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